Wer erbt wie viel?Stiefmutter, Kinder?

7 Antworten

Wie viel haben die Geschwister da zu melden bezüglich des Pflichtanteils?

Zu melden haben sie nichts. Sie können nur den Pflichtteil verlangen, wenn der Vater dann das zeitliche segnet und sie enterbt werden sollten. Der Anspruch ist aber nur auf Geld gerichtet und umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ausgehend vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft würde den Kindern (allen zusammen) 50% des Erbes zustehen, der pflichtteil entsprechend 25% des Wertes des Erbes, der insgesamt auf alle Kinder zu jeweils gleichen Teilen entfällt.

Kann sie das Haus einfach so verkaufen und abhauen?

Ja, das kann sie als Alleinerbin. Wie gesagt, der Pflichtteilsanspruch besteht nur in Geld und den müssen die Kinder dann auch entsprechend geltend machen. Einen Anspruch auf das Haus oder irgendeinen anderen Gegenstand der Erbmasse haben sie gerade (zumindest aus der Stellung als Pflichtteilsberechtigte) nicht.

In der Praxis könnte in diesem Falle nicht einfach bzw. ziemlich aufwändig sein den Pflichtteil geltend zu machen, wenn die Frau tatsächlich nach Marokko auswandert.

alterzapp  31.10.2023, 19:48

Wieso sollte die Immobilie nicht dazu gehören. Das ist ebenfalls sein Besitz und darauf haben natürlich die Kinder einen Pflichteilsanspruch. Somit wird das Haus durch eine Erbengemeinschaft verwaltet und ein Verkauf ist da nur in Abstimmung oder vor Gericht durchsetzbar.

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BeviBaby  31.10.2023, 19:52
@alterzapp
Wieso sollte die Immobilie nicht dazu gehören. 

Weil der Pflichtteilsanspruch rein in Geld besteht. Wenn die Kinder wirklich nur den Pflichtteil geltend machen, dann bekommen sie einen Anteil am Wert der Immobilie... aber eben keinen Teil der Immobilie... zumindest haben sie keinen Anspruch auf die immobilie.

Das ist ebenfalls sein Besitz und darauf haben natürlich die Kinder einen Pflichteilsanspruch. 

Der pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld, der sich am Wert der Erbmasse orientiert. Er bezieht sich nicht auf einzelne Gegenstände der Erbmasse oder die Erbmasse in ihrer Gesamtheit.

Somit wird das Haus durch eine Erbengemeinschaft verwaltet und ein Verkauf ist da nur in Abstimmung oder vor Gericht durchsetzbar.

Das wäre nur dann der Fall, wenn tatsächlich eine Erbengemeinschaft bestehen würde, d.h. wenn die Kinder neben der Ehefrau tatsächlich erben würden. Dadurch dass hier aber vom Pflichtteil die Rede ist tun sie das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Sie sind enterbt. Damit sind sie keine Erben.

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alterzapp  31.10.2023, 19:59
@BeviBaby

Ach so, jetzt verstehe ich erst was du meinst. Alles klar.

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Da Vater noch lebt - könnte man ja auch noch mit ihm reden. Ein Testament - könnte man auch wieder ändern. Zumindest könnte er seine Kinder als Nacherben einsetzen.

Wird die Witwe Alleineigentümerin - kann sie auch frei über ihr Eigentum verfügen. Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch der von der Erbin eingefordert werden kann.

Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteil. Die Witwe erbt ohne Testament die Hälfte, die Kinder würden sich die andere Hälfte teilen. Also für die drei Kinder zusammen 25% des Nachlasses

Ohne Testament würde die Ehefrau 50 % erben und die Kinder zusammen sie restlichen 50 %. Wenn sie Alleinerbin wird, dann haben die Kinder Anspruch auf den Pflichtteil von 25 %, bei 4 Kindern sind das für jedes 6,25 %.

Den muss jedes Kind für sich selbst einfordern von der Erbin und ist in Geld zu bedienen.

Bei 700.000,--, sollte das der bereinigte Nachlass sein, wären das 43.750,-- Euro, die ihr dann zustehen würden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er kann sie als Erbin einsetzen, dennoch steht den Kindern der Pflichtteil zu.

Und da sie dann ja Alleinerbin laut Testament ist, ist sie die Gearschte, die die anderen auszahlen kann.
Heißt das Haus geht jedenfalls drauf. Und was damit an Geld lukriert wird, wird dann aufgeteilt. Die Kinder bekommen ihren Pflichteil. Gesamt 25 Prozent von der Erbmasse, der wie gesagt in Geld auszuzahlen ist.

BeviBaby  31.10.2023, 19:40
Und da sie dann ja Alleinerbin laut Testament ist, ist sie die Gearschte, die die anderen auszahlen kann.

Wieso ist sie die 'Gearschte'?

Im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge hat sich ihre Position verbessert und das Haus möchte sie doch sowieso verkaufen...

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Wintermadl  31.10.2023, 19:41
@BeviBaby

Weil es an ihr ist das Haus zu verkaufen und die anderen auszubezahlen.
Das ist mit Arbeit verbunden. Und Püppchen könnte das zu anstrengend sein.

Ich würde es ihr jedenfalls gönnen. ;)

Falls sie das Haus nicht (sofort) verkauft bekommt, muss sie die anderen Erben nämlich trotzdem ausbezahlen.

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BeviBaby  31.10.2023, 19:48
@Wintermadl
Weil es an ihr ist das Haus zu verkaufen und die anderen auszubezahlen.
Das ist mit Arbeit verbunden. Und Püppchen könnte das zu anstrengend sein.
Ich würde es ihr jedenfalls gönnen. ;)

Was sie aber doch ohnehin vorhatte...

und offen gestanden finde ich es nicht unbedingt angebracht so über sie zu sprechen. Wir kennen die Verhältnisse hier nicht. Vielleicht ist sie eine liebende ehefrau und der Vater hat seine Gründe die Kinder zu enterben...

Falls sie das Haus nicht (sofort) verkauft bekommt, muss sie die anderen Erben nämlich trotzdem ausbezahlen.

Sie könnte sich natürlich auch mit den Kindern einigen, dass sie ihnen das Haus überträgt und die Kinder ihr den Rest ausbezahlen o.ä.

Aber in der Regel laufen solche Verkäufe in angemessener Zeit ab... im Notfall lässt sie die Kinder halt Titel erwirken und in das Haus vollstrecken... dann wird es Zwangsversteigert und sie bekommt den Übererlös...

Ein solches Vorgehen konnte in den letzten Jahren durchaus Lukrativ sein, je nach Lage des Hauses...

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Wintermadl  31.10.2023, 19:51
@BeviBaby

so hat es nicht geklungen, nach der liebenden Ehefrau...

Also Zwangsversteigerungen liefen bei uns nie besonders gut. Das war dann doch immer ein Verlustgeschäft. Aber das müssen sich die Erben dann ja selber ausstreiten.

Erben ist nie schön, wenns mehr als einen Erben gibt. Kenne da richtig üble Geschichten...

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BeviBaby  31.10.2023, 19:55
@Wintermadl
so hat es nicht geklungen, nach der liebenden Ehefrau...

Naja... wenn der Freund der enterbten Tochter spricht...

Also Zwangsversteigerungen liefen bei uns nie besonders gut. Das war dann doch immer ein Verlustgeschäft. Aber das müssen sich die Erben dann ja selber ausstreiten.

Wie gesagt, es kommt drauf an. Grade in den letzten Jahren konnte es bei sehr guter Lage sein, dass man das doppelte aufwärts des Verkehrswertes rausgehauen hat, wenn man in die Versteigerung gegangen ist. Man müsste halt wissen wo die Immobilie liegt. Inzwischen ist das eher unwahrscheinlich, da gebe ich dir Recht.

Aber ich hab mich ja auch auf die letzten Jahre bezogen.

Erben ist nie schön, wenns mehr als einen Erben gibt. Kenne da richtig üble Geschichten...

Ich auch...

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Wintermadl  31.10.2023, 19:57
@BeviBaby

Ja haste Recht, der Freund der enterbten Tochter... hat halt eine einseitige Sichtweise. Da muss es zwangsweise das böse Schwiegermonster sein.

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MoinMeister837 
Fragesteller
 31.10.2023, 21:09
@Wintermadl

Kurz zu mir: mich interessiert das Haus nicht. Ich habe diese Frage gestellt, um meiner Freundin beistehen zu können, da sie total aufgelöst nach dem gestrigen Gespräch ist. Wir haben die Ehefrau alle sehr geschätzt (zumindest bis gestern), jedoch ist das vorbei, nachdem sie auch gebeichtet hat, dass sie anfangs nur den Pass wollte und jemand anderes das arrangiert hat. Dieser hat sie auch dazu angestiftet immer 50% abzudrücken von dem Geld, dass sie von dem Vater meiner Freundin bekommen hat. Jetzt meint sie, dass die bösen Absichten, welche sie anfangs hatte und auch umgesetzt hat, nicht mehr hat und ihn wirklich liebt. Das hat sie aber mit den weiteren Aussagen, wie das einige der Geschwister nichts vom Geld sehen werden und sie es verkaufen wird und dann abhaut widerlegt. Nichts gegen den Vater von meiner Freundin aber der wird verarscht. Das wissen wir alle. Wir haben ihr auch wirklich versucht eine Chance zu geben aber das ist jetzt nicht mehr möglich. Er ist einfach doof und blind vor liebe. Fassen wir zusammen: - es war von Anfang an geplant mit ihrem Komplizen das Haus zu bekommen - der vater ist 30 Jahre älter und schwer krank (seit Tag 1 an dem sie sich kennengelernt haben) - sie hat offen ihre Absichten geäußert welche sie anfangs hatte und für die Zukunft vor hat.

ich persönlich schere mich nicht ums Haus. Mein Leben meistere ich alleine.

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Den Kindern steht zusammen ein Pflichtteil von 25% des Erbes zu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung