Erbe ausschlagen aber trotzdem den Mietvertrag des verstorbenen übernehmen?

12 Antworten

entweder ALLES oder NICHTS

mit dem Vermieter sprechen, ob er nach Wohnungsauflösung u. Kündigung einen neuen Mietvertrag mit ihr abschließt; Miete kann angepasst werden, es wird teurer

Das entscheidet alleine der Vermieter.

Den Mietvertrag "erbt"man ja nur in dem Sinne, dass man die Verbindlichkeiten übernimmt. Das gibt kein Recht auf die Übernahme der Wohnung.

Natürlich würde der Vermieter dann auch verlangen, dass evtl. Mietrückstände zu zahlen sind.

Den Mietvertrag übernehmen, weil ein neuer teurer wäre? Oder warum? Fragt doch einfach den Vermieter. Der ist bestimmt froh, die Wohnung mühelos weiter vermieten zu können..

Meine Schwester wohnt zurzeit in einer WG und die Wohnung von meinem Vater ist sehr günstig. Er wohnte 20 Jahre in der Wohnung und ich habe auch gelesen, dass die Miete so bleibt und sih nicht erhöht.

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@CSchmuck

Ich würde einfach Mal den Vermieter fragen. Evtl kommt der euch entgegen. Er muss nicht renovieren, ist die Wohnung los und hat auch sonst nur Vorteile..

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Das liegt am Verhältnis Vermieter und euch. Wenn euer VaterxSchulden bei dem Vermieter hatte, wird er auf Ausgleich bestehen.

Rechtlich gesehen können nur Angehörige des Haushalts den Vertrag übernehmen, d.h. wenn sie vorher schon in der Wohnung gelebt haben, oder eben die Erben.

Wenn hier beides nicht der Fall ist, besteht also kein Anspruch darauf, die Wohnung zu übernehmen.

Wenn alle Angehörigen das Erbe ausschlagen, tritt der Staat als Erbe ein. Hier wird dann ein Nachlasspfleger bestellt, der sich um die Auflösung der Wohnung kümmert.

Selbst wenn die Tochter die Wohnung  haben will, kann sie diese nicht einfach übernehmen. Es muss in dem Fall ein neuer Vertrag geschlossen werden, sofern der Vermieter das will.