Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
Strom auf den Badarmaturen und im Wasser (HILFE)?

Guten Abend, ich habe vor Wochen feststellen müssen, das auf meinen Badarmaturen (Waschmaschinenwasserhahn, Waschbeckenhahn, Duschwasserhahn) Elektrizität fließt. Das erste mal habe ich ei en Stromschlag bekommen als ich das Wasser für die Waschmaschine abstellen wollte, da hat es mir schmerzhaft den ganzen Arm bis zum Oberkörper durchgeschüttelt. (Keine Ahnung wie hoch die Spannung ist) Ansonsten habe ich beim Duschen IMMER ein leichtes kribbeln gemerkt, an anderen Tagen war es auch ein kleiner piksender Schmerz, gerade an kleinen Verletzungen,Kratzern etc. konnte ich spühren, das im Wasser Strom ist. An anderen Tagen habe ich auch stärkere Stromschläge festgestellt, so als hätte sich der Strom an mir entladen, danach war er nicht mehr so stark aber immer durch kribbeln und piksen spührbar, egal ob ich das Wasser oder die Armaturen abgefasst habe.

Wir sind im August in die Neubauwohnunh gezogen und ich habe es schon einmal dem Vermieter erzählt, der hat mir den Bauleiter vorbei geschickt, dieser ist auch immer in der Nähe, da wir in einem Neubaugebiet wohnen und vor der Tür noch Baustelle ist. Der Bauleiter meinte dann, ach das ist normal das kann Statischer Strom sein. Da ich keine Ahnung davon hatte, dachte ich ok der wird wohl stimmen... Heute hatten wir eine Sanitärfirma im Haus die musste den Wasserhahn-Anschluss für die Waschmaschine überprüfen und der Typ war fassungslos. Er meinte, ob wir lebensmüde wären, er war richtig erschrocken darüber wie stark der Strom auf den Leitungen und im Wasser ist und wollte uns sofort alle Sicherungen abschalten und auch verkleben, da er meinte das wäre lebensgefährlich und wir müssen unbedingt dem Vermieter bescheid geben, er würde uns auch einen Bericht schreiben.

Ich bin super sauer, da wir hier auch nicht gerade wenig Miete bezahlen und ich mich verarscht bzw. nicht ernstgenommen fühle.

Zum 01.01.2023 findet auch ein Eigentümerwechsel statt, bedeutet, wir haben dann einen neuen Vermieter. Also kann ich mir auch vorstellen, dass es extra unter den Teppich gekehrt wurde, sodass der neue Vermieter sich um unser Strom Problem kümmern muss.

Ich würde gerne eine E-Mail verfassen, in der ich kurz und knapp und auf den Punkt formuliert äußern kann, dass ich sauer bin, dass es nicht sein kann, dass ich vom Bauleiter mit einer Ausrede, es wäre nur Statischer Strom der nicht schlimm wäre abgewimmelt wurde, das es keiner ernst genommen hat und ich jetzt durch eine andere Firme erfahren muss, dass es lebensgefährlich wäre dort zu duschen etc. Und das ich eine Entschädigung erwarte, da und das ist jetzt nicht gelogen, ich seit dem wir in diese Wohnung gezogen sind ich sehr oft, regelmäßig Herzstechen und ein merkwürdiges Pochen am Herzen spühre, das sehr unangenehm ist, und ich mir vorstellen kann das es damit zutun hat, dass ich ganze Zeit in Wasser geduscht habe, in dem Strom fließt.

Kann ich da auch mit einer Mietminderung rechnen?

Kann mir jemand, mit der Formulierung der E-Mail helfen?

Deutsch, Wohnrecht, Wasser, Miete, Vermieter, Spannung, Elektriker, Elektrizität, Gesundheit und Medizin, Sanitäter, Sekretärin
Schuhe im Mehrfamilienhaus?

Hey Freunde☺️ In den letzten Wochen wurde ich immer wieder von einer unserer Nachbarinnen (Mehrfamilienhaus) angesprochen, dass ich nicht barfuß durchs Treppenhaus laufen soll. Gestern meinte sie dann, dass sie gerade gewischt hätte und ich auf dem frisch gewischten Boden jetzt überall meine Fußabdrücke hinterlassen würde. Daraufhin hat sie sich bei der Hausverwaltung beschwert🙄

Jetzt hat mich gerade der Hausmeister von unserem Gebäudekomplex angesprochen, als ich im Wäschekeller war und meinte ziemlich unfreundlich, dass er mich nie wieder barfuß im Haus sehen möchte. Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz, weil die meisten Bewohner ja mit Straßenschuhen im Treppenhaus und Keller herumlaufen und damit die Böden ja dreckig machen😬 Klar erwarte ich nicht von jedem, dass er am Hauseingang die Schuhe auszieht, aber was ist denn umgekehrt das Problem daran, barfuß im Haus zu sein?

Ich würde das auch weiterhin so machen, weil ich es total verrückt fände, mir sowas vorschreiben zu lassen, aber wollte euch vorher fragen, was ihr davon denkt… liege ich irgendwie falsch mit meiner Meinung? Seid bitte ehrlich zu mir, falls nur ich so denke. Vielen Dank für eure Antworten und einen wunderschönen Abend an alle😘

Liebe Grüße, Melody🥰

Mache ich auch, ist okay… 44%
Mache ich nicht, aber finde es trotzdem okay… 44%
Mache ich nicht und finde es auch nicht okay… 12%
Haus, Leben, Wohnrecht, Schuhe, Schule, Familie, Wohnung, wohnen, Treppe, Recht, Gesetz, barfuß, Gebäude, Hausverwaltung, Nachbarn, Nachbarschaft, Mehrfamilienhaus, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Halte nächtlichen Nachbarschaftsterror nicht länger aus- was kann man tun?

Guten Tag, ich habe ein großes Problem mit einer Nachbarschaftspartei. Diese Nachbarn halten nichts von der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr), weshalb ich alleine diese Woche shon 3x nachts die Polizei anrufen musste (wieviele Male es in den letzten 3 Monaten seitdem die im Haus sind waren weiß ich schon gar nicht mehr). Am Tag schlafen sie und nachts, wenn der Normalbürger ins Bett und schlafen möchte, werden diese Leute erst wach und machen die Nacht zum Tag, rinken Alkohol, bläken durch die Wohnung, so als wären sie alleine im Haus, als gäbe es keine Nacbarn etc.

Jedenfalls bin ich mittlerweile komplett hilflos und verzweifelt, ich merke richtig, wie mich der Zustand gesundheitlich belastet, hab dauernd Kopfschmerzen wegen dem laufenden nächtlichen Terror, sogar mein Herz tat mir heute Nacht schon weh. Den Vermieter habe ich auch darüber informiert, er sagt zwar, das er sie heute kündigt, aber das muss nicht zwangsläufig heißen, das sie dann auch heute aus der Wohnung fliegen, d.h. das ich weiterhin diesem Terror ausgesetzt sein werde solange wie der Künfdigungsschutz besteht oder wie soch das nennt (denn klärt mich auf, wenn ich nicht rochtig liege, ein VM kann ja keine fristlosen Kündigungen aussprechen oder doch)?

Wie dem auch sei, ich bin fühl mich regelrecht entwürdigt, so ein Verhalten in einem Mehrfamilienwohnhaus habe ich bislang noch nicht erlebt und bin wie gesagt ratlos, hilflos und komplett verzweifelt, ich weiß nicht , wie ich das noch länger aushalten soll, kann doch nicht jeden Tag die Polizei holen, die machen ja auch nichts und das merken die ja auch und deswegen schreckt es die gar nicht mehr ab.. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Wohnrecht, Miete, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gesundheit und Medizin, Ruhestörung, Mieterschutzbund
Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Wohnrecht mündlich versprochen?

Ich habe einem Bekannten seine Wohnung abgekauft, weil er in eine andere Stadt gezogen ist und dafür keinen Bedarf mehr hatte und das Geld für eine neue Wohnung benötigte.

Vor dem Kauf hatten wir vereinbart, dass er weiterhin so lange er möchte bei mir in einem der Zimmer übernachten kann, wenn er zu Besuch in der alten Stadt ist.

Dies habe ich ihm mündlich und per Whatsapp zugesichert. Wir haben aber keinen Mietvertrag für die Zeit nach dem Kauf geschlossen.

Nach dem Kauf hat er noch ein paar Monate kostenlos in der Wohnung gewohnt und ist jetzt vor kurzem in die neue Wohnung in der neuen Stadt gezogen und möchte weiterhin einmal im Monat am Wochenende in meiner Wohnung übernachten.

Das Problem ist nun, dass er die Wohnung nach dem Kauf total heruntergewohnt hat und ich tagelang putzen und Unmengen an Müll entsorgen musste um die Wohnung einigermaßen bewohnen zu können. Es stinkt nach wie vor brutal in der Wohnung, weil er dort wohl ununterbrochen geraucht hat, ich muss also alles neu streichen und vorher die Tapeten abziehen.

Ich möchte auf keinen Fall mehr, dass er in der Wohnung übernachtet.

Bin ich an meine mündliche Zusage und Whatsapp Nachrichten gebunden und muss ich ihn dort weiter übernachten lassen oder kann ich diese Zusage irgendwie rückgängig machen? Einen Mietvertrag hat es nie gegeben, ich hatte ihm die Wohnung freundlicherweise noch ein paar Monate überlassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Grüße Steffi

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Übernachtung, Versprechungen
Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe

Meistgelesene Fragen zum Thema Wohnrecht