Nach Trennung Geld vom Ex für neue Fenster am Haus zurückverlangen?
Moin,
bevor Ich mit meiner Freundin zusammen kam wohnte Sie mit ihrem damaligen Partner in einem eigenen Haus. In vergangenen Jahr wurden durch ihre Kosten neue Fenster in dieses Haus eingebaut. Nun will sie nach der Trennung aber das Geld von den neuen Fenstern zurück haben.
Nun ist die Frage kann Sie das Geld für die Fenster zurück verlangen von ihrem Ex? Die Fenster wurden ja quasi Freiwillig durch Sie bezahlt, was ein "Geld vom Ex zurückverlangen" quasi unmoeglich macht, oder?
Sie waren nicht verheiratet und er wohnt weiter in dem Haus und Sie wohnt woanders.
4 Antworten
Wer ist denn der Eigentümer des Hauses?
Wenn er der Eigentümer ist, dann kann sie das Geld unter Umständen heraus verlangen. Entweder indem sie behauptet, es wäre ein Leihgabe gewesen oder wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Allerdings ist es ein komplizierter Vorgang, den sie nicht ohne Anwalt in Angriff nehmen sollte.
Die zentrale Frage scheint mir zu sein, ob ein Schuldverhältnis entstanden ist. Oder genauer: konnte die Freundin mangels einer schriftlichen oder auch mündlichen Vereinbarung davon ausgehen, dass ihre Zahlung auf Darlehensbasis geschehen? Ich meine: nein. In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wäre zu erwarten, dass man sich gegenseitig unterstützt und an den Kosten beteiligt. Jede Abweichung von diesem Normalfall müsste sie dann beweisen - z.B. durch einen Darlehensvertrag, Schuldschein o.ä. Da es aber nichts schriftliches gibt und die Fenster nun fester Bestandteil seines Hauses sind, ist für mich ein Schenkungscharakter gegeben. Dabei ist es unerheblich, dass die Beziehung beendet wurde, denn damit musste sie durchaus und jederzeit rechnen.
EIn Genaues kann Dir natürlich nur ein Anwalt sagen, aber ich würde meinen, dass sie damit nicht durchkommt.
das lässt sich pauschal nicht beantworten.
Wer war damals und wer ist heute der eigentümer/besitzer?
War oder ist man verheiratet und wenn ja gibt es einen Ehevertrag?
Wer wohnt heute in dem Haus?
Was haben die Fenster gekostet?
Gibt es weitere vergleichbare Ausgaben auf beiden Seiten im relevanten Zeitaum.
Gibt es einen Kredit auf das Haus und wer hat diesen bedient?
Was kostet ein vergleichbares Haus zur Miete?
Wie lange hat Deine Freundin dort gewohnt?
Hat sie irgendeine Form von Miete bezahlt?
Hat Deine Freunding eine Rechtschutzversicherung?
Abhängig von den Antworten auf diese Fragen, kann Deine Freundin den vollen Betrag zurück erhalten oder am Ende noch auf Anwaltskosten sitzen bleiben
Och, da findet sich ganz sicher ein Anwalt, der ihr das Geld zurückholt!