Brief vom Anwalt, kann man mich verklagen?

15 Antworten

Mein jetziger Vermieter macht mir aber die Hölle heiß. Er wusste, dass ich bald kündigen werde (schriftliche Kündigung) habe ich nie getätigt und hat direkt ne neue Mieterin gefunden, die ab dem 01.10 schon einziehen sollte in meine jetzige Wohnung.

Wenn Du nicht schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift fristgerecht per Brief gekündigt hast, dann kann Dir Dein jetziger Vermieter gar nichts.

Er hat nicht das Recht zu verlangen dass Du zu einem bestimmten Datum ausziehst und auch nicht das Recht Besichtigungen mit möglichen Nachmietern durchzuführen.

Er stand gestern vor mir und sagte, dass ich raus soll da der neue Mieter einen vertrag hat ab dem 01.10 und hier einzieht und dass ich raus soll. 

Du musst ihm nicht mal die Tür aufmachen. Wen er Dich sehen und mit Dir reden will, dann hat er das schriftlich rechtzeitig anzumelden und den Grund zu benennen.

Da keine Kündigung von Dir vorliegt muss Du selbst dann nicht mit ihm reden.

Er drohte mir mit dem Anwalt und habe eben die Benachrichtigung bekommen, dass der Postbote mir versucht hat einen Brief per Einschreiben zuzustellen. 

Er hat keine rechtliche Handhabe und ein vernünftiger Anwalt wird ihm das sagen.

Wahrscheinlich hat er Einschreiben mit Rückschein verwendet.

Für Dich als Tipp für für wichtige Schreiben:

Per Einwurfeinschreiben und Zeugen sollten bestätigen können was im Briefumschlag ist/war.

Er stand gestern vor mir und sagte, dass ich raus soll da der neue Mieter einen vertrag hat ab dem 01.10 und hier einzieht und dass ich raus soll.

Hier hast Du zwei Möglichkeiten:

  1. Ignorieren und dann hat der Vermieter mit dem Nachmieter ein Problem wegen Doppelvermietung bzw. weil der Nachmieter nicht einziehen kann; ist nicht Dein Problem.
  2. Wenn Du rechtzeitig ausziehen kannst, dann kannst Du da Kapital raus schlagen in den Du mit ihm einen Aufhebungsvertrag vorschlägst. Darin sollte stehen, dass Du ab dem.. keine Miete mehr zahlen musst und es für Dich keine Kündigungsfrist gibt. Du keine Renovierungsarbeiten durchführen musst (falls es über eine wirksame Klausel zu Endrenovierung gibt). Auch dass die Kaution innerhalb von z.B. vier Wochen zurückgezahlt wird.

Dem Vermieter musst Du nur klar machen, das er keine rechtliche Handhabe gegen Dich hat aber er gegenüber seinem Nachmieter schadenersatzpflichtig ist, weil er eine Wohnung zweimal vermietet hat.

Der Nachmieter kann Möbel einlagern lassen, sich ein Hotel nehmen eine andere Wohnung anmieten und dann darf der Vermieter richtig viel Geld bezahlen.

Egal was du erzählt hast oder was der Vermieter verstanden haben will, die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Dein Vermieter kann dir garnichts.

Das Einschreiben nicht abhohlen, der Rest ist nicht dein Problem.

Mache dir wegen eines Einschreibens eines Anwaltes der Gegenseite nicht gleich in die Hosen. Nur der gerichtlich beschlossene Titel zählt. Und dazu bedarf es eines Gerichts-Verfahrens

Anwälte schreiben das, was ihre Mandanten wollen. Das muss aber nicht immer rechtens sein.

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Wenn du nicht gekündigt hast, kann er gar nichts machen außer dir kündigen, da gibt es aber Fristen die eingehalten werden müssen.

Der Vermieter hat keine Handhabe zu einer wirksamen Kündigung

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Rechtlich sind Sie ordentlicher Mieter von zwei Wohnungen.

Die Kündgiung einer Wohnung bdearf der Schriftform.

Sofern der Vermieter eine ungekündigte Wohnung neu vermietet hat, ist das sein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung