Kündigung im Haus der Familie bei dementen Großvater?

3 Antworten

Sofern du Miete bezahlst, muss Tante sich an die Vorschriften des Mietrechts halten. Hierfür braucht es keinen schriftlichen Mietvertrag.

Wenn Oma dein (unentgeltliches) Wohnrecht nicht in ihrem Testament niederschrieb - sofern sie überhaupt Eigentümerin der Immobilie war - bist du nur geduldeter Gast.

Ist die Tante entweder per Vollmacht oder vom Gericht bestellte Betreuerin - kann sie auch Gäste raus werfen - entweder um die Wohnung zu vermieten oder um im Haus eine Pflegekraft für den Opa unterzubringen. Frage sie doch mal- vielleicht kannst du in der Betreuung des Opa unterstützen?

Ist Opa im Pflegeheim - kann es auch sein, dass das Haus verkauft werden muss.

Bitte wende Dich an ein Gericht zur Beratung. Auch ein Vormund darf nicht alles. Details zu vermuten, wären unseriös.

Wenn es Deine Grossmutter es nicht schriftlich gemacht hat, hast Du kein Wohnrecht nach ihremTod.