Haus abreissen trotz Wohnrechtsinhaber drin?

6 Antworten

du kannst ihm das Wohnrecht abkaufen, falls der Berechtigte einverstanden ist, ansonsten: Recht gilt

wobei: in einzelnen Fällen gibt es bestimmt die Möglichkeit, juristisch eine Entscheidung zu erwirken - wenn Wohnrecht nicht ausgeübt wird eventuell

Im ersten Fall hast du Pech gehabt, wenn der Nißbrauchsrechteinhaber nicht will.

Im zweiten Fall wird er sich eventuell drauf einlassen, das du ihm sein Niesbrauchsrecht abkauft. Entweder indem du ihm Monatlich eine Summe zahlst, die der Kaltmiete des Wohnraumes entsprechen würde oder ihn mit einer größeren Summe abgespeist, die aufgrund von Kaltmiete und zu erwartenden Lebensdauer berechnet wird.

Es ist einfach dein Verhandlungsgeschick gefragt.

berndao2 
Fragesteller
 06.10.2019, 14:56

Ist kein Nießbrauchsrecht, nur Wohnrecht.

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Nein du kannst auch gegen den Willen das Haus nicht abreißen

berndao2 
Fragesteller
 05.10.2019, 23:15

und so umbauen, Teile abreißen, neu bauen, etc. auch nicht?

Kann man den nicht einfach mit ein wenig Geld dafür entschädigen dass er halt nix vom Wohnrecht hat?

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Idris164  05.10.2019, 23:16
@berndao2

Mit ein wenig Geld bestimmt nicht.

er zahlt keine Miete, warum sollte er mit wenig Geld zufrieden sein?

zahl im eine andere Wohnung, solange er lebt..

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Idris164  05.10.2019, 23:17
@berndao2

Dan kannst du auch das Haus nicht abreißen oder verändern :)

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Da muss man sich mit dem Inhaber absprechen. Einfach das Haus abreißen ist nicht xD

berndao2 
Fragesteller
 05.10.2019, 23:14

Ja, absprechen ist ja nicht.
Der will ja nicht, das ist das Problem.

Und wenn ichs einfach doch machen würde, gegen sein Einverständnis? :-)

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OfficalVentox  05.10.2019, 23:16
@berndao2

Gegen sein Einverständnis ist nicht :D

Du kannst aber rechtlich gegen ihn vorgehen

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OfficalVentox  05.10.2019, 23:17
@berndao2

Versuch mal, einen Anwalt einzuschalten o.ä.

Genau kenne ich mich da Leider auch nicht aus

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Der Wohnrechtsinhaber müßte einer Änderung seines Rechtes in notarieller Form zustimmen.

Soweit Sie wertsteigernde oder auch werterhaltnde Maßnahmen durchführen, welche sein Recht nicht negativ beeinflussen, hat er da kein Mitspracherecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung