Grundschulddarlehen, was passiert beim Todesfall?
Angenommen, auf einem Grundstück ist eine Grundschuld, die auch im grundbuch eingetragen ist.
Der Eigentümer zahlt brav seine Rate jeden Monat.
Das Darlehen ist von der Laufzeit her von Anfang an so angelegt dass absolut unmöglich ist dass der Darlehensnehmer das bis zum Ende erleben wird.
(sagen wir bspw. 80 jähriger Mann und 35 jahre Laufzeit. Und ja, das Grundshculddarlehen gibt es so wirklich, nicht frei erfunden)
Nun, wie zu erwarten, verstirbt der Darlehensnehmer.
Wie geht es nun weiter?
Sagen wir, iM Testament ist ein Alleinerbe neben andere Leuten aufgelistet.
Wird die bank hier, da der ursprüngliche kreditnehmer ja tot ist, automatisch die Summe zurückfordern?
Oder kann der Alleinerbe, nach Kenntnis des todes, einfach hingehen und ungefragt die Ratenzahlung übernehmen; also einfach die X euro pro Moant an die Bank überweisen?
Oder kann oder wird die Bank dies ablehnen, bspw. wegen mangelnder Bonität und Co.?
Also ist die Ratenzahlung durch den Tod automatisch hinfällig?
Oder wird sie es erst nachdem für ein oder 2 Monate keine Raten mehr gekommen sind (unabhängig davon wer sie bezahlt)?
Nach meinem Wissen beinhaltet der ellenlange Vertrag keine wirkliche Klausel dazu, was im Todesfall passiert.
3 Antworten
Nach dem Tod wird erst einmal das Erbe festgestellt.
Entweder erbt jemand oder das Erbe wird abgelehnt.
Bei Annahme des Erbens erbt man die Grundschuld mit.
Bei Ablehnung des Erbes wird das Haus zwangsversteigert
Und wenn das Erbe angenommen wird, kann dann der Alleinerbe die Raten einfahc weiterzahlen an die Bank?
Oder kann sich die Bank da shclicht verweigern?
Durch den Tod des Schuldners wird der Erbe automatisch Rechtsnachfolger. Er tritt also an die Stelle des Verstorbenen und ist damit in derselben Rechtsposition.
In der Praxis bedeutet das:
- Möglichkeit 1: Der Erbe schlägt das Erbe aus. Damit erbt er sowohl das Grundstück/Haus nicht, aber auch nicht die Schulden.
- Möglichkeit 2: Der Erbe nimmt das Erbe an. Er tritt damit als Rechtsnachfolger in den Kreditvertrag ein, schuldet der Bank somit die offene Summe, aber nach den Regeln des bisherigen Kreditvertrags. Die Bank kann also nicht hingehen und die gesamte offene Summe fordern und sie kann auch nicht die Annahme der Raten verweigern. Zumindest nicht solange, wie der Erbe brav weiterhin exakt die vertraglich vereinbarten Raten pünktlich(!) in voller Höhe(!) zahlt. Zum Zeitpunkt X endet dann die Zinsbindung des Kreditvertrags. Nun kann die Bank sich durchaus entscheiden, ob sie dem Erben ein Angebot zur Verlängerung macht oder eben nicht, aber eben erst zu diesem Zeitpunkt - solange sich der Erbe vorher nichts hat zuschulden kommen lassen (= Raten pünktlich in voller Höhe gezahlt).
Wenn der Erbe die Erbschaft annimmt, dann wird ein neuer Kreditvertrag geschlossen.
Wobei die bank dann aber auch sicherlich sagen kann "Jo, schufa oder bonität zu schlecht, machen wir nicht. wir zwangsversteigern lieber", oder? :'-(
Sie können das Darlehn fällig stellen. Du musst dich dann um einen Kredit bemühen oder das Grundstück verkaufen.
hm, also wenn der Alleinerbe nach dem Tod des Erblassers direkt selbst beginnt, die Raten zu überweisen, kann nix passieren?
Gut zu wissen