Sohn mit kl. Kindern zieht vorübergehend zur Mutter (Mieterin)

4 Antworten

Nun, Du kannst Deine Erlaubnis ruhig schriftlich geben und dabei natürlich die Kinder einschließen - jedoch kannst Du die Erlaubnis zu einem bestimmten Datum oder für eine bestimmte Dauer begrenzen.

Die Dauer würde ich mit ihm besprechen, damit er selbst möglichst realistisch einschätzt, wie lange er voraussichtlich suchen wird. Ist sein Einkommen "übersichtlich gering", kann er sich eine Erlaubnis beim Wohnungsamt besorgen, mit der er in sozial geförderten Wohnungsbau einziehen kann.

Hat er bis zum Ende der Dauer immer noch keine Wohnung gefunden, liegt es an Dir, ob Du die Erlaubnis verlängerst oder nicht.


SabineKuehnert 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 11:39

Dankeschön für Deine Antwort und Deine Tipps. Auf der Gemeinde war er schon und ist beantragt, aber leider ist da aktuell nichts frei.

Nordlicht979  06.07.2025, 11:46
@SabineKuehnert

er kann sich bei jedem Hauseigentümer, dessen Wohnbau öffentlich gefördert wird, auf die Warteliste setzen lassen und regelmässig von selbst nachfragen. Auch muss er ja nicht unbedingt an diesem Ort wohnen - oder?

zu deiner Sicherheit würde nur ein erweiterter Mietvertrag dienen, also gegebenenfalls diesen von dem Mieter als Untermietvertrag, befristet schriftlich fertigen lassen. dann haben alle etwas, wonach man sich richten kann....

Auf Dauer natürlich nicht.Macht ab,eine Zeit lang.Da muss er und die Kids dort gemeldet sein.Macht es schriftlich,weil er ja zum Meldeamt muss.Was Du erlaubst ist wichtig.Mensch sein schadet hier sicher nicht.


SabineKuehnert 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 11:21

Danke für Deine Antwort. Ich schrieb ja, dass ich ihn und die Kinder in der Situation gar nicht raushaben will. Ich will mich nur selbst auch schützen, daher die Nachfrage.

Mietrecht ist jetzt nicht mein Ding - aber kannst du den Zuzug von Enkeln verbieten?.

Entweder die Wohnung deiner Mieter ist überbelegt mit insgesamt 6 Personen oder eben nicht. Entweder also alle aufnehmen oder keinen. Kinder, die bei Trennung mit dem Vater gehen - bereits ungewöhnlich.

Theoretisch könnte die 20 Jährige ausziehen oder ebenfalls Nachwuchs bekommen.

Die Eltern können einen Untermietvertrag mit ihrem Sohn ausstellen und ihm damit selbst die Wohnungsgeber Bescheinigung ausstellen.

Inwieweit hier eine Befristung gerichtlich haltbar wäre- keine Ahnung. Dies müsstest du mit deinem Anwalt klären bevor du der Untervermietung zustimmst.