Nutzungsgebühr bei Trennung wenn beide Parteien zusammen noch Hausbewohnen wenn nur 1 Eigentümet?

4 Antworten

verheiratet? ihr solltet beide einen Anwalt nehmen und einen Vertrag aufsetzen (lassen).. darauf achten, daß ihr den Vertrag in der Kanzlei des RA unterschreibt, wenn ihr nur einen Anwalt habt und eine gütliche Einigung anstrebt

bei 2 Anwälten ist die Frage, ob ein Teil eine Klage anstrebt.. ja oder nein..

Hallo DO2KMS,

es ist der Zeitraum der Trennung und der Zeitraum nach der Scheidung zu unterscheiden. Mithin kommt das mietfreie Wohnen als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich in Betracht. Du solltest strategisch eine detaillierte Bestandsaufnahme machen und im Hinblick auf unterschiedliche Optionen deinen Weg gehen. Das Familiengericht setzt jedenfalls nichts fest.

Näheres liest du vielleicht hier:

https://www.scheidung.de/wohnrecht-bei-trennung-und-scheidung.html

Viel Erfolg.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine angemessene Frist sollest du ihr schon geben. Danach... Anwalt einschalten. Der Sohn sollt schon einen Beitrag leisten!! Auch das klären lassen!

... das setzt aber doch das Familiengericht fest.

Bezahle ihr ein Hotelzimmer, und sie wird ausziehen, da bin ich mir sicher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DO2KMS 
Fragesteller
 11.05.2019, 13:45

Mag sein aber ich bin alleiniger Eigentümer und sie wohnt weiter für lau in meinem Haus. Woanders müsste sie auch Miete zahlen. So is es ja prackticher für nix

0