Erbrecht-Vererbung?

2 Antworten

Solange man lebt und noch einwilligungsfähig - kann man auch fast alles wieder ändern.

Die LV kann Teil der Erbmasse sein, muss es aber nicht. Wenn die LV auf deinen Namen läuft - kannst du eine bezugsberechtigte Person angegeben, keine Angabe machen oder auf deine Erben verweisen.

Bei der Bank? Kenne ich die Frage nach einer bezugsberechtigten Person nicht. Girokonto, Sparbuch - sind Erbmasse. Vielleicht bei einem Sparvertrag?


hdothuong 
Fragesteller
 17.11.2023, 19:47

Vielen Dank. Konten und LV laufen alles auf meinen Namen, und beim Tod auf dem Namen vom ABC.

Nochmals die Frage : Nach dem Tod gehört das Geld von Konten und LV automatisch zu ABC und dürfen NICHT zu dem anderen Vermögen zählen, oder nicht. ?

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kabbes69  17.11.2023, 20:13
@hdothuong

Bei LV - geht dann das Geld an ABC (sofern dieser nicht bereits vorverstorben ist). Geht also nicht in die Erbmasse.

Bei Konten - erkundige dich bitte beim Anbieter: ohne den Vertrag zu kennen. Schwierig.

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hdothuong 
Fragesteller
 17.11.2023, 20:17
@kabbes69

Vielen Dank ! Ihre Antwort ist mir sehr hilfreich. Bei Konten werde ich bei der Bank fragen :-)

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Herzibuz  11.04.2024, 16:44
@hdothuong

Es sollte ein handgeschriebenes Testament vorliegen mit den Nummern der Konten oder des Kontos und dem Namen des Begünstigten, soviel ich weiß, wenn in der Lebensversicherung ein anderer Begünstigter steht, muss es ihm ausgezahlt werden. Ich würde das trotzdem im Testament noch schreiben und dem Begünstigten oder dem Notar ein Testament hinterlegen.

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Das Bankvermögen geht immer im Erbfall an den oder die Erben.

Das kann man gar nicht mit einer Absprache mit der Bank ändern.