Können die Eltern vom Eisverkäufer das Geld zurückverlangen?

12 Antworten

Wenn das Geld zur Freien Verfügung war, dass auf jeden Fall nicht. Auch wird es Schwachsinn sein, erstens wegen 2€ und zweitens wird die Ware bereits konsumiert sein. Ohne Mängelerscheinung wird da nix gehen.

2.-€ sind im Rahmen des Taschengeldes.

Somit darf der Eisverkäufer das Geld behalten.

Ab 7 Jahren dürfen Minderjährige sich Dinge ohne Einwilligung der Eltern kaufen, wenns eben mit Geld passiert, dass zur freien Verfügung überlassen worden ist (Taschengeldparagraph)

Entsprechend ist da nix anfechtbar oder unwirksam

Die Frage beinhalter ja schon einen Widerspruch:

zur freien Verfügung

vs

Die Eltern sind damit nicht einverstanden

Wenn Geld zur freien Verfügung überlassen wurde, darf es auch nach billigem Ermessen für alles aufgewendet werden, was kein Dauerschuldverhältnis darstellt oder dem Jugendschutz zuwider läuft. Beides liegt hier nicht vor.

Ein Nichteinverständnis würde ja bedeuteten, das Geld ist nicht zur freien Verfügung überlassen worden, sondern soll nach dem Willen der Eltern für x oder y aber nicht für z ausgegeben werden.

§ 110 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung