Erbschaft?
es geht um folgendes:
meine zwei verstorbenen Tanten schrieben am selben Tag 28.Februar 1996 ihr eigenes Testament !
Als Alleinerbe wurde mein anderer , älterer Bruder ernannt und dokumentiert.
Äterer Bruder erbt 50% und der Rest wird geteilt mit Ehefrau und die ihre zwei Kinder sowie sein jüngerer Bruder ok ! Die Testamente sind im Wortlaut gleich nur Testament 1 verfügte , das ich (Neffe) nicht zu berücksichtigen sei !
Die Tante Testament 1 starb zuerst und die Testamenteröffnung von der anderen Tante , Testament 2 war am 20.August 2012
Mein jüngerer Bruder fragte mal nach sein Erbe weil er auch bedacht wurde und bekam als Antwort , nichts mehr da ! Die beiden Tanten waren sehr vermögend und mein jüngerer Bruder sieht darin eine kriminelle Handlung und sagte das auch !
Ich wusste schon viel früher das ich nicht bedacht werde / wurde und ich kann damit leben.
Nach welchem Testament entscheidet jetzt ein Gericht wenn ich als nicht erwähnte Person gegen den Alleinerbe (mein Bruder) klage um meinen jüngeren Bruder zu seinen Erbanteil zu verhelfen !
Danke für Eure Hilfe
Wolle
3 Antworten
Ihr seid 3 Neffen, dein älterer Bruder wurde als Erbe eingesetzt, dein jüngerer Bruder auch und du wurdest in einen explizit ausgeschlossen und im 2. Testament nicht erwähnt.
Tante mit Testament 1 stirbt, in dem du nicht erwähnt wirst. Da kannst du nichts machen, aber dein jüngerer Bruder hätte einen Anteil erhalten müssen, es ist jetzt nicht so ganz klar, aber 25 % vom Erbe der Tante 1.
Tante mit Testament 2 stirbt anschließend, da wirst du nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwähnt. Da Neffen keinen Pflichtteilsanspruch haben, bleibst du da auch außen vor.
Aber auch hier hätte dein jüngerer Bruder 25 % vom Erbe der Tante 2 erhalten müssen.
Es sind 2 verschiedene Erbfälle. Du hast gar keinen Grund ztu klagen, dein jüngerer Bruder muss klagen auf seinen Erbteil bei beiden Testamenten. Es wird nicht nahc Reihenfolge der Testamente entschieden, sondern nach Reihenfolge der Erbfälle.
Was im Testament steht gilt auch. Man hat kein Anrecht auf ein Erbe außer man ist Pflichterbe.
Wie gesagt das Testament gilt.
Dein Bruder kann ja garnicht Alleinerbe sein wenn der andere Bruder im Testament steht.
von dem Gesammterbe bekommt der Ältere Bruder 50 % und die anderen 50% werden durch 4 Personen geteilt !
So steht es geschrieben ....... jetzt verständlicher
Jana , jetzt kann mein Bruder aber auch klagen weil angeblich nichts mehr da ist ! Da läuft eine betrügerisches Spiel und mein jünger Bruder soll eben den Kürzeren ziehen denkt sich wohl mein anderer Bruder.
Jetzt kann man sich sogar vor Gericht die Unterlagen zeigen lassen um zu erfahren wo das Vermögen geblieben isst ....... Richtig !!!!
( wenn ich mit 1 Cent bedacht geworden wäre , gäbe es dieses Spiel nicht ! )
Jutta , ich danke dir für deine Mitarbeit Danke
Man braucht ja aber einen Erbschein und es gibt ja einen Erbschaftsverwalter.
Da kann ja irgendwas nicht so ganz stimmen.
mein jüngerer Bruder hat es wohl schleifen lassen wenn im Testament alleiniger Erbe steht , das ist der ältere mit 100% der Alleinerbe und hat mit 4 Hinterblieben erbberechtigte Personen die Namentlich ernannt wurde 50% zu teilen ! 50:4=12.5%
Nochmal. Dein älterer Bruder ist NICHT Alleinerbe wenn im Testament andere Erben festgelegt sind!
Ich weiß wie das aufgeteilt ist. Der Erbverwaltef zahlt das Erbe aber unter Vorlage des Erbscheins aus.
Also hast du wohl irgendwas falsch verstanden.
da stimmt ja auch etwas nicht und das ist der Grund warum ich helfe ok
Wenn die das Erbe durchgebracht haben, dann ist nichts mehr da. Fraglich ist eher wie sie das geschafft haben, wenn dein jüngerer Bruder auch Erbe war, denn eigentlich wird doch überall ein Erbschein verlangt. Klingt insgesamt doch ziemlich seltsam.
Du kannst da wenig machen. Du bist enterbt.
ich will nur meinen jüngeren Bruder zu seinem Erbteil verhelfen !
Ich bin außen vor und brauch keine Erbschaft , das ist schon klarro !
Könnte dran liegen dass du den Sachverhalt nicht schildern kannst...
Wenn er Alleinerbe ist, dann ist er alleinerbe. Wenn Pflichtteilsansprüche JEMALS bestanden haben, dann sind die inzwischen in aller Regel bereits VERJÄHRT. Wenn es Ansprüche anderer als ERBEN sind, dann ist er nicht Alleinerbe, sondern sie bilden alle zusammen eine Erbengemeinschaft.
wenn im Testament alleiniger Erbe steht
Dann ist das erstmal egal, denn es kommt letztlich drauf an, wer da im Testament noch eingesetzt wird.
hat mit 4 Hinterblieben erbberechtigte Personen die Namentlich ernannt wurde 50% zu teilen
Wenn im Testament steht 'Rafael soll 50% erben, der Rest geht an Roger, Daniil, Carlos und Holger zu gleichen Teilen', dann sind die ALLE Erben.
Rafael zu 50%, Roger, Holger, Daniil und Carlos zu jeweils 12,5%. Die sind dann alle im Erbschein aufzuführen und wenn eine Umschreibung eines Grundstücks auf Basis von Erbschein oder Testament erfolgt, dann erfolgt die an die ERBENGEMEINSCHAFT bestehend aus Rafael, Roger, Carlos, Holger, Daniil.
Was es NICHT gibt ist ein Alleinerbe.
Ich bin nicht erbberechtig weil ich Neffe bin und nicht im Testament stehe !
Mein jüngerer Bruder wurde im Testament bedacht und der ältere Bruder als Alleinerbe sagt, es ist nichts mehr da und somit geht mein Jüngerer Bruder leer aus !
Es ist ein großes Vermögen erwirtschaftet worden