Schau mal in der Selfpublisher-Bibel, die eh dein erster Anlaufpunkt für alle Selfpublishing-Fragen sein sollte. Dort sind so gut wie alle denkbaren Fragestellungen schon durchgekaut worden:

https://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-freiberufler-oder-gewerbe-worauf-sie-achten-muessen/

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Der von dir zitierte Text ist nicht ganz eindeutig dahingehend, ob du bis zum 09.10. den Online-Antrag nur abgeschickt/ausgedruckt haben musst ODER ob der unterschriebene Ausdruck bis zum 09.10. bei der Uni angekommen sein muss.

Bevor du dich verrückt machst, ruf einfach Montag bei der Uni an und klär das. Die meisten Unis sind da sehr hilfsbereit, die kennen die Nervosität der Erstis.

Und selbst wenn es die "schlimmste" Variante ist (also alles muss bis zum 09.10. bei der Uni eingegangen sein): Die Post bietet eine Expresszustellung gegen (teure) Zusatzgebühr an. Und im aller-eiligsten Fall heißt es selbst ins Auto setzen und hinfahren und den Antrag selbst vor Ort abgeben, ggf. mithilfe eines Mietwagens. Was tut man nicht alles für einen Uni-Platz ...

Ich drück dir die Daumen!

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Ich bin großer Verfechter der Hausbank-Treue, daher rate ich hier zu einem Verbleib bei der bisherigen Bank. Warte doch erstmal das Gespräch mit dem neuen Berater ab, vielleicht passt da die Kunde<->Berater-Chemie genauso gut wie bisher. Außerdem könnte der neue Berater bei Spezialfragen zu deinen Anlagen immer noch Kontakt mit deinem - laut dir nur intern gewechselten - Berater aufnehmen.

Ferner ist es als Bestandskunde absolut legitim, nach Rabatten beim Girokonto zu fragen. Die allermeisten Banken haben ihre kostenlosen Konten mittlerweile kostenpflichtig gemacht, was aufgrund der Niedrigzinsphase für die Banken alternativlos ist. Aber ebenfalls die allermeisten bieten an, wenn man andere Produkte bei ihnen hat und sie daher anderweitig in der Kundenverbindung Geld verdienen, auch einen interessanten Rabatt auf den Kontorpreis zu geben. Nachfragen kostet nichts. Und das Girokonto an sich ist eine Leistung, die durchaus bepreist werden darf.

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Tja, da schlagen als Banker zwei Herzen in meiner Brust.

Zum einen: Ja, viele heutige Einsatzbereiche für Bankkaufleute wird es schon in zehn, fünfzehn Jahren nicht mehr geben. Ich meine damit die Kollegen an der Kasse/Schalter, der Standard-Beratung von Privatkunden und vielen Back-Office-Tätigkeiten. Diese Dinge kann man auf die ein oder andere Weise technisieren.

Zum anderen: Alle anspruchsvollen Tätigkeiten werden in einigen Jahren zwar noch mehr technisch unterstützt sein, aber immer noch von Menschen ausgeführt werden. Damit meine ich umfangreiche Anlageberatungen, Baufinanzierungen, Beratung gewerblicher Kunden, Transaktionsberatungen, Investmentbanking, etc.

Wenn du dir also zutraust, dich auch auf hohem Level immer wieder zu beweisen, stetig dazuzulernen und ggf. auch mit einem Studium (ggf. auch berufsbegleitend) dir eine Nasenlänge Vorsprung gegenüber anderen zu verschaffen ... dann ist der Beruf des Bankkaufmann auch weiterhin für dich vergleichsweise zukunftsorientiert.

Bezüglich Bezahlung: In Privatbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, ...) wird nach Tarifvertrag gezahlt, üblich ist nach der Ausbildung eine Übernahme in die Tarifgruppe 5 (TG5) mit entsprechenden Aufstiegsmöglichkeiten. Nach einem vorherigen Studium ist eine Einstellung mit TG7 und aufwärts - bei Vertriebstätigkeiten - üblich.

https://www.dbv-gewerkschaft.info/gehaltstabellen/

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Ja, das ist rechtlich geregelt und zwar im notariellen Kaufvertrag. Schau einfach dort nach und bei Unklarheiten frag euren Notar.

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Letztlich steht in der Schufa-Auskunft bereits, was du wissen möchtest: "Stark erhöhtes Risiko". Das Scoring ist deutlich unterdurchschnittlich. Eine Kreditaufnahme wird bei den Banken/Sparkassen, die den Schufa-Score abfragen, mit hoher Wahrscheinlichkeit schwierig werden, sofern du nicht überzeugende Argumente wie bei dieser Bank langjährige, einwandfreie Kontoführung oder freie Vermögenswerte etc. aufweisen kannst.

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Die EU wird durch ihre Mitgliedsstaaten finanziert und schüttet diese innerhalb von Programmen - zum Beispiel Landwirtschaftsförderung - an die Länder zurück aus. Dabei zahlt jedes Land Geld an die EU (Spalte "Zahlungen an die EU) und erhält welches (Spalte "Zahlungen von der EU").

Du musst nun einfach bei jedem Land schauen, ob es mehr Geld an die EU gezahlt hat als es bekommen hat. Wenn es mehr Geld gezahlt hat, ist es ein Geldgeber. Wenn es mehr Geld bekommen hat, ist es ein Zahlungsempfänger.

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Sieht nach einem Pseudonym aus, da es selbst auf der Homepage ihres Verlags nicht ausgeschrieben wird:

https://www.penguinrandomhouse.com/authors/2149259/c-j-tudor/

Dito auf ihrer Facebook-Seite:

https://www.facebook.com/CJTudorOfficial/

Aktuell(!) schreibt sie auf ihrer Twitter-Seite C.J. als "Creeper Jeeper" aus, aber das dürfte nur ein Halloween-Scherz sein:

https://twitter.com/cjtudor?lang=de

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Durch den Tod des Schuldners wird der Erbe automatisch Rechtsnachfolger. Er tritt also an die Stelle des Verstorbenen und ist damit in derselben Rechtsposition.

In der Praxis bedeutet das:

  • Möglichkeit 1: Der Erbe schlägt das Erbe aus. Damit erbt er sowohl das Grundstück/Haus nicht, aber auch nicht die Schulden.
  • Möglichkeit 2: Der Erbe nimmt das Erbe an. Er tritt damit als Rechtsnachfolger in den Kreditvertrag ein, schuldet der Bank somit die offene Summe, aber nach den Regeln des bisherigen Kreditvertrags. Die Bank kann also nicht hingehen und die gesamte offene Summe fordern und sie kann auch nicht die Annahme der Raten verweigern. Zumindest nicht solange, wie der Erbe brav weiterhin exakt die vertraglich vereinbarten Raten pünktlich(!) in voller Höhe(!) zahlt. Zum Zeitpunkt X endet dann die Zinsbindung des Kreditvertrags. Nun kann die Bank sich durchaus entscheiden, ob sie dem Erben ein Angebot zur Verlängerung macht oder eben nicht, aber eben erst zu diesem Zeitpunkt - solange sich der Erbe vorher nichts hat zuschulden kommen lassen (= Raten pünktlich in voller Höhe gezahlt).
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Es gibt keine Obergrenze. Du kannst 200€ im Monat sparen, 2.000€ oder auch 20.000€, das hängt allein von dir und deinem Einkommen ab.

Je nachdem wieviel Erträge (Zinsen bzw. bei Wertpapieranlagen z.B. Dividenden-Ausschüttungen) du erhältst, musst du darauf Abgeltungssteuer zahlen. Aber erst, wenn der Ertrag über 801€/1.602€ (Ledig/Verheiratet) pro Jahr liegt. Ausdrücklich: Der Ertrag, nicht die Sparsumme. Und um im aktuellen Niedrig-Zinsumfeld durch ein Sparkonto mehr als 801€/1.602€ Erträge im Jahr zu machen, müsstest du eine außerordentlich hohe Summe ansparen (durch Wertpapieranlagen ist das eher erzielbar, allerdings mit Risiken).

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Klares Nein. Fordere bei der Sparkasse unter Verweis auf deine dir vorliegende Schufa-Auskunft eine klare Antwort ein, auf welcher Basis diese Schufa-Abfrage erfolgt ist. Äußere dabei (neutral!) deinen Verdacht, der Mitarbeiter könnte seine Befugnisse missbraucht haben. Ferner kündigst du ebenfalls an, solltest du keine ausreichende Information erhalten, den Fall dem Landesdatenschutz-Beauftragten zu melden und ggf. der BaFin.

Dieses Schreiben schickst du als Einschreiben an die Sparkasse und zwar adressiert direkt an den Vorstand (Vorstandsbeschwerden wird üblicherweise deutlich schneller nachgegangen als Beschwerden an eine Filiale).

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Jedes Großunternehmen hat eine Kommunikationsabteilung, in der beispielsweise Pressemeldungen geschrieben werden oder interne Artikel fürs Intranet oder externe Berichterstattung für den Vorstand zusammengefasst wird. Welches Studium dafür notwendig ist, kann ich dir leider nicht sagen, gehe aber von BWL/WiWi in Kombination mit Journalistik oder ähnlichem aus. Erkundige dich da einfach mal bei der Studienberatung.

Und wenn du gut darin bist, lange Texte zu schreiben, die aber gleichzeitig auf den Punkt sind: Irgendjemand muss auch Bedienungsanleitungen verfassen. Derartige Tätigkeiten werden bei so gut wie jedem Hersteller (Siemens, Bosch, ...) benötigt, ob als Angestellter oder extern zugekauft. Auch hier: Studienberatung.

Alternativ kannst du dir natürlich auch überlegen, das kreative Schreiben als Nebenberuf - also neben einem anderen Beruf - auszuüben und damit Geld zu verdienen. Als Romanautorin kannst du heutzutage sowohl mit Verlag als auch ohne (Selfpublishing, z.B. über Kindle Direct Publishing von Amazon) veröffentlichen und damit, wenn du es gut aufziehst und auch das notwendige Quentchen Glück hast, auch Geld verdienen.

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10.815€ sind also 103% der Ursprungssumme und du möchtest die Ursprungssumme wissen, diese beträgt demnach 100%.

Also Dreisatz: 10.815 geteilt durch 103 mal 100. Ergebnis: 10.500€

Gegenrechnung: Wenn die Ursprungssumme 10.500€ sind und man 3% Zinsen bekommt, wären dies 10.500 * 3% = 315€. Also 10.500 + 315 = der erwarteten 10.815€.

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