Schulden erben trotz Adoption?
Ich wurde 1967 adoptiert und jetzt ist mir ein Vollstreckungsbrief ins Haus geflattert über Schulden von irgendeiner Schwester, welche ich nie kannte und welche wohl verstorben ist im Jahr 2012.Ich hab Angst,daß ich das übernehmen muss.
4 Antworten
Durch die Adoption ist das Verwandtschaftsverhältnis zu deinen leiblichen Verwandten gelöscht, d.h. du bist nicht erbbrechtigt und somit auch nicht zuständig für eine Halbschwester.
Ich denke, das ist ein Betrugsversuch. Mal bei der Polizei nachfragen oder vorsichtshalber bei einem Anwalt nachfragen.
Man haftet generell nicht für die Schulder der Geschwister, egal ob es leibliche oder adoptierte Geschwister sind.
Aber wenn sie verstorben ist und keine eigenen Kinder hatte, könnte es sein das es um ein Erbe geht, das mit Schulden belastet ist. Das könntest du aber ausschlagen wenn die Schulden zu hoch sind.
Aber das es so lang dauert. Gerade wenn man weiter auseinander wohnt oder in verschiedenen Ländenr kann es vielleicht schonmal zwei, drei Jahre dauern bis eine Benachrichtigung kommt. Aber 12 Jahre, das ist sehr merkwürdig.
Vorallem wenn du die Schester nie kanntest könnte es auch sein das es die Schwester garnicht gibt, und es nur eine Betrugsmasche ist.
Wenn diese Schwester ein Kind deiner leiblichen Eltern war- kannst du zumindest Stand heute meines Wissens nicht erben. Wie die Rechtsgrundlage 1967 war - keine Ahnung.
Nach dem Schreiben des Gerichts - hättest du vielleicht vorsorglich das Erbe ausschlagen sollen.
Wenn du nun einen Vollstreckungsbescheid ( auf deinen Namen?) mit Schulden deiner Schwester erhalten hast - solltest zum Anwalt, der deine Adoption, die Unterlagen beim Nachlassgericht prüft um dann die weiteren Möglichkeiten zu klären. Evtl beantragst du eine aktuelle Geburtsurkunde oder redest noch mit deinen Adoptiveltern.
Diese Schwester ist offensichtlich kinderlos verstorben. Dann erben ihre Eltern - diese werden das Erbe ausgeschlagen haben - damit geht das Erbe zu den Geschwistern.- die leiblichen oder adoptierten Kinder des jeweiligen Elternteil.
Meine Adoptivmama lebt leider nicht mehr. Meine leibliche Mutter, keine Ahnung. Hatte, wie gesagt nie Kontakt. Der Mann,mit welchem sie verheiratet ist,oder war ,ist der Vater der Verstorbenen.
https://ruby-erbrecht.com/ich-wurde-vor-dem-1-1-1977-adoptiert-welche-erbrechte-habe-ich/
Vielleicht hilft dir dies noch etwas weiter.
Meiner persönlichen Einschätzung nach hat der Gläubiger die Ermittlung der Erben betrieben - dann ist das Nachlassgericht auf die Unterstützung der Standesämter angewiesen.
Falls es tatsächlich auf eine Nachlassinsolvenz hinaus laufen würde - hier laufen meines Wissens Fristen innerhalb dieser das Verfahren beantragt werden muss - Beginn der Zeitpunkt an welchem du Kenntnis von der Überschulding des Nachlasses hattest.
Danke für die Info. Werde mich auf jeden Fall kundig machen
wenn alle in der Erbreihenfolge vor dir ausgeschlagen haben, bist halt du dran. Du hättest als du von Tod erfahren hast, ausschlagen müssen. Aus der Sache kommst du vermutlich nur mit einem Anwalt raus und Nachlassinsolvenz. Trotz Adoptio, es bleibt ja weiterhin deine Halb Schwester
Doch, Geschwister haften für die Beerdigung.