Stiefmutter verstorben - Haus hat jemand anders?

6 Antworten

Den Eigentümer kannst Du über das Katasteramt herausbekommen.

M.e. besteht doch als Sohn des Vaters ein Anspruch auf das Erbe der Stiefmutter, 

Nein, mit der Stiefmutter hast Du - außer namentlich im Testament genannt - nichts zu tun.

Wende dich an das zuständige Amtsgericht, fordere einen Grundbuchauszug an, kostet um die 10- 15,-- Euro.

Dann siehst du, wer als Eigentümer eingetragen ist und auch war. Daraus kannst du ableiten, ob dein Vater zumindest einen Pflichtteilsanspruch hatte.

Nein, von der Stiefmutter erbst du gar nichts nach Erbrecht.

Du hättest als dein Vater gestorben ist, Ansprüche anmelden müssen, von der Siefmutter hast du keine.

Wenn du nicht erbberechtigt warst wirst du auch keine Informationen über das Erbe bekommen-

Den Eigentümer kannst du über das Katasteramt erhalten.

Mein Vater ist verstorben und auch vor einigen Jahren die Stiefmutter 

Dann fällt dir reichlich spät ein daß du Informationen möchtest. Man hat 6 Wochen Zeit nach dem Tod eines Angehörigen, bei Gericht prüfen zu lassen ob man Erbe ist oder nicht. Nach dem Gesetz bist du als "Stiefsohn" nicht erbberechtigt......es sei denn, du stehst im Testament. Dann hättest du aber übers Gericht Nachricht bekommen.

M.e. besteht doch als Sohn des Vaters ein Anspruch auf das Erbe der Stiefmutter, oder nicht?

Das hättest du sofort nach dem Tode der letzten Person machen können.

Du kannst dir einen Anwalt nehmen um herauszufinden ob du geerbt hast.

M.e. besteht doch als Sohn des Vaters ein Anspruch auf das Erbe der Stiefmutter, oder nicht?

Nein. Du bist mit deiner Stiefmutter nicht verwandt. Du hattest nur Anspruch auf deinen Teil des Erbes deines Vaters.

Außer du stehst in ihrem Testament natürlich. Aber davon hättest du vermutlich erfahren.