Wie ist das Wohnrecht des Schwager im Elternhaus?

2 Antworten

Die Wohnberechtigung bzw. der Aufenthalt wird nicht maßgeblich von einem Mietvertrag bestimmt. Maßgebend ist, dass er dort gemeldet ist. Da es seine offizielle Meldeadresse ist, hat er normalen, gesetzlichen Kündigungsschutz. Kündigen kann nur der Vermieter/Hausbesitzer bzw. dessen Vertreter.

Irgendein Angehöriger kann ihm nicht einfach so eine Kündigung schicken.

Da der Vater einen Schlaganfall hatte, kann es im Streitfall sogar passieren, dass das Gericht einen externen Vormund für den Vater bestimmt und keinen Angehörigen. Erst prüfen sie, ob das ok ist und sich niemand bereichern will.

Als erstes muss ein rechtlich bindendes Schriftstück her, welches die Vertretung des Patienten in gesundheitlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt. Damit kann dieser Mensch im Namen des Vaters handeln, wenn er nicht dazu in der Lage ist. Das Teil würde ich zusammen mit einem Rechtsanwalt ausfertigen lassen.

Es wäre das Betreuungsgericht anzurufen und ein gesetzlicher Betreuer einzusetzen.

Deine Schwester und ihr alkoholkranker Ehemann haben keinen Kündigungsschutz als Bewohner des Hauses. Sie sind beide nur geduldet.

Der Betreuer mit entsprechender Verfügungsgewalt könnte ihnen den Verbleib im Hause untersagen und nach der Gewährung eine Auszugsfrist sie des Hauses verweisen.


HannahB1389 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 23:01

Danke für Eure Antworten. Ich werde mir eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt für Wohnrecht holen und dort alles erfragen.