Sorge, nicht immatrikuliert zu werden?
Hallo! Ich habe einen Brief von der Goethe Universität erhalten, in dem steht „damit die Immatrikulation vollzogen werden kann müssen Sie bis zum 9.10.2020 zwingend die Funktion der online-Immatrikulation nutzen. Am Ende der online-Immatrikulation steht der Immatrikulationsantrag zum Drucken bereit, welchen Sie bitte unterschrieben und mit den darin aufgeführten Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist an die Goethe Universität senden. beachten Sie bitte, dass nach Ablauf der oben genannten Frist eine Annahme des Studienplatzes nicht mehr möglich ist.
Ich habe die Immatrikulation online beantragt, jedoch habe ich den Immatrikulationsantrag samt Unterlagen postalisch noch nicht abgeschickt.. Ich habe so Angst, dass ein Fehler passiert und ich nicht immatrikuliert werden kann. Heißt das, dass ich nicht immatrikuliert werde, wenn bis zum 9.10. mein Immatrikulationsantrag nicht postalisch ankommt??? 😬😬
4 Antworten
Der von dir zitierte Text ist nicht ganz eindeutig dahingehend, ob du bis zum 09.10. den Online-Antrag nur abgeschickt/ausgedruckt haben musst ODER ob der unterschriebene Ausdruck bis zum 09.10. bei der Uni angekommen sein muss.
Bevor du dich verrückt machst, ruf einfach Montag bei der Uni an und klär das. Die meisten Unis sind da sehr hilfsbereit, die kennen die Nervosität der Erstis.
Und selbst wenn es die "schlimmste" Variante ist (also alles muss bis zum 09.10. bei der Uni eingegangen sein): Die Post bietet eine Expresszustellung gegen (teure) Zusatzgebühr an. Und im aller-eiligsten Fall heißt es selbst ins Auto setzen und hinfahren und den Antrag selbst vor Ort abgeben, ggf. mithilfe eines Mietwagens. Was tut man nicht alles für einen Uni-Platz ...
Ich drück dir die Daumen!
Hallo! Vielen Dank für deine Antwort! Ich bin im Moment unglaublich verunsichert und werde mich definitiv beeilen. Auf der Internetseite habe ich eine andere Formulierung gefunden „Damit die Immatrikulation vollzogen werden kann, sind bis zum 09.10.2020 folgende Unterlagen postalisch einzureichen bzw. Zahlungen zu tätigen..“
Es müsste der Zeitpunkt des Poststempels gelten
Hä? Was denn jetzt? Im Brief steht doch nichts davon
beachten Sie bitte, dass nach Ablauf der oben genannten Frist eine Annahme des Studienplatzes nicht mehr möglich ist.
warum schickst du die Unterlagen nicht einfach ab statt zu überlegen was passiert wenn du es nicht tust?!
ja, deine Sorgen sind berechtigt! Und ja, du must dich beeilen, wenn du den Studienplatz willst. Reichst du die Unterlagen nicht rechtzeitig ein, verfällt dein Studienplatz. Aus genau diesem Grund wird überall geraten, sich frühzeitig um die nötigen Unterlagen zu kümmern. Die Krankenkassenbescheinigung kannst/solltest du z.B. auch schon beantragen, bevor du online einen Antrag stellst. Naja, fürs nächste Mal weißt du es jetzt ja, falls sie nicht mehr rechtzeitig kommt.
P.S.: woher soll ich wissen, dass du dich nicht frühzeitig um die Unterlagen gekümmert hast und daher noch wichtige Unterlagen fehlen?! Und die Aussage Satz " beachten Sie bitte, dass nach Ablauf der oben genannten Frist eine Annahme des Studienplatzes nicht mehr möglich ist." ist doch mehr als verständlich und eindeutig
Weil ich erst seit Kurzem online den Antrag stellen konnte. Weil meine Unterlagen noch nicht da sind (z.B. Krankenkassenbescheinigung). Außerdem möchte ich wissen, ob meine Sorgen begründet sind und ob ich mich beeilen muss.
Warum hast du nicht einfach meine Frage beantwortet? smh