Hat die Familie einen Anspruch auf das Erbe?
und zwar gehts um folgendes. Nachdem vor 30 Jahren mein Opa gestorben ist, hat er seiner Ehefrau (meiner Oma) das gemeinsame Haus überlassen, welches laut Testament des Opas nach ihrem Tode an alle Kinder, einschließlich meinem Vater hinterlassen werden sollte. Durch Pflegebedürftigkeit meiner Oma ist mein Vater vor 30 Jahren in das Haus eingezogen und hat die Pflege übernommen. Meine Oma hat ihm das Haus unter der Bedingung eines lebenslangen Wohnrechts überschrieben. Bis zu ihrem tot vor knapp 15 Jahren hat er sie dort gepflegt und hat in dieser Zeit auch seinen Geschwistern einen Pflichtanteil gezahlt. Seitdem lebt er dort alleine und hat in den 30 Jahren zahlreiche Umbauten vorgenommen, sodass der Wert des Hauses um über 300 % gestiegen ist.
Da er nun in das Alter kommt, in dem er selbst über sein Testament nachdenkt, wurde er von seinen Geschwistern angesprochen, dass er ihnen ihren Anteil bei einem Verkauf des Hauses geben solle. Auf Nachfrage meinerseits besteht angeblich ein Passus in dem Testament des Opas, in dem es darum geht, dass nach dem Tod der Ehefrau das Haus verkauft und der Erlös unter den Kindern aufgeteilt werden soll. Nun behaupten die Geschwister meines Vaters, dass dieser Passus noch gültig ist, obwohl seine Mutter ihn das Haus geschenkt hat. Er hatte mich gebeten, mal im Internet zu gucken, ob es dazu Informationen gibt, aber leider habe ich weder das Testament meines Opas zur Hand, noch kann ich sagen, ob seine Aussagen bezüglich der Schenkung wirklich lupenrein sind. Unabhängig davon würde mich vor einem nächsten Schritt interessieren, ob seine Geschwister zu Recht auf diesen Passus und einen Erbanspruch pochen(sofern die Angaben meines Vaters stimmen)?
Ich persönlich kenne mich da leider nicht aus und wir werden diesbezüglich auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, aber als ersten wegweisenden Indikator hoffe ich, hier eventuell eine Antwort, Tipps etc. zu bekommen.
Die nachfolgende Frage wäre nämlich auch, ob mein Vater dieser Verpflichtung entgehen kann, wenn er das Haus an mich, oder an meinem Bruder verschwenkt und, genau wie seine Mutter von mir ein lebenslanges Wohnrecht zugesprochen bekäme.
Entschuldigt die laienhafte Frage und ich danke schonmal für euer Bemühen und für die Antworten.
9 Antworten
Der Anspruch der Geschwister ist verfallen - unabhängig davon, ob er so berechtigt war oder nicht. Wichtig wäre, wer im Grundbuch eingetragen ist.
Ich kann jetzt nur vermuten, dass die Großeltern ein sogenanntes Berliner Testament hatten. Beim Tod von beiden Großeltern erben alle Kinder. Bedeutet aber nicht, dass die Oma ( der Längerlebende) während ihrer Lebzeiten über ihr Eigentum frei verfügen kann.
Mit der Übernahme des Hauses hat der Vater seine Geschwister ausbezahlt, ich schätze, dass die Geschwister damals auch mit zum Notar waren und mit ihrer Unterschrift auf die Geltendmachung von Pflichtteil am Haus verzichtet haben. - damit wäre das Haus wirksam aus der Erbmasse der Oma raus. Was Oma nicht mehr gehört- kann Oma nicht mehr vererben.
Wenn dein Vater Eigentümer laut Grundbuch ist - kann er es auch verschenken.
Und wenn selbst die Oma jetzt bereits seit 15 Jahren tot ist - kommen die Geschwister etwas spät um hier noch etwas zu fordern, auch wenn Erbe erst nach 30 Jahren verjährt. Der Wert des Hauses müsste dann auf den Todestag der Oma bestimmt werden.
Das gemeinsame Testament von Oma und Opa wurde dann nach dem Tod der Oma wieder eröffnet.- Das wäre der Einsatz der Geschwister gewesen.
Grundsätzlich kann der Vorerbe (hier: die Großmutter) die geerbte Immobilie nicht veräußern.
Es wäre daher zu prüfen, ob die Überschreibung überhaupt rechtmäßig und wirksam war. $ 2113 BGB lässt zunächst das Gegenteil vermuten.
Ohne das Testament zu kennen, hier kommt es auf jeden Wortlaut an, kann Dir hier niemand helfen.
Und Rätselraten/Vermutungen unsererseits helfen Dir nicht weiter, verwirren nur noch mehr.
Wenn man das geklärt haben möchte, sollte man zu einem Anwalt gehen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.
Meine Tendenz geht in die Richtung, dass aus der Vergangenheit keine Ansprüche mehr bestehen. Schließlich schreibst Du ja, dass die Pflichtteile ausgezahlt wurden.
Damit sollte meiner Meinung nach alles erledigt sein.
Wenn er beim Tod der Mutter die Geschwister ausgezahlt hat, sind diese außen vor. Hoffentlich wurde auch damals das Grundbuch verändert.