Angenommen, auf einem Grundstück ist eine Grundschuld, die auch im grundbuch eingetragen ist.
Der Eigentümer zahlt brav seine Rate jeden Monat.
Das Darlehen ist von der Laufzeit her von Anfang an so angelegt dass absolut unmöglich ist dass der Darlehensnehmer das bis zum Ende erleben wird.
(sagen wir bspw. 80 jähriger Mann und 35 jahre Laufzeit. Und ja, das Grundshculddarlehen gibt es so wirklich, nicht frei erfunden)
Nun, wie zu erwarten, verstirbt der Darlehensnehmer.
Wie geht es nun weiter?
Sagen wir, iM Testament ist ein Alleinerbe neben andere Leuten aufgelistet.
Wird die bank hier, da der ursprüngliche kreditnehmer ja tot ist, automatisch die Summe zurückfordern?
Oder kann der Alleinerbe, nach Kenntnis des todes, einfach hingehen und ungefragt die Ratenzahlung übernehmen; also einfach die X euro pro Moant an die Bank überweisen?
Oder kann oder wird die Bank dies ablehnen, bspw. wegen mangelnder Bonität und Co.?
Also ist die Ratenzahlung durch den Tod automatisch hinfällig?
Oder wird sie es erst nachdem für ein oder 2 Monate keine Raten mehr gekommen sind (unabhängig davon wer sie bezahlt)?
Nach meinem Wissen beinhaltet der ellenlange Vertrag keine wirkliche Klausel dazu, was im Todesfall passiert.