Hat die Familie einen Anspruch auf das Erbe?

9 Antworten

Der Anspruch der Geschwister ist verfallen - unabhängig davon, ob er so berechtigt war oder nicht. Wichtig wäre, wer im Grundbuch eingetragen ist.

Ich kann jetzt nur vermuten, dass die Großeltern ein sogenanntes Berliner Testament hatten. Beim Tod von beiden Großeltern erben alle Kinder. Bedeutet aber nicht, dass die Oma ( der Längerlebende) während ihrer Lebzeiten über ihr Eigentum frei verfügen kann.

Mit der Übernahme des Hauses hat der Vater seine Geschwister ausbezahlt, ich schätze, dass die Geschwister damals auch mit zum Notar waren und mit ihrer Unterschrift auf die Geltendmachung von Pflichtteil am Haus verzichtet haben. - damit wäre das Haus wirksam aus der Erbmasse der Oma raus. Was Oma nicht mehr gehört- kann Oma nicht mehr vererben.

Wenn dein Vater Eigentümer laut Grundbuch ist - kann er es auch verschenken.

Und wenn selbst die Oma jetzt bereits seit 15 Jahren tot ist - kommen die Geschwister etwas spät um hier noch etwas zu fordern, auch wenn Erbe erst nach 30 Jahren verjährt. Der Wert des Hauses müsste dann auf den Todestag der Oma bestimmt werden.

Das gemeinsame Testament von Oma und Opa wurde dann nach dem Tod der Oma wieder eröffnet.- Das wäre der Einsatz der Geschwister gewesen.

Ohne das Testament zu kennen, hier kommt es auf jeden Wortlaut an, kann Dir hier niemand helfen.

Und Rätselraten/Vermutungen unsererseits helfen Dir nicht weiter, verwirren nur noch mehr.

Wenn man das geklärt haben möchte, sollte man zu einem Anwalt gehen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.

Meine Tendenz geht in die Richtung, dass aus der Vergangenheit keine Ansprüche mehr bestehen. Schließlich schreibst Du ja, dass die Pflichtteile ausgezahlt wurden.

Damit sollte meiner Meinung nach alles erledigt sein.

Wenn er beim Tod der Mutter die Geschwister ausgezahlt hat, sind diese außen vor. Hoffentlich wurde auch damals das Grundbuch verändert.