Haus geerbt gleich Hausrecht?

8 Antworten

Ich wohne mit meine Freund zusammen in dem Haus des Großvater der leider gestorben ist.

Mein Beileid.

Laut Testament gehört das Haus der Großmutter die aber im Altersheim lebt.

Das ändert nichts daran, dass die Großmutter Eigentümerin gemäß Testament geworden ist.

Jetzt ist laut Testament die "Schwiegermutter" Alleinerbe des Hauses

Das Testament der Großmutter entfaltet seine Rechtswirkung erst mit dem Ableben der Verfasserin, und auch nur dann, wenn nicht jüngere testamentarische Verfügungen vorliegen. Bis dahin ist die Schwiegermutter weder zuständig noch berechtigt, irgendwelche diesbezüglichen Entscheidungen zu treffen.

gab sie mir heute ein Schriebstück das ich das Haus verlassen soll ohne Rechtsanwaltsunterschrift.

Ob nun mit oder ohne anwaltliche Unterstützung - abgesehen davon, dass sie keinerlei Zuständigkeit geltend machen kann, ist ein Wohnungsmietvertrag seitens des VM überhaupt nur dann kündbar, wenn der Mieter mit mehr als 2 MM respektive immer wieder im Verzug ist, oder alternativ Eigenbedarf geltend gemacht wird. Letzteres ist aber nachweispflichtig.

Ergo Schreiben getrost der Papiertonne zuführen.

BlackDevil1209 
Fragesteller
 12.07.2021, 20:50

Ich danke dir ganz herzlich

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Opa gestorben- das Testament des Opas wurde eröffnet und die Oma wurde zur Alleinerbin.

Die Berichtigung des Grundbuches ist mit dem eröffneten Testament nur noch Formsache. Mit dem Tod des Opa ist Oma mit allen Rechten und Pflichten in die Verträge des Opas eingestiegen.

Wenn ihr eine regelmäßige Zahlung an den Opa nachweisen könnt - kann man auf bestehenden Mietvertrag prüfen.

Falls nein und Oma evtl noch Sozialleistungen bezieht- müsst ihr euch mit Oma einigen. Das Eröffungsprotokoll mit dem notariellen Testament genügt hier als Handlungsnachweis. Beim privaten Testament- könnte man den Erbschein abwarten.

Wenn die Tochter der Großeltern- die böse Schwiegermutter ist- und hier als Betreuerin der Oma handelt- fehlen hier ein paar Informationen. Als Schlusserbin - kann sie erst handeln, wenn auch Oma verstirbt. Sofern sie kein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter hat und von der Mutter ihren Pflichtteil fordert- könnte es sein, dass das Haus verkauft werden muss.

Interessant wäre wem das Haus laut Grundbuch aktuell gehört- ist mir etwas verworren.

Also der Reihe nach.

Wenn laut Testament die Oma erbt, dann ändert auch das leben im Altersheim nichts daran. Wenn sie nicht geschäftsfähig ist, kann evtl. der Vormung / Betreuer die Orga übernehmen, aber die Schiegermutter bekommt nichts. Sollte sie Pflichtteilberechtigt sein und diesen einfordern, so kann sie auch nicht das Haus bekommen - Pflichtteil ist immer Geld. Dann müsste ggf. das Haus verkauft werden.

Selbst wenn die Schwiegermutter das Haus auf einmal besitzt, kann sie euch nicht einfach vor die Tür setzen. Ihr wohnt dort schon länger und zahlt sicherlich / hoffentlich Miete oder habt sogar einen normalen Mietvertrag. Dann kann nur auf Eigenbedarf gekündigt werden, mit entsprechenden Auflagen und Fristen.

Die Eintragung im Grundbuch ist in der Richtung nur Formsache.

Eigentümerin ist sie tatsächlich erst dann, wenn sie im Grundbuch steht. Außerdem muss sie euch erst dann fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen. Solltet euch aber dennoch schon einmal anderweitig umsehen :(

Edit (Wird sie überhaupt Eigentümerin, wenn die Großmutter noch lebt und auch im Grundbuch eingetragen ist?)

BlackDevil1209 
Fragesteller
 12.07.2021, 20:38

Leider haben wir kein Mietvertrag des kommt noch dazu

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geheim007b  12.07.2021, 20:43
@BlackDevil1209

Ihr werdet nicht illegal dort wohnen, es wird garantiert einen mündlichen Mietvertrag geben. Optimal zahlt ihr auch noch miete was das ganze bekräftigt. Verträge werden auch wirksam indem man sie lebt... das heißt selbst wenn ihr euch nie über irgendwas geeinigt gehabt hättet... ihr dort aber seit Jahren lebt und seit jahren den gleichen Betrag überweist existiert ein Mietvertrag (sofern nicht ebensolange gegen die Wohnsituation vorgegangen wird)

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FordPrefect  12.07.2021, 20:54
@BlackDevil1209
Leider haben wir kein Mietvertrag

Doch, habt ihr. Ein Mietvertrag kann auch mündlich oder konkludent zustande kommen; das ist zwar immer ungünstig wegen der fehlenden schriftlichen Belege für die getroffenen Absprachen, aber rechtlich keinen Deut weniger gültig. Und das Vorliegen eines MV dürfte hier zweifellos der Fall sein, denn schließlich habt ihr die Schlüssel und zahlt monatlich Miete.

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nanfxD  12.07.2021, 20:41

Sie ist jetzt schon Eigentümer. Das Grundbuch ist nur deklaratorisch in diesem Fall.

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Gibt es einen Mietvertrag? Der behält natürlich seine Gültigkeit. Womit wird die Kündigung begründet? Eigenbedarf? Kündigungen können alle Eigentümer aussprechen, nicht nur Rechtsanwälte. Aber auch hier gibt es Fristen. Fristlos wird mal gar nicht gehen. Die Ehefrau wird auch ein Anrecht auf einen gewissen Anteil haben. Aber wenn da die Tochter der Betreuer ist, ...

Ehrlich gesagt wäre es mir völlig wurscht, wem das Haus zu wieviel % gehört. Wo ich nicht erwünscht bin, bleibe ich nicht. Ich möchte mich wenigstens Zuhause geborgen und wohl fühlen. Wenn der Mann das nicht möchte, soll er die Lage zur vollen Zufriedenheit klären oder mitgehen. Aussitzen wäre für ich keine Option und jahrelange Streitereien in der Familie schon mal gar nicht.