Kann ich selber der Beistand/Vormund der Grossmutter sein?
Es ist eine lange story, aber werde mich so kurz fassen wie möglich.
Es ist so das mein Grossvater vor 4 Monaten gestorben ist und meine Grossmutter hat Demenz. Nun ist es so das meine Familie und ich immer auf meine Grosseltern geschaut hatten wir leben auch in selben Haus. Habe sie zu allen Arzt Terminen gebracht auch alles was halt dazu gehört. Mein Grossvater war Chef eines Restaurant. In diesem Restaurant arbeitet auch unsere ganze Familie. Seit 5 Jahre Führen wir es ,da vorallem die letzten 3 Jahren mein Grossvater Körperlich nicht mehr in der Verfassung war, haben wir alles Finanzielle und die Führung des Restaurants übernommen.
Nun ist unser Grossvater gestorben und das Restaurant wurde zur Grossmutter überschrieben. Es wäre alles gut, wir wollte so wie immer weiter machen. Doch nun hat jemand die Behörden eingeschaltet, das meine Grossmutter Demenz hat, braucht sie Unterstützung. Doch unsere Familie hatte Jahrelang schon auf meine Grossmutter geschaut. Sie hat Demenz schon etwa mehr als 8 Jahre lang schon.
Wir haben alle vorwürfe der Behörden locker abgewehrt, auch alle um uns Können bestätigen das wir immer auf unsere Grosseltern geschaut haben. Nun Meinten Die, das eventuell ein Vormund/Beistand für meine Grossmutter infrage kommt.
Ist es möglich das wir selber der Beistand für unsere Grossmutter sein können? Da ja das Restaurant auf den Namen der Grossmutter ist, wir das ein Problem wenn eine Fremde Person über das Restaurant Sachen entschiedet. Wir von der Familie sind alle in Gastgewerbe Aufgewachsen und habe alle Ausbilung in Gastgewerbe. wenn Nun eine Fremde Person die Das Restaurant Nicht kennt und auch überhaupt keine erfahrung in Gastgewerbe hat, das Finanziell entscheidet in Namen der Grossmutter, das würde zur Katastophe führen.
Was kann man dagegen tun?
Meine Grossmutter hat zwar Demenz, doch Sie erkennt uns immernoch und wenn wir Fragen haben kann Sie immernoch entscheiden. Sie hat noch Nicht alles vergessen.
4 Antworten
Klar kannst du oder ein Verwandter der Betreuer sein. An Euch würde dabei ohnehin als erstes Gedacht werden. Aber ihr bekommt Probleme, weil der Betreuer nur sehr begrenzt Geschäfte mit sich selbst machen darf. wenn das Restaurant auf deine Oma läuft und ihr seid dort angestellt wäre das ein Geschäft mit dir selbst.
Beim Tod deines Opas müssten eigentlich die Kinder des Verstorbenen zusammen mit der Oma Erben gewesen sein oder lag da ein Testament vor?
Das Restaurant als Betrieb sollte auf einen anderen Namen übergehen, weil als betreute Person deine Oma nicht mehr Betriebsleiter sein könnte. Die Gebäude gehören aber weiterhin der Erbengemeinschaft, also mehrheitlich deiner Oma. Deswegen muss mit dem Betrieb dann ein Mietvertrag gemacht werden.
Prinzipiell kann es dann sinnvoll sein, dass deine Eltern den Betrieb übernehmen und du die Betreuung der Oma. Aber da könnt ihr Euch alle bei der Betreuungsbehörde beraten lassen.
das Restaurant wurde schon vor ca 15jahren auf meinen vater überschrieben doch das nutzungsrecht lag bei meinem grossvater. durch dem tot ist nun das Nutzungsrecht zu meiner grossmutter. das gebäude und alles andere ist schon lange eigendlich auf den namen meines vaters.
Da das Gericht bereits eingeschaltet - biete dich dort als Betreuer an. Ob man dich oder ein Mitglied der Familie dafür in Betracht zieht - kommt auf eure eigene persönliche Situation an. Da Berufsbetreuer jedoch nicht ausreichend zur Verfügung stehen -.nimmt das Gericht ziemlich gerne die Angebote von Familienmitgliedern an.
Allerdings das Restaurant unter dem Namen einer dementen Person zu führen - finde ich grenzwertig. Hier sehe ich in der Gewerbeaufsicht das größere Problem. Der Betreuer der Oma , der einen Geschäftsführer bestellen muss - sollte sich nicht selbst bestellen. Und ihr solltet Oma auch nicht mehr die Steuerklärung unterschreiben lassen.
Hier hätte man besser bereits eine Geschäftsübergabe vorm Tod des Opas gemacht.
Natürlich; das kommt sogar als Erstes in Frage …
Ich sehe keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. Allerdings frage ich mich, warum ihr das noch nicht längst gemacht habt, da Demenz fortschreitend ist.
Beeilt euch daher, bevor das Vormundschaftsgericht eine andere Person einsetzt.
Ihr müsst euch dringend beraten lassen. Ich würde daher noch nichts ohne Beratung beantragen. Formal seid ihr alle im Betrieb der Oma angestellt und die Übernahme des Betriebes durch einen von Euch ist ein Geschäftsvorgang zum eigenen Vorteil, was bei einer Betreuung immer das zuständige Gericht genehmigen muss. Das ist in eurem Fall gar nicht so einfach und ihr könnt schnell einen Fehler machen. Wem gehören aktuell die Gebäude? Wer hat wieviel % vom Opa geerbt.... Das hat ja auch steuerlich erhebliche Auswirkungen und der neue Betriebsinhaber muss dem Hausbesitzer Miete oder Pacht bezahlen in angemessener ortsüblicher Höhe.
das Restaurant wurde schon vor ca 15jahren auf meinen vater überschrieben doch das nutzungsrecht lag bei meinem grossvater. durch dem tot ist nun das Nutzungsrecht zu meiner grossmutter. das gebäude und alles andere ist schon lange eigendlich auf den namen meines vaters.
weist du eventuell, wo man das beantragen kann?