Wer erbt, wenn der Sohn stirbt?

gibt es ein Testament?

wenn ja, was steht da drin?

Also meine Oma hat ein Testament in dem sie meinem Onkel und meinem Vater beides in gleichen Teilen vererbt. Nun ist mein Vater Tod und er hat kein Testament.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
entfällt der Teil meines Vaters auf mich?

Wenn du das einzige Kind deines Vaters bist, ist das so, ansonsten müsstest du mit deinen Geschwistern teilen.

Die Enkelkinder sind nicht in dieser gesetzlichen Erbfolge enthalten. D.h. wenn deine Oma es nicht explizit in ihrem Testament vermerkt, dass du auch einen Anteil erben sollst, würdest du nichts erben. Der Erbanteil einer Person, geht nicht bei dessen Tod auf die Kinder über

Doch.

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@myzyny04

Also meine Oma hat ein Testament in dem sie meinem Onkel und meinem Vater beides in gleichen Teilen vererbt. Nun ist mein Vater Tod und er hat kein Testament.

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@Berliner2202

Dann erben du, und eventuelle Geschwister von dir, die Hälfte von Omas Haus.

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im Falle des Versterbens des Erben treten dessen Erben an seine Stelle

= gesetzliche Erbfolge

Nur wenn die Oma das im Testament so hinterlegen würde ODER der Onkel nicht existieren würde. Da der Onkel aber existiert geht alles an ihn

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@LePetitGateau

Nein, der Erbanspruch vom Vater wird in dem Fall an seine Kinder weitergegeben.

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Bei einem Testament müssten die Erbeserben benannt sein

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Also meine Oma hat ein Testament in dem sie meinem Onkel und meinem Vater beides in gleichen Teilen vererbt. Nun ist mein Vater Tod und er hat kein Testament.

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@Berliner2202

mit diesem Testament (wenn der Wortlaut so ist) und die Enkel nicht erwähnt werden, erbt der Onkel alleine

Deine Oma hatte aber vermutlich nicht damit gerechnet, dass einer ihrer Söhne vor ihr stirbt, sie könnte daher das Testament noch ändern

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@Berliner2202

kann er nicht. weil er Unsinn redet ....

es kommt auf den genauen Wortlaut im Testament an ... wenn klar ist, dass auch die Nachkommen der Kinder erben sein sollen, treten sie an die Stelle - ansonsten eben nicht ...

frag das doch mal Deine Oma ...

das auf das Erbe spekulieren, ist im Übrigen ziemlich ekelhaft

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@frodobeutlin100

Du schwätzt!! Der Opa ist schon drei Jahre tot! Die Oma vererbt an IHRE KINDER! ZU GLEICHEN TEILEN. Damit erbt der VATER DES FRAGESTELLERS. Der ist aber schon tot, deshalb erbt der FS den Anteil seines Vaters! Jetzt klar??

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@myzyny04

seufz .... es gibt ein Testament (!) es kommt darauf an was genau da drin steht .... genauer Wortlaut (!) das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein ....

das was Du sagst gilt für die gesetzliche (!) Erbfolge - die gilt, wenn es gerade kein (!) Testament gibt

habe ich oben auch schon geschrieben ...

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@frodobeutlin100

Und was wäre deiner Meinung nach, wenn der Onkel auch schon tot wäre?? Du sieht's, deine Argumentation ist unsinnig.

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@frodobeutlin100

Hast ja keine Ahnung was in der Familie abgeht. Mein Vater hat mit mir ein Leben lang drin gewohnt und mein Onkel hat keinen Kontakt zu meinem Vater oder meiner Oma. Jetzt redet er schon von verkaufen wenn Oma Tod ist. Das ist ekelhaft. Deshalb wollte ich mich nur informieren.

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@Berliner2202

das ist Pech ... niemand hat ein Recht aufs Erben ...

im Übrigen kann Deine Oma das noch ändern ... (anderes Testament)

selbst wenn Du (Mit-) Erbe wärst, kann der Onkel die Aufhebung der Erbengemeinschaft betreiben ( = Versteigerung des Hauses)

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@frodobeutlin100

Hab selbst drei Häuser, würde alle eintauschen gegen dieses eine. Hat emotionalen Wert für mich. Finde deine Aussagen Müll.

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Der rechtmäßige Erbe natürlich