Nießbraucher das Nießbrauch entziehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus dem Grundbuch löschen: ohne seine Zustimmung überhaupt nicht.

Verklagen auf seine Pflicht nach §1041 BGB, ggfls Ersatzvornahme androhen, Zahlungsverzug setzen, Mahnbescheid erwirken. -wären meine Ideen.

Die Beweislast des Schadens liegt beim Eigentümer.

Vielleicht findet dein Anwalt Urteile, bei welchem der Nießbraucher zur Aufgabe und zur Löschung des Rechtes gezwungen wurde.

CAlgernon 
Fragesteller
 02.11.2019, 20:48

Hi, danke für die Antwort. Das hilft mir weiter!

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Entweder hat der Nießbrauchberechtigte dieses Recht für sich eintragen lassen, bevor er das Objekt an Dich übertragen hat, oder Du als Hauseigentümer hast es ihm selbst eingeräumt. In beiden Fällen hättest Du mit ihm einen Vertrag über Rechte und Pflichten abschließen sollen.

Gibt es keinen Vertrag, hast Du schlechte Karten und solltest Deinen Anwalt beauftragen die Kuh vom Eis zu holen. Das gilt auch für den Fall, dass der Nießbrauchberechtigte den Vertrag nicht einhält. Ist immer noch billiger als Frostschäden an Heizung und Wasserrohren.

CAlgernon 
Fragesteller
 02.11.2019, 19:13

Er hat das Nießbrauch per Testament erhalten. Ich habe das Haus mit Nießbrauch geerbt. Es ist Vertragslos, ein „aufschiebend bedingtes Nießbrauch“. Dort greift das was im Gesetz steht, das sind eben die oben genannten Verpflichtungen.

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Strafanzeige hast du schon gestellt? Und die Quittungen hebst du brav auf? Wenn er sich wieder in der Wohnung blicken lässt ist er dran.

CAlgernon 
Fragesteller
 02.11.2019, 18:39

Hi, nein. Läuft das über eine Strafanzeige? Das wusste ich nicht. Klar, sämtliche Rechnungen habe ich. Es handelt sich um ein Haus in Berlin, ich komme aus der Gegend von Kassel. Für mich ist es schwer zu prüfen ob er da ist. Ich war im Sommer mal kurz oben und habe vorbeigeschaut und dem Nachbarn Bescheid gesagt. Gestern habe ich mit dem Nachbarn telefoniert und er meinte bis heute war keiner da. Alles sehr merkwürdig.

Ich bin nur froh wenn das vorbei ist und ich das Grundstück verkauft habe.

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Havenari  02.11.2019, 20:55
@CAlgernon

Nein, das läuft natürlich nicht über eine Strafanzeige.

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sergius  03.11.2019, 10:11
@CAlgernon

Dasa mit der Strafanzeige ist natürlich blanker Unsinn. Hier handelt es sich rein um Zivilrecht, für das das BGB "zuständig" ist. Verpflichtungen aus dem Nießbrauchsverhältnis nicht einzuhalten, ist nicht "strafbar", sondern nur mit den prozessualen Möglichkeiten des Zivilrechts verfolgbar. Dazu hat der Fragesteller ja bereits seinen Anwalt konsultiert. Dem sollten wir hier nicht vorgreifen,zumal wir über die Vorgeschichte und das Entstehen des Nießbrauchs nichts wissen.

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