Wann Post vom Amtsgericht?

5 Antworten

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FALLS Bestattungskosten angefallen sind, wird sich das Sozialamt an die "Bstattungspflichtigen" wenden.

Ein eventuelles "Erbe" kann erst dann ausgeschlagen werden, wenn man offiziell vom "Erbfall" informiert wurde.

newtry 
Fragesteller
 04.09.2019, 13:39

Und wer informiert die Leute denn?

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Bergfex49  04.09.2019, 14:41
@newtry

wenn seit dem Todesfall bereits drei Monate vergangen sind, dann stellt sich doch die Frage, was ist mit der Wohnung der Verstorbenen passiert, wer hat denn die Bestattungskosten getragen, was ist mit dem Nachlass passiert, gibt es überhaupt einen Nachlass, der die Bestattungskosten übersteigt usw. Es ist schon etwas spooky, wenn die Kinder nur "inoffiziell" vom Tode der Mutter erfahren haben und jetzt auf Post von einer Behörde warten; besteht denn kein Interesse, wo die Mutter begraben ist oder haben sie jetzt Sorge, dass sie vllt. sogar noch was bezahlen müssen für die Verstorbene, der sie immerhin ihr Leben verdanken; Alles sehr eigenartig;

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newtry 
Fragesteller
 04.09.2019, 14:50
@Bergfex49

Ja das finde ich auch. Da war wohl so Einiges im Argen...

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Bergfex49  04.09.2019, 14:54
@newtry

wenn sie wirklich einen Erbschein brauchen, sollten die Erben (oder zumindest einer von ihnen) unter Nachweis seiner eventuellen Erbenstellung (z.b. als Kind) beim Nachlassgericht nachfragen ob ein Nachlassverfahren eingeleitet wurde und wie der Stand des Verfahrens ist;

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Es gibt keine post vom Amtsgericht den da ist ein anderen Gericht Zuständig!

Das Was auch für die Erbschaft zuständig ist,!

Was die kinder brauchen ist den Erbschein.

newtry 
Fragesteller
 05.09.2019, 15:41

Das Amtsgericht ist das Gericht, welches für Erbschaften zuständig ist

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kommt drauf an wie lange die Erbenermittlung dauert, eure Adressen müssen festgestellt werden, das kann dauern - Wochen - Monate - Jahre. Durch Heirat den Namen geändert und schon wird´s schwierig.

das Amtsgericht interessiert sich im Normalfall nicht für Verstorbene, sonst müsste ja über jeden Todesfall ein Nachlassverfahren eröffnet werden;

peterobm  04.09.2019, 13:30

aber für die Erben, von Amts wegen wird geforscht

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Bergfex49  04.09.2019, 14:09
@peterobm

aber nicht immer:

"...1) 1Das Nachlaßgericht hat die Erben von Amts wegen zu ermitteln. 2Die Ermittlung der Erben von Amts wegen unterbleibt, wenn zum Nachlaß kein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht gehört und nach den Umständen des Falls anzunehmen ist, daß ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlaß nicht vorhanden ist...."

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Warum wenden sich die Geschwister nicht selbst an das zuständige Amtsgericht, erklären, dass sie vom Todesfall erfahren haben und fragen, ob es einen Nachlassverwalter oder so gibt?

newtry 
Fragesteller
 04.09.2019, 13:40

Keine Ahnung!

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