Nein

Nein Danke, ich lege Wert auf eine mentale Unversehrtheit.

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Meine Meinung: Man denkt subjektiv gesehen immer, dass seine Situation "ja ganz genauso war". War sie aber realistisch halt einfach nicht.

Wenn du dich anständig benimmst, dann muss dir nichts wie ein Kind weggenommen zu werden. Was deine Schwester macht oder eben nicht, sollte dich für dein eigenes respektvolles Verhalten nicht tangieren.

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Nicht besser heißt hier aber "ein bisschen besser". Man muss nicht die schlechteste Option aktiv wählen

Abgesehen ist hier nicht nur Kinderarbeit ein Thema, sondern die unterirdische Qualität. Zwischen 5x waschbar und 50 x waschbar besteht schon ein Unterschied

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Unverheiratete Personen ohne Kinder erhalten 1410 € monatlichen Freibetrag, alles darüber wird gepfändet. Also auch dann wenn die Person 6000 € verdienen würde. Oder 2000 €. Oder nur 1500 €. Der Freibetrag bleibt hier immer gleich. Soll ja nur für das absolute Minimum reichen, aus dem Rest sollen die Schulden bedient werden

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Es ist einfacher mit einem höheren Budget was zu finden, wir haben in Deutschland aber halt ne Wohnraumkrise. Mit 500 € bist du weit von einer Unterbringungsmöglichkeit entfernt bzw. hast in dem Bereich zu viel Konkurrenz auf zu wenig Auswahl. 800 € solltest du MINDESTENS ansetzen und dann suchst du auch noch lange genug (und ich rede schon von einer WG)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Survival_of_the_Fittest

Das gehört es auch manchmal potentielle Konkurrenz unschädlich zu machen

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Nö, das heißt erstmal grundsätzlich nichts. Normaler Behördenvorgang. Kann halt noch bisschen länger dauern - vor allem wenn dein Arbeitsvertrag demnächst ausläuft will man eigentlich gleich einen Anschlussvertrag oder man stellt den Antrag dabei zurück

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Eine Kündigung ist nur in Schriftform rechtswirksam ausgesprochen. Die Ankündigung bringt an der Stelle gar nichts. Zudem ist der Eingangsstempel relevant, nicht der Poststempel.

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Bis auf irgendwelche privaten Universitäten (die schlechter angesehen sind), werden die Programme an französischen Universitäten primär in Landessprache geführt. Ausnahmen gibt es nur in Bereichen, welche Fremdsprachen notwendig machen (international Management, Sinologie etc. etc.)

Wäre ja auch irgendwie widersinnig sowas anzubieten.

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Vermieterrechtschutz ist das Einzige was hier in Frage kommt zwecks der weiteren rechtlichen Schritte. Ansonsten - so traurig das ist - privates Risiko des Vermieters erstmal. Also er wird das auslegen müssen, bis im schlimmsten Fall zur Räumungsklage des vorherigen Mieters.

Finde die Mieterrechte in solchen Konstellationen viel zu stark

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Ja ist richtig so. Rechtlich gesehen darfst du die Ware nicht mal in einen eigenen mitgebrachten Einkaufsbeutel stecken. Also selbst dafür kanns Stress geben. Und Jackentasche ist nochmal was anderes als Einkaufstasche. Bei der Jackentasche ist die Wahrscheinlichkeit viel zu hoch, dass du was klauen wolltest

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Darf er natürlich.

Und ein "Sind halt Kinder" rechtfertigt es NIEMALS, dass deswegen anderen Leuten Schaden zukommen lassen kann.

Eher kann der Lokführer die Minderjährigen anzeigen (welche bestimmt die üblichen Halbstarken waren)

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Lies deinen Vertrag, du hast sicher eine Kündigungsfrist, die nicht nur eine Woche sondern idR mindestens 3 Monate beträgt!

Und wie es da steht : Kündigung schriftlich und mit Unterschrift. Und nicht per Email

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Kontaktiere den Kundenservice. Normalerweise sollte der Shop ja auch die Forderung aktualisieren.

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Er wird sich gedacht haben "Schnell weg von der", die zieht sich vor Jedem aus

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Er muss natürlich entsprechendes Attests, Diagnosen, Einweisungsbelege vorlegen. Aus denen muss hervorgehen, dass er (mindestens temporär) arbeitsunfähig ist.

Wenn er weder in einer Klinik/Behandlung ist, noch mit Maßnahmen was anfangen kann, dann gibts auch kein Geld

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Ohne deine Eltern kommst du da aber nicht raus.

Du hast zwei Optionen

  • Nix sagen, zahlen bis zum Ablauf
  • Deinen Eltern sagen und diese monieren den Vertrag weil sie nicht eingewilligt haben. Allerdings würde das auch u.U. zu einer Strafanzeige führen wenn du bewusst falsche Daten (Geburtstag) eingegeben haben solltest
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Hängt von der genauen Art der Betreuung ab. Grundsätzlich hat ein Arzt Schweigepflicht wenn der Patient älter als 13 Jahre ist.

Aber es ist jetzt nicht als könntest du das geheim halten. Entweder sieht man das mit zunehmender Schwangerschaftswoche oder in aller Regel werden die gesetzlichen Erziehungsberechtigte bei der Abtreibung mit hinzugezogen

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