Sollte die Erbschaftssteuer abgeschafft oder reformiert werden?


22.09.2021, 16:22

Per Testament bekam Oma das Wohnrecht

lesterb42  22.09.2021, 16:17
Auf das Einkommen , die Immobilie wurden doch schon Steuern erhoben !

welche Steuer?

Kdkde 
Fragesteller
 22.09.2021, 16:22

Lohnsteuer, Immobiliensteuer ..

lesterb42  22.09.2021, 16:23
Immobiliensteuer ..

Gibt es nicht.

Lohnsteuer,

Hat mit dem Erbe nichts zu tun.

Kdkde 
Fragesteller
 22.09.2021, 16:24

Meine Güte. Es wurden schon viele Steuern bezahlt auf dieses Geld.

lesterb42  22.09.2021, 16:29

Auf welches Geld? Die Frau hat ein Wohnrecht geerbt. Das wurde vorher nirgens versteuert. Ich kann doch auch nicht sagen: Nö dies Jahr nicht, letztes Jahr war schon so teuer.

Kdkde 
Fragesteller
 22.09.2021, 16:46

Als es ihr Lebenspartner das Geld verdient hat, das Haus gekauft hat ...

10 Antworten

Hoffentlich haben die Partner dann zumindest ein Testament gemacht, sonst braucht man sich um die Erbschaftsteuer keine Gedanken zu machen.

Der Zusammenhang zwischen Frage und Inhalt entzieht sich mir jetzt. Bei Unverheirateten erbt ohne Testament der Partner sowieso nichts. Und die Freibeträge sind in der Ehe aus gutem Grund weitaus höher - denn im Gegensatz zu Unverheirateten stehen die Eheleute gegeneinander in vollem Umfang ein; da ist der Staat außen vor.

Ja, dier ErbSt muss reformiert bzw. regionalisiert werden, wenn man sie schon nicht abschaffen will. Sie schafft nämlich groteske Verwerfungen, und zwar gerade nicht für die Superreichen, sondern für jeden, der mehr als nur fix bewert- und verwertbaren Besitz innehat. Durch die Wertsteigerungen der letzten 14 Jahre im Immobilienbereich reichen die Freibeträge in teureren Lagen nie und nimmer aus, um Immobilien, die etwa als Altersvorsorge gehalten werden, kostenfrei oder wenigstens bezahlbar vererben zu können. Und da "teurere Lagen" mittlerweile fast 90% aller überhaupt nachgefragten Gebiete in D umfasst, ist das eben kein Luxusproblem.

Wohlgemerkt - ich unterstütze die Grundhaltung, dass die ErbSt als Korrektiv einer Anhäufung von Besitz innerhalb der Gesellschaft entgegenwirken soll. Ob man damit allerdings im Endeffekt nicht das Gegenteil erreicht, sei an dieser Stelle unbeachtet; entscheidend ist doch, dass es nicht im Interesse einer Gesellschaft sein kann, einerseits auf private Vorsorge zu pochen, andererseits selbige so hoch zu besteuern, dass eine Übergabe an die nächste Generation nur mit Hilfe eines Verkaufs möglich wird. Damit erreicht man das genaue Gegenteil von sozialer Verantwortung - denn Kaufinteressenten gibt es weitaus mehr als Angebote, aber die Erwerber haben in aller Regel im Gegensatz zu den Veräußerern ausschießlich Gewinnmaximierung im Sinn (und der KP muss ja auch wieder reingeholt werden).

Ich bin zwar kein Spezialist, aber Ihr solltet Euch nochmal mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen bzw. einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Gemeinsam genutzter Wohnraum sollte nach §13 ErbStG von der Erbschaftssteuer befreit sein. Ebenso Hausrat.
Der Freibetrag, auch für den Lebenspartner (nicht nur Ehepartner) liegt bei bis zu 500.000 €.

Vielleicht vermischt Du auch etwas? Grundsteuer und alle anderen Abgaben für Grundstück und Haus müssen natürlich weiterhin gezahlt werden. Vielleicht auch Anteilig Miete an weitere Erben? Denn aufgrund der gesetzlichen Erbfolge gab es vielleicht noch mehr Erben?

Dann erbt die Oma nur die Hälfte, wenn er Kinder hatte. Oder dreiviertel wenn es noch Geschwister oder Neffen und Nichten gibt. Wenn denen also 50% oder 25% des Hauses gehören, können sie Miete verlangen, müssen aber dann natürlich auch Grundsteuer anteilig zahlen.

Woher ich das weiß:Recherche
Kdkde 
Fragesteller
 22.09.2021, 18:22

Sie waren nicht verheiratet daher 20k€ Freibetrag und höchster Steuersatz.

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Chris428  23.09.2021, 07:57
@Kdkde

Das gilt auch für den Lebensparnter, ließ doch bitte meine Antwort richtig! Man muss nicht verheiratet sein!

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Ja müsste es aber es müsste viel höher liegen!

Die meisten mit vollen Taschen haben es geerbt! So verschlimmert sich das Gefälle zwischen gutem Geld und wenig Geld immer mehr. Den jemand der sein Leben selbst aufbauen muss ohne Erbe wird seinen Kindern deutlich weniger vererben können, wie jemand wo die Konten der Großeltern schon gut gefüllt waren.

Von mir aus können auch Partnerschaften dem Eheleuten gleichgestellt werden, wenn sie auch alle Pflichten mit übernehmen. Hier sollte der Begriff eheähnliche Gemeinschaft viel weiter gefasst werden.

lesterb42  22.09.2021, 16:15

Wirres Zeug. Keine Ahnung, was du uns sagen willst.

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StRiW  22.09.2021, 16:24
@lesterb42

Ganz einfach Erbschaftsteuer für Privatvermögen hoch, ab 100 000 Euro. Für Firmenvermögen ab 1 000 000 Euro.

Angleichung der Ehr und der Partnerschaft, mit gleichen rechten und Pflichten.

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lesterb42  22.09.2021, 16:27
@StRiW
Ganz einfach

Ist so etwas nie. Alles was nicht Geld ist, muss bewertet werden. Im Detail ist das komplex und bei Betriebsvermögen kommst du mit 1 Mio nicht weit.

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StRiW  22.09.2021, 16:29
@lesterb42

Das soll es ja auch nicht! Es soll ja eben deutlich mehr in die Kassen fliesen um mehr Chancengleichheit zu erreichen.

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lesterb42  22.09.2021, 16:33
@StRiW
um mehr Chancengleichheit zu erreichen.

Was passt dir an der aktuellen Chancengleichheit nicht? Nehmen wir das Betriebsvermögen mal kurz beiseite. Wenn vererbt wird, sind die Erben meist auch in einer Lebenssituatuon in der sie das Geld nicht benötigen, weil sie alles haben. Da ist es klug den größten Teil an die Enkel weiter zu reichen.

Es soll ja eben deutlich mehr in die Kassen fliesen

Und der Staat mir seinen Beamten macht dann etwas kluges damit?

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StRiW  22.09.2021, 16:41
@lesterb42

Es tut den Enkeln nicht weh wenn sie mit null starten müssen! Wie viele andere auch.

Tun sie immer! Nur ist der Staat sehr vielschichtig!

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Das ist ein schwieriges Thema. Mit einer Eheschliessung geht man ja auch einiges an Verpflichtungen ein. Wer diese nicht eingehen will, sollte dann auch bei der Erbschaftssteuer einem Ehegatten nicht gleichgestellt sein.

Andererseits sollten aus meiner Sicht langjaehrige nicht eheliche Lebenspartner auch nicht auf die gleiche Stufe wie voellig fremde Erben gestellt werden.

Eine Reformierung der Erbschaftsteuerrechts duerfte wohl angebracht sein, eine Gleichstellung nicht ehelicher Lebenspartner mit ehelichen jedoch eher nicht.