Erbe teilen?

Das Ergebnis basiert auf 34 Abstimmungen

Nein,warum? 94%
Ja,warum? 6%

11 Antworten

Nein,warum?

Deine Tanten haben Rechtsansprüche auf ihren Pflichtteil. Und wenn sie diesen verlangen und richtig beziffern, muss du aus dem Nachlass der Oma diese Zahlungen leisten; sie könnten dich sonst vor Gericht verklagen. Wenn ich eure Familienverhältnisse richtig beurteile, hatte die Oma vier Töchter (keine weiteren Abkömmlinge). Das bedeutet, dass die drei enterbten Töchter je 1/2 des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils von je 1/4 = je 1/8 von Dir als Alleinerben in Geld verlangen können. Versuche dich mit ihnen einigermaßen friedlich zu einigen; denn sie sitzen rechtlich am "längeren Hebel", weil ihnen das Gesetz eben diese Pflichtteile zuweiist.

iQhaenschenkl  15.05.2023, 13:56

Der Pflichtanteil wird doch in der Frage gar nicht angezweifelt, oder sehe ich das falsch?

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Nein,warum?

Du teilst doch schon zwangsweise - und da der Familienfrieden demnach ohnehin nicht gegeben ist ... man soll schlechtem Geld (dem Pflichtteil) nicht auch noch gutes Geld (aus Deinem Erbteil) hinterher werfen.

Nein,warum?

den Tanten mehr geben, als das was denen nach Testament bzw gesetzlich (Pflichtteil) zusteht wäre sogar ein Verstoß gegen das Testament deiner Oma. nur wer soll dagegen klagen?

Es wird schon seinen Grund haben, warum Oma dir alles vererbt hat.

lg, Nicki

Nein,warum?

Nein, sie bekommen, was ihnen zusteht und was die Oma ihnen geben wollte. Mehr musst du nicht machen. Besonders nicht, wenn du immer da warst und sie nicht.

Die emotionale Seite musst du dir selbst beantworten. Haben die Tanten die Oma gehasst oder du die Tanten. .. ich persönlich würde meine Tanten unterstützen - sie waren immer für mich da.

Mit der Aussage haben sie ihren Pflichtteil wohl bei dir angefordert, pro Tante 1/4 des Nachlasses. Es liegt also etwas an dir insoweit kooperativ zu sein, damit die Tanten dir die Aufstellung des Nachlasswert glauben. Die Kosten eines Gerichtsstreites über Erbe - werden aus dem Nachlass bezahlt.

Den Notar benötigst du hier nur, wenn Tanten ein qualifiziertes Nachlassverzeichnis anfordern. Du kannst dich auch einvernehmlich mit ihnen einigen und lässt dir die Auszahlung Pflichtteil, ausgehend von Nachlasswert x , quittieren

sergius  15.05.2023, 07:59

Pflichteile sind nur die Hälfte von 1/4 = 1/8, sicher ein Versehen.

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