Eventuell bald Obdachlos als Schüler?
Sehr geehrte LeserInnen,
ich bin 18 und wohne bei meiner Mutter die seit einem Jahr ALG II bezieht.
Vor 3 Monaten etwa hat es meine Mutter nicht geschafft die Miete für 2 Monate zu bezahlen, hat die aber dann nachgezahlt.
Währenddessen wurde unsere Wohnung gekündigt, allerdings legten wir Einspruch ein.
Heute bekam meine Mutter einen Brief vom Amtsgericht, dass Sie Verklagt wird, die Wohnung zu verlassen.
Nun meine Frage:
Ich bin Schüler und da meine Eltern getrennt sind, kriege ich Unterhalt von meinem Vater.
Was für Möglichkeiten bestehen für mich nicht auf der Straße zu landen, da meine Mutter in der kurzen Zeit keine Wohnung finden wird (Meine Mutter würde zu meiner Großmutter ziehen, allerdings kann ich nicht 200 Kilometer zur Schule fahren die ich auf keinen Fall wechseln werde).
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir beantworten könntet, ob ich irgendwie eine eigene Wohnung (oder WG) bekommen könnte.
Ich kann halt die Miete nicht von meinem Unterhalt bezahlen.
Ich bin total aufgewühlt und will mich eigentlich nur auf meine Schule konzentrieren.
Ich würde mich über jegliche Ratschläge freuen : )
5 Antworten
Wenn die Mietschulden vollständig bezahlt sind, muss die Räumungsklage zurückgenommen werden. Wurde in der fristlosen Kündigung auch vorsorglich bzw. hilfsweise ordentlich gekündigt, dann kann dieser ordentlichen Kündigung widersprochen werden.
Ob der Widerspruch erfolgreich ist, bleibt zunächst offen.
Die fristlose Kündigung hat allerdings Bestand, wenn in den vergangenen 2 Jahren aus gleichem Grund bereits einmal fristlos gekündigt wurde.
Sollte weder im Mietvertrag noch in der Kündigung durch den Vermieter der Anwendung des § 545 BGB nicht widersprochen worden sein, kann das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt werden.
Da weiß dein Anwalt sicher Bescheid.
Der Ausfall der Mietzahlungen ist ein Verschulden des JC?
Meine Mutter hat zu der Zeit Unterhalt bekommen und ihr Ex-Ehemann hat das Geld unregelmäßig gezahlt. Habe diesen Aspekt vergessen in die eigentliche Frage zu schreiben. Sorry
Die Räumungsklage - so heisst die zweite Klage wohl - ist hinfällig, wenn die ausstehende Miete vor Klageerhebung nachgezahlt wird.
In der Stellungnahme zur Klage muss man das nur vortragen und nachweisen. Am besten mit einer Aufstellung aller Mietausgaben der vergangenen Jahre und Kontoauszügen.
Dann müsste die Klage vom Richter abgewiesen werden.
Vielen dank für deine Antwort, hat mich ein wenig beruhigt. Werde mal am Montag meinen Anwalt (Unterhalt) fragen, was dieses Schreiben bedeutet.
Du könntest selbst einen Antrag auf ArbeitslosengeldII stellen oder du beantragst Schüler-BAFöG.
Da ich Unterhalt bekomme, habe ich glaube ich keinen Anspruch auf Bafög. Ich Informiere mich trotzdem mal.
Das hängt davon ab, wie hoch der Unterhalt ist. Eventuell wird das eben angerechnet. Erkundige dich auf jeden Fall mal.
Erkundige Dich beimJugendamt, welche Möglichkeiten es gibt.
Deiine Mutter müsste ja noch Kindergeld und Geld vom JC für Dich bekommen.
Ja meine Mutter kriegt mein Kindergeld und meinen Unterhalt, allerdings reicht das nicht um alleine zu wohnen, was im schlimmsten aller Fälle passieren wird.
Mache ich, bloß doof das heute Freitag ist. Wird ein lustiges Wochenende. Danke für den Ratschlag :)
Deine Mutter Bekommt doch die Miete von der Behörde bezahlt. Dann kann sie dieses Geld ja nur zweckentfremdet haben.
Dann werdet ihr euch wohl auf das Obdachlosenasyl vorbereiten müssen.
Da hat Sie noch Unterhalt von der Trennung bekommen, dies habe ich in der Frage nicht erwähnt. Bei der Umstellung gab es einige Probleme, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Die Kosten der Unterkunft wurden ihr dann auch rückwirkend bewilligt. Wenn sie das Geld zweckentfremdet hat, müsst ihr jetzt mit der Kündigung und Zwangsräumung rechnen.
Vielen dank erstmal, werde mal meinen Anwalt fragen, auch wenn das nicht sein Bereich ist. Soweit ich weiß, hat es letztes Jahr Probleme bei der Mietzahlung gegeben, durch die Trennung meiner Mutter.