Nachbar melden Lärmbelästigung ich bin aber unschuldig?
Hallo zusammen,
gestern kamen 2 Polizisten zu mir, weil ich angeblich laut der Nachbarin Lärm verursacht habe. Ich lag da im Bett war ca. 23:30 Nacht war kurz vorm einschlafen aufeinmal klingelt es. Meine Frau ist sehr ängstlich und hat angefangen zu zitern. Ich habe ca. Um 22:45 kurz geduscht und mir die Haare geföhnt.
*ich habe extra die Beamten gefragt, ob sie lärm gehört haben als sie hier beobachteten, sie meinten nein.
Und kurz danach sagt die Polizisten "ja wenn wir noch einmal kommen dann müssen sie mit einer Rechnung und kosten rechnen"???? Hää geht es eig. Noch.
Ich fühle mich ungerecht behandelt und möchte mein Recht wahrnehmen. Was soll ich tun?
10 Antworten
Wenn die Polizei gerufen wird, geht sie den Hinweisen nach. Also ist "Klingeln + Nachfragen" keine ungerechte Behandlung.
Duschen und Haare föhnen kann nicht als Lärmbelästigung gelten.
Sonst könnten Menschen, die im Schichtdienst arbeiten und spät abends nach Hause kommen nur dreckig ins Bett gehen ...
Wenn Du keinen Lärm verursacht hast, brauchst Du auch keine Strafe zu fürchten.
DAS ist quasi das (Dein) Recht.
Auf so eine Aussage einfach scheissen. Ich hätt den Polizisten mal gefragt wie die Beweislage so aussieht, wo er eine abzuwehrende Gefahr sieht, oder Personen vermutet die n Haftbefehl offen haben, oder ist hier eine Party voll laufen mit lauter Musik und Menschen, nein?, Sonstiger Lärm der den Frieden stört? Nein? Einen schönen Abend gewünscht und die Tür geschlossen. Am besten noch abfällig schauen beim Tür schließen. Wenn der Nachbar n Problem damit hat wenn ich nach 22h Dusche, kann er dies gern mit einem Anwalt vor Gericht klären. Denn nicht mal die sind sich einig. Auf Wiedersehen. In so Sachen bin ich so ein Wi...er :D
Also ab dem Spruch "wenn wir noch mal kommen müssen..." Vorher macht der nur seinen Job, kein Problem wenn er anständig macht und sich für die späte Störung entschuldigt.
Wo ist deine Frau .. Zeugin ? Dann gibs auch keine Rechnung
Nachtruhe Regelungen sind soviel ich weiß Ländersache. In einigen Bundesländern, wie in meinem, ist das Duschen und das Saugen auch in der Nachtruhe erlaubt, da die Lärmbelästigung
- kurzfristig
- zweckgmäßig
- notwendig
ist. Notwendig im Sinne, dass es nicht zumutbar wäre, dass jemand schmutzig ins Bett gehen muss, oder dass man in einer schmutzigen Bude sitzen muss (bspw. Mehl verschüttet in der Küche) nur weil es nach 22 Uhr ist.
Ich kann also beruhigt Duschen und Saugen nach 22 Uhr, bis tief in die Nacht. Den Bohrer auspacken, Frühjahrsputz machen, laut Musikhören oder den Trockner anwerfen darf ich aber dennoch nicht, da nicht alle drei Kriterien erfüllt wären bei dieser Art der Lärmbelästigung.
In welchen Bundesland lebst du? Dann kann man das auf deren Webseiten nachschlagen wie die offizielle Regelung dazu sind in deinem Bundesland. An die musst du dich leider halten.
Kann ich nicht glauben was du da schreibst, die Polizei klingelt nicht wenn sie keinen Lärm ausmachen können. Und das mit den Kosten stimmt noch weniger.