Wie ist das Wohnrecht des Schwager im Elternhaus?
Mein Vater hatte einen Schlaganfall. Keine Betreungsverfügung oder sonstiges. Das Haus steht auf ihn. Noch ist er nicht 100% klar im Kopf.
Meine Schwester und ihr alkoholkranker Mann wohnen dort auch.
Nach dem Krankenhaus und der Reha soll er dort in häusliche Pflege kommen wobei meine Schwester, Pflegedienst und auch ich und meine andere Schwester sich um ihn kümmern.
Da es aktuell erst passiert ist, stehen alle Richtungen der Genesung offen, ob der Zustand so bleibt, sich bessert oder verschlechtert.
Fakt ist, es ist ein langer Weg der Genesung und er braucht pflegerische Unterstützung. Und Heim ist absolut keine Option.
Aber ich habe bedenken wegen des Ehemannes meiner Schwester und ob im Fall der Rückfälligkeit ihres Ehemannes sie unseren Vater erste Priorität gibt.
Wie bekomme ich den Ehemann aus dem Haus raus? Welche Möglichkeiten gibt es, auch im Falle falls meine Schwester mitzieht ihn vor die Tür zu setzen.? Ich glaube nicht das er es in Zukunft ohne Alkohol schaffen wird.
Einen Mietvertrag gibt es für beide nicht. Sie sind dort nur normal gemeldet. Wohnen schon knapp 4 Jahre dort im Haus mit.
Was kann man also tun? Welche rechtlichen Schritte müssten wir gehen und welche Kosten würden dabei entstehen?
Es eilt sehr mit eure Hilfe...
2 Antworten
Die Wohnberechtigung bzw. der Aufenthalt wird nicht maßgeblich von einem Mietvertrag bestimmt. Maßgebend ist, dass er dort gemeldet ist. Da es seine offizielle Meldeadresse ist, hat er normalen, gesetzlichen Kündigungsschutz. Kündigen kann nur der Vermieter/Hausbesitzer bzw. dessen Vertreter.
Irgendein Angehöriger kann ihm nicht einfach so eine Kündigung schicken.
Da der Vater einen Schlaganfall hatte, kann es im Streitfall sogar passieren, dass das Gericht einen externen Vormund für den Vater bestimmt und keinen Angehörigen. Erst prüfen sie, ob das ok ist und sich niemand bereichern will.
Als erstes muss ein rechtlich bindendes Schriftstück her, welches die Vertretung des Patienten in gesundheitlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt. Damit kann dieser Mensch im Namen des Vaters handeln, wenn er nicht dazu in der Lage ist. Das Teil würde ich zusammen mit einem Rechtsanwalt ausfertigen lassen.
Es wäre das Betreuungsgericht anzurufen und ein gesetzlicher Betreuer einzusetzen.
Deine Schwester und ihr alkoholkranker Ehemann haben keinen Kündigungsschutz als Bewohner des Hauses. Sie sind beide nur geduldet.
Der Betreuer mit entsprechender Verfügungsgewalt könnte ihnen den Verbleib im Hause untersagen und nach der Gewährung eine Auszugsfrist sie des Hauses verweisen.
Danke für Eure Antworten. Ich werde mir eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt für Wohnrecht holen und dort alles erfragen.