Erbrecht?

8 Antworten

Der Ehemann bekommt mindestens 50%, in manchen Konstellationen sogar mehr.

Die Kinder teilen sich dann den Rest.

LydiaDonner  29.06.2021, 13:11

Ja, der Zugewinn wird aus dem Erbe noch herausgerechnet.

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Coco0509 
Fragesteller
 29.06.2021, 14:14
@LydiaDonner

Ok und wie läuft das? Wie ist es mit dem Schmuck und so weiter?

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AnglerAut  29.06.2021, 14:25
@Coco0509

Es wird eine Inventur über alle Vermögensgegenstände angefertigt und dann einigt man sich darauf, wie alles verteilt wird oder streitet drüber ...

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LydiaDonner  29.06.2021, 14:41
@Coco0509

Hausrat verbleibt beim Ehegatten, der Rest wird wie beschrieben geteilt.

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Salue

Ganz so einfach wird das Haus nicht einfach zur Hälfte Eigentum des neuen Ehepartners.

Ohne speziellen Ehevertrag gilt nämlich die Gemeinschaft die auf dem Zugewinn während der Ehe beruht. Bringt ein Ehepartner z.B. ein Haus mit in die Ehe, fällt dies nicht einfach unter das gemeinsame Eigentum. Es handelt sich unter Umständen um ein priviligiertes Eigentum dieses Ehepartners.

Falls das Haus während der Ehezeit an Wert gewonnen hat, ist der überlebende Ehepartner an diesem Zugewinn zu beteiligen. Nicht aber am Wert des Hauses beim Eingehen in die Ehe. Dieser Teil wird unter den Nachkommen verteilt.

Aber studiere doch den folgenden Link:

https://www.familienrechtsinfo.de/gueterrecht/zugewinnausgleich-erbe/

Es ist auf jeden Fall empfehlendswert, falls das Erbschaftsamt dies nicht klar festlegt, einen auf das Erbrecht spezialsierten Anwalt zu konsultieren.

Tellensohn

Coco0509 
Fragesteller
 29.06.2021, 14:16

Auch wenn das Haus von meinen Großeltern war?

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Coco0509 
Fragesteller
 29.06.2021, 14:18

Also das Haus ist von meinen Großeltern, ich denke nicht das der Stiefvater da was abbekommt. Zumindest hoffe ich das .

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Tellensohn  29.06.2021, 16:26
@Coco0509

Ich bin Schweizer und habe dann aber doch noch das Deutsche Erbrecht im Internt angeschaut. Es ist tatsächlich vergleichbar. Daher meine Auskunft.

So wie es aussieht, hat Deine Mutter das Haus als privates Eigentum in die Ehe eingebracht. Es gehört also nicht zur Zugewinn-Gemeinschaft. Das heisst Deine Mutter vererbt es bei ihrem Tod an ihre Nachkommen-Linie.

Natürlich kann sie mit einem Testament Deinen Stiefvater berücksichtigen. Wenn sie aber kein Testament schreibt, bekommt Dein Stiefvater nur den Zugewinn-Anteil, welcher während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet worden ist.

Das Haus fällt nicht darunter.

Tellensohn

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Havenari  29.06.2021, 17:21
@Tellensohn

Der überlebende Ehegatte erbt mal schlankweg die Hälfte von allem, einschließlich Haus. Mit irgendeinem Zugewinn hat das rein gar nichts zu tun.

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Tellensohn  29.06.2021, 17:27
@Havenari

Studiere doch mal den Link den ich in der Antwort angegeben habe. Auch in Deutschland, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wird, gilt in der Ehe das Zugewinns-Prinzip.

Was Du meinst ist die Gütergemeinschaft. Diese muss aber extra vereinbart werden.

Alternativ gibt es noch die Gütertrennung. Hier bleibt alles getrennt. Auch dies kann speziell vereinbart werden.

Tellensohn

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Havenari  29.06.2021, 19:17
@Tellensohn

Es geht hier um einen Erbfall, nicht um eine Scheidung. Da ist es erstmal völlig wumpe, welchen Güterstand die Eheleute vereinbart haben.

In deinem Link geht es darum, dass ein Ehepartner was von einem Dritten erbt.

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Tellensohn  29.06.2021, 19:26
@Havenari

Die Scheidung ist wieder etwas anderes. Ich schreibe ausschliesslich über den Erbfall in der Zugewinnungsgemeinschaft. Hier wird unterschieden, was die beiden Eheleute in die Ehe eingebracht und was sie zusammen während der Ehe erarbeitet haben.

In diesem Fall ist die Ehefrau alleine Besitzerin des Hauses und das ändert sich auch nicht mit ihrem Tod. Sie vererbt es in der ersten oder zweiten Blutslinie, d.h. an ihre Kinder. Lebt eines der Kinder nicht mehr, geht es an die Enkelkinder des Verstorbenen.

Von der restlichen Habe, die die beiden haben, wird auch wieder zuerst das ausgeschieden, was der neue Ehemann in die Ehe eingebracht hat.

Was dann noch übrig bleibt, wird halbiert, den die Hälfte gehört dem Ehemann.

Der Netto-Rest wird nun im Rahmen des normalen Erbrechtes auf den Ehemann und die Kinder verteilt.

Jedes Erbschaftamt oder jeder Spezialist für das Erbrecht wird Dir dies bestätigen.

Tellensohn

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Coco0509 
Fragesteller
 15.07.2021, 13:16
@Tellensohn

Hallo also dann gehört das Haus meinem Bruder und mir?

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Havenari  29.06.2021, 17:17

Was um alles in der Welt soll die Zugewinngemeinschaft mit dem Erbfall zu tun haben?

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Tellensohn  29.06.2021, 18:41
@Havenari

Noch einmal extra für Dich:

Es gibt 3 Arten der Ehe:

1) Gütertrennung

2) Zugewinngemeinschaft

3) Gütergemeinschaft

Unter welcher der Arten die Ehe geschlossen wurde, ist ausschlaggebend für die Erbverteilung in Todesfall eines der Ehegatten.

Der Fragesteller informiert, dass keine speziellen Eheverträge abgeschlossen wurden. Es gilt daher die Zugewinngemeinschaft.

Tellensohn

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Tellensohn  29.06.2021, 19:39
@Havenari

Überlege Dir doch mal, wieso der Gesetzgeber dann diese drei Arten der Gemeinschaft eingeführt hat, wenn sie doch "völliger Quatisch" sind und keinen Einfluss auf das Erbrecht haben. Wofür denn sonst?

Ich werde diese unseelige Diskussion damit beenden. ich war ja selber in derselben Erbsituation. Meine Eltern hatten die Zugewinnsgemeinschaft.

Tellensohn

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Wenn deine Mutter kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. der Ehemann erbt 50% des Nachlasses und die Kinder die anderen 50%. D.h. ihr müsst euch mit dem Ehemann auseinandersetzen und- wollt ihr das Haus haben- auszahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dadurch dass deine Mutter wieder geheiratet hat geht euch 50% Der Immobilie verloren. Schön dämlich sowas, jemand fremdes statt die eigenen Kinder zu beerben.

Man könnte ja noch vor dem Tode das Haus auf die Kinder überschreiben, das wäre fair.

Woher ich das weiß:Recherche
Havenari  29.06.2021, 17:26
Schön dämlich sowas, jemand fremdes statt die eigenen Kinder zu beerben.

1.: "beerben" bedeutet, dass jemand anders stirbt und man dessen Erbe antritt.

2.: der Ehemann, mit dem man über drei Jahrzehnte verheiratet war, ist schwerlich ein Fremder.

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ja, das Haus ist ja das Erbe und davon bekommt er 50%.