Gut möglich, dass eine solche Vereinbarung einem Mietvertrag gleich kommt. Das kann dir aber hier kein Laie seriös beantworten, schon gar nicht ohne das original.

Was ist denn konkret das Problem?

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Die Entfernung über Google Maps ermitteln mal der gefahrenen Kilometer. Wenn das FA fragen hat, melden die sich schon.

Sowas in einer Cloud zu hinterlegen.... naja ...

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Ich habe mir von Steinberg ein Bundle aus Interface und Cubase gekauft und letzteres später upgegradet, weil ich für MS-Aufnahmen einen Phasendreher brauchte. Das ganze dann am Laptop betrieben. Für Klaviersolo nehme ich auch gerne mal ein Zoom, weil es weniger vom künstlerischen Prozess ablenkt.

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Quellensteuer USA 30%

Quellensteuer BRD 25%

Aufteilung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 15% und 15%

Das bedeutet, daß die USA 15% behalten und Dir 15% erstatten. Das deutsche Finanzamt berücksichtigt dann die einbehaltenen 15% und verlangt nur noch 10%. Damit liegt deine gesamte Steuer wie bei einer deutschen Aktie bei 25%. Da der Soli dann nur auf die dt. Steuer gerechnet wird, ist es sogar minimal günstiger. Allerdings geht der Schuss nach hinten los, wenn Du deine Freibeträge nicht überschreitest, denn die 15% an die USA sind in jedem Fall weg und kommen nicht wieder.

Ein dt. Broker mit entsprechender Lizenz regelt das alles automatisch.

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1-3-5 ist einfach basic. Entscheidungen für den Fingersatz ist, was als nächstes kommt. Ist das dann überhaupt spielbar oder unbequem oder einfacher oder klingt es anders?

Kommt nach dem C ein F in Umkehrung, also von ceg auf cfa und soll es auch noch legato sein, wäre 1-2-4 besser, weil Du dann einfacher auf 1-3-5 fürs F kommst.

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Das entscheidende Merkmal für Schneeballsysteme ist, dass die Einzahlungsumme exponentiell wachsen muss. Daher ja auch der Name.

Müssen immer weniger Beitragszahler einen immer höheren Lebensstandard von immer mehr immer länger lebender Rentner finanzieren, kann man schon von einem Schneeballsystem sprechen. Aber Problem ist ja nicht nur die Rente.

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Meinung des Tages: Gleichstellungsgesetz gilt laut Gerichtsurteil nur für biologische Frauen - wie bewertet Ihr die Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

Umstrittenes Urteil in Großbritannien

Der britische Supreme Court entschied jüngst, dass sich das Gleichstellungsgesetz von 2010 ausschließlich auf das biologische Geschlecht bezieht. Damit werden Trans-Frauen rechtlich nicht als Frauen anerkannt, selbst wenn sie ein sogenanntes Gender Recognition Certificate besitzen.

Diese Entscheidung betrifft z.B. Frauenquoten in Führungspositionen sowie den Zugang zu geschützten Räumen wie Toiletten, Krankenstationen oder Sportvereinen. Der Vorsitzende Richter betonte, Trans-Personen seien weiterhin geschützt – Aktivistengruppen sehen das jedoch anders.

Massive Proteste auf den Straßen

Als Reaktion auf das Urteil kam es in zahlreichen Städten zu Protesten. Die Proteste waren laut, bunt und trugen Botschaften wie „Transrechte sind Menschenrechte“ oder „Kein Feminismus ohne Trans-Frauen“. Auch in Deutschland entbrannte daraufhin erneut eine Diskussion über den adäquaten Umgang mit Geschlechtsidentität und Gleichbehandlungsgesetzen.

Reaktionen

Die Klage gegen die ursprüngliche Gesetzesauslegung wurde von der Gruppe „For Women Scotland“ initiiert, unterstützt von der Harry-Potter-Autorin J.K. Rowling, welche die Organisation auch finanziell unterstützte.

Während die britische Regierung das Urteil als „Klarheit für Frauen“ begrüßte, warnten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International vor gefährlichen Rückschritten. Die konservative Opposition forderte sogar eine generelle Überprüfung des Gleichstellungsgesetzes.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Gerichtsurteil?
  • Sollte das biologische oder das soziale Geschlecht im Gleichstellungsgesetz maßgeblich sein – und warum?
  • Wie lässt sich der Schutz von Frauenräumen mit den Rechten von Trans-Frauen vereinbaren?
  • Wie sinnvoll ist Eurer Meinung nach eine Frauenquote, wenn Trans-Frauen davon ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich begrüße das Urteil, da...

Es langt mit dem Irrsinn.

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bitte keine Antworten ,mit dein Pech oder so .....habe es längst überwiesen ,wollte ja nur mal den Standpunkt von euch wissen und die klugen Ratschläge ,haste nichts zurückgelegt und hast Dich wohl gefreut könnt ihr auch stecken lassen!

Was willste denn hören? Dass der Stromanbieter ein ganz ein Böser ist?

Das ist hier zum Glück immer noch ein freies Forum.

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Leider ist mir dieses Konto aus meinen Blicke verloren gegangen.

Dann kann es so wichtig nicht sein. Wozu dann behalten?

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Gibt unterschiedliche Wege.
Der klassische Weg ist den (Preis/hundert)*Zinswert. Dann hast Du den Steuerbetrag, den Du zum Preis addieren mußt.

Das kann man abkürzen, in dem man den Preis mit aktuell 0,19 multiplizierst. Willst Du gleich den Bruttowert machst Du Preis*1,19.

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Privatverkäufe sind steuerfrei. Stellt sich die Frage, was ein Privatverkauf ist und was nicht. In einem wie von Dir geschilderten Fall könnte ein Verdacht gewerblichen Handelns vorliegen. Z.B. wenn da einer Radiergummis für 50 Cent das Stück anbietet und damit einen Umsatz von mehr als 2K macht. Ob es da aber ähnlich wie bei Banken eine Meldepflicht mit Regularien gibt, weiß ich nicht. Jedenfalls durchstöbert kein Finanzbeamter irgendwelche Kleinanzeigen.

Anders sieht das wohl bei den Innungen aus. Da schaut man scheinbar schon mal nach, was da für Werbung im Umkreis geschaltet wird und ob das ein oder andere Gewerbe angemeldet ist. Mir wurde mal ein Fall aus Fotografenkreisen geschildert.

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