Erbschaft?

3 Antworten

Ihr seid 3 Neffen, dein älterer Bruder wurde als Erbe eingesetzt, dein jüngerer Bruder auch und du wurdest in einen explizit ausgeschlossen und im 2. Testament nicht erwähnt.

Tante mit Testament 1 stirbt, in dem du nicht erwähnt wirst. Da kannst du nichts machen, aber dein jüngerer Bruder hätte einen Anteil erhalten müssen, es ist jetzt nicht so ganz klar, aber 25 % vom Erbe der Tante 1.

Tante mit Testament 2 stirbt anschließend, da wirst du nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwähnt. Da Neffen keinen Pflichtteilsanspruch haben, bleibst du da auch außen vor.

Aber auch hier hätte dein jüngerer Bruder 25 % vom Erbe der Tante 2 erhalten müssen.

Es sind 2 verschiedene Erbfälle. Du hast gar keinen Grund ztu klagen, dein jüngerer Bruder muss klagen auf seinen Erbteil bei beiden Testamenten. Es wird nicht nahc Reihenfolge der Testamente entschieden, sondern nach Reihenfolge der Erbfälle.

Was im Testament steht gilt auch. Man hat kein Anrecht auf ein Erbe außer man ist Pflichterbe.


fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 13:44

Ich bin nicht erbberechtig weil ich Neffe bin und nicht im Testament stehe !
Mein jüngerer Bruder wurde im Testament bedacht und der ältere Bruder als Alleinerbe sagt, es ist nichts mehr da und somit geht mein Jüngerer Bruder leer aus !
Es ist ein großes Vermögen erwirtschaftet worden

Jana174923  18.10.2024, 13:47
@fabiki

Wie gesagt das Testament gilt.

Dein Bruder kann ja garnicht Alleinerbe sein wenn der andere Bruder im Testament steht.

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 13:52
@Jana174923

von dem Gesammterbe bekommt der Ältere Bruder 50 % und die anderen 50% werden durch 4 Personen geteilt !
So steht es geschrieben ....... jetzt verständlicher

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 14:16
@Jana174923

Jana , jetzt kann mein Bruder aber auch klagen weil angeblich nichts mehr da ist ! Da läuft eine betrügerisches Spiel und mein jünger Bruder soll eben den Kürzeren ziehen denkt sich wohl mein anderer Bruder.
Jetzt kann man sich sogar vor Gericht die Unterlagen zeigen lassen um zu erfahren wo das Vermögen geblieben isst ....... Richtig !!!!
( wenn ich mit 1 Cent bedacht geworden wäre , gäbe es dieses Spiel nicht ! )
Jutta , ich danke dir für deine Mitarbeit Danke

Jana174923  18.10.2024, 14:17
@fabiki

Man braucht ja aber einen Erbschein und es gibt ja einen Erbschaftsverwalter.

Da kann ja irgendwas nicht so ganz stimmen.

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 14:25
@Jana174923

mein jüngerer Bruder hat es wohl schleifen lassen wenn im Testament alleiniger Erbe steht , das ist der ältere mit 100% der Alleinerbe und hat mit 4 Hinterblieben erbberechtigte Personen die Namentlich ernannt wurde 50% zu teilen ! 50:4=12.5%

Jana174923  18.10.2024, 14:28
@fabiki

Nochmal. Dein älterer Bruder ist NICHT Alleinerbe wenn im Testament andere Erben festgelegt sind!

Ich weiß wie das aufgeteilt ist. Der Erbverwaltef zahlt das Erbe aber unter Vorlage des Erbscheins aus.

Also hast du wohl irgendwas falsch verstanden.

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 14:32
@Jana174923

da stimmt ja auch etwas nicht und das ist der Grund warum ich helfe ok

Wenn die das Erbe durchgebracht haben, dann ist nichts mehr da. Fraglich ist eher wie sie das geschafft haben, wenn dein jüngerer Bruder auch Erbe war, denn eigentlich wird doch überall ein Erbschein verlangt. Klingt insgesamt doch ziemlich seltsam.

Du kannst da wenig machen. Du bist enterbt.


fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 13:47

ich will nur meinen jüngeren Bruder zu seinem Erbteil verhelfen !
Ich bin außen vor und brauch keine Erbschaft , das ist schon klarro !

BeviBaby  18.10.2024, 13:50
@fabiki

Was denn nun? Wenn der ältere Bruder Alleinerbe ist, dann hat der jüngere auch keinen Erbanspruch.

Wenn er allerdings Miterbe ist, dann wäre er auch im Erbschein gewesen und damit hätte der ältere Bruder kaum alles verschleudern können.

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 13:54
@BeviBaby

von dem Gesammterbe bekommt der Ältere Bruder 50 % und die anderen 50% werden durch 4 Personen geteilt !

So steht es geschrieben ....... jetzt verständlicher

BeviBaby  18.10.2024, 13:55
@fabiki

Dann ist der ältere Bruder aber nicht Alleinerbe und die Wahrscheinlichkeit, dass er alles an sich reißen konnte denkbar gering. Grundstücke wären auf die Erbengemeinschaft eingetragen worden, Bankkonten kann man auch nicht so einfach auflösen etc. etc.

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 14:06
@BeviBaby

wenn im Testament alleiniger Erbe steht , das ist der ältere mit 100% der Alleinerbe und hat mit 4 Hinterblieben erbberechtigte Personen die Namentlich ernannt wurde 50% zu teilen ! 50:4=12.5%

fabiki 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 14:36
@fabiki

danke für deine Mitarbeit aber ich glaube , wir reden einander vorbei !

BeviBaby  18.10.2024, 14:47
@fabiki

Könnte dran liegen dass du den Sachverhalt nicht schildern kannst...

Wenn er Alleinerbe ist, dann ist er alleinerbe. Wenn Pflichtteilsansprüche JEMALS bestanden haben, dann sind die inzwischen in aller Regel bereits VERJÄHRT. Wenn es Ansprüche anderer als ERBEN sind, dann ist er nicht Alleinerbe, sondern sie bilden alle zusammen eine Erbengemeinschaft.

BeviBaby  18.10.2024, 15:11
@fabiki
wenn im Testament alleiniger Erbe steht 

Dann ist das erstmal egal, denn es kommt letztlich drauf an, wer da im Testament noch eingesetzt wird.

hat mit 4 Hinterblieben erbberechtigte Personen die Namentlich ernannt wurde 50% zu teilen

Wenn im Testament steht 'Rafael soll 50% erben, der Rest geht an Roger, Daniil, Carlos und Holger zu gleichen Teilen', dann sind die ALLE Erben.

Rafael zu 50%, Roger, Holger, Daniil und Carlos zu jeweils 12,5%. Die sind dann alle im Erbschein aufzuführen und wenn eine Umschreibung eines Grundstücks auf Basis von Erbschein oder Testament erfolgt, dann erfolgt die an die ERBENGEMEINSCHAFT bestehend aus Rafael, Roger, Carlos, Holger, Daniil.

Was es NICHT gibt ist ein Alleinerbe.