Kann ich selber der Beistand/Vormund der Grossmutter sein?

4 Antworten

Klar kannst du oder ein Verwandter der Betreuer sein. An Euch würde dabei ohnehin als erstes Gedacht werden. Aber ihr bekommt Probleme, weil der Betreuer nur sehr begrenzt Geschäfte mit sich selbst machen darf. wenn das Restaurant auf deine Oma läuft und ihr seid dort angestellt wäre das ein Geschäft mit dir selbst.

Beim Tod deines Opas müssten eigentlich die Kinder des Verstorbenen zusammen mit der Oma Erben gewesen sein oder lag da ein Testament vor?

Das Restaurant als Betrieb sollte auf einen anderen Namen übergehen, weil als betreute Person deine Oma nicht mehr Betriebsleiter sein könnte. Die Gebäude gehören aber weiterhin der Erbengemeinschaft, also mehrheitlich deiner Oma. Deswegen muss mit dem Betrieb dann ein Mietvertrag gemacht werden.

Prinzipiell kann es dann sinnvoll sein, dass deine Eltern den Betrieb übernehmen und du die Betreuung der Oma. Aber da könnt ihr Euch alle bei der Betreuungsbehörde beraten lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
shnap 
Fragesteller
 22.12.2023, 23:24

das Restaurant wurde schon vor ca 15jahren auf meinen vater überschrieben doch das nutzungsrecht lag bei meinem grossvater. durch dem tot ist nun das Nutzungsrecht zu meiner grossmutter. das gebäude und alles andere ist schon lange eigendlich auf den namen meines vaters.

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Da das Gericht bereits eingeschaltet - biete dich dort als Betreuer an. Ob man dich oder ein Mitglied der Familie dafür in Betracht zieht - kommt auf eure eigene persönliche Situation an. Da Berufsbetreuer jedoch nicht ausreichend zur Verfügung stehen -.nimmt das Gericht ziemlich gerne die Angebote von Familienmitgliedern an.

Allerdings das Restaurant unter dem Namen einer dementen Person zu führen - finde ich grenzwertig. Hier sehe ich in der Gewerbeaufsicht das größere Problem. Der Betreuer der Oma , der einen Geschäftsführer bestellen muss - sollte sich nicht selbst bestellen. Und ihr solltet Oma auch nicht mehr die Steuerklärung unterschreiben lassen.

Hier hätte man besser bereits eine Geschäftsübergabe vorm Tod des Opas gemacht.

Natürlich; das kommt sogar als Erstes in Frage …

Ich sehe keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. Allerdings frage ich mich, warum ihr das noch nicht längst gemacht habt, da Demenz fortschreitend ist.

Beeilt euch daher, bevor das Vormundschaftsgericht eine andere Person einsetzt.

shnap 
Fragesteller
 22.12.2023, 13:37

weist du eventuell, wo man das beantragen kann?

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verstehdichgut  22.12.2023, 14:50
@shnap

Ihr müsst euch dringend beraten lassen. Ich würde daher noch nichts ohne Beratung beantragen. Formal seid ihr alle im Betrieb der Oma angestellt und die Übernahme des Betriebes durch einen von Euch ist ein Geschäftsvorgang zum eigenen Vorteil, was bei einer Betreuung immer das zuständige Gericht genehmigen muss. Das ist in eurem Fall gar nicht so einfach und ihr könnt schnell einen Fehler machen. Wem gehören aktuell die Gebäude? Wer hat wieviel % vom Opa geerbt.... Das hat ja auch steuerlich erhebliche Auswirkungen und der neue Betriebsinhaber muss dem Hausbesitzer Miete oder Pacht bezahlen in angemessener ortsüblicher Höhe.

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shnap 
Fragesteller
 22.12.2023, 23:06
@verstehdichgut

das Restaurant wurde schon vor ca 15jahren auf meinen vater überschrieben doch das nutzungsrecht lag bei meinem grossvater. durch dem tot ist nun das Nutzungsrecht zu meiner grossmutter. das gebäude und alles andere ist schon lange eigendlich auf den namen meines vaters.

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