Wie und was wird Vererbt?
Eine gute Freundin von mir (14) hat mir erzählt das ihr Vater zurzeit öfters beim Anwalt und so alles war und ein Testament erstellen lassen hat. Ihr Vater ist nicht mehr der Jüngste (62).
Sie hat 2 Brüder und 2 Schwestern aber mit ihren (Halb)Schwestern(ü30) hat ihre Familie so gut wie garkeinen Kontakt, sie sind beide aus der Vorherigen Ehe ihres Vaters. Ihr (Halb)Bruder(19) aus der Vorherigen Ehe ihrer Mutter(41), Adoptiert von ihrem Vater und mit ihren anderen Bruder(4) mit den sie die gleichen Eltern hat.
Nehmen wir an (hoffentlich noch nicht) das ihr Vater plötzlich sterben würde, wie wäre es dann mit dem Erbe? Ich will sie nicht fragen, weil es mich ja nicht angeht aber es interessiert mich einfach. Was wird in so einem Testament alles geregelt? Was wird alles vererbt? Wird immer vererbt? Muss man so ein Testament erstellen?
6 Antworten
Mit einem Testament kann er einen Erben seiner Wahl bestimmen. Das müssen weder seine Kinder noch seine Ehefrau sein .
Gesetzlich (ohne Testament) würde die Ehefrau die Hälfte erben (sofern die Ehe im Zugewinn geführt wird) - die andere Hälfte erben seine leiblichen und adoptierten Kinder.
Auch mit einem Testament kann er zB nicht verhindern, dass seine Kinder aus erster Ehe zu denen er kein Kontakt hat, ihren Pflichtteil bei den testamentarisch bestimmten Erben einfordern könnten.
Und bis zu seinem Tod kann er sein Testament noch beliebig oft ändern.
Wenn ein Testament besteht, kann niemand hier wissen, wie das ausgestaltet wurde.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, nach der der aktuelle Ehepartner und die leiblichen und adoptierten Kinder erben.
Man muss kein Testament erstellen, es ist aber empfehlenswert, wenn man Regelungen treffen möchte, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen (weil z.B. ein Kind, zu dem man keinen Kontakt hat, weniger erben soll oder zunächst der Ehepartner und erst nach dessen Tod die Kinder).
Man kann die Kinder nur unter sehr wenigen Umständen enterben. Direkten Angehörigen steht immer ein Pflichtteil zu. Z.B. das Berliner Testament sieht vor, dass alles erstmal an den Ehepartner geht und erst wenn dieser auch verstirbt, werden die Kinder bedacht. Sollten die Kinder vorheri hr Erbe einfordern (Pflichtteil steht ihnen immer zu!), so bekommen sie eben exakt den. Wenn die Kinder abwarten, bekommen sie über den Pflichtteil hinaus das, was ihre eltern ihnen zugedacht haben.
Ja, man kann Kinder und Partner auch enterben. Was allerdings dazu führt, dass sie trotzdem den Pflichtteil - das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - bekommen. Je nachdem, wie das Testament ausgestaltet ist, erbt zunächst die Ehefrau und erst nach deren Tod die Kinder. Wollen die Kinder das nicht, können sie beim Tod des Vaters ihren Pflichtteil verlangen, aber das ist wie gesagt nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Je nach dem Güterstand der Ehe erben Ehefrau und Kinder zu gleichen Teilen oder aber die Ehefrau 50% und die Kinder teilen sich die übrigen 50%.
Ohne eigene Familie erben die Eltern und ggf. Geschwister oder weiter entfernte Verwandte.
stimme den Schreibern zu
aber
ebenso wichtig ist eine Vollmacht (ev. sogar eine Generalvollmacht)
eine Vollmacht kann verschiedene Bereiche abdecken
Gesundheit, Finanzen, Besitz u.a.
und sogar dabei verschiedene Personen mit einzelnen Bereichen bevollmächtigen. kann alles genau vereinbart werden. Es muss also nicht nur eine Person für alle Bereiche eintragen werden. Das ist Gestaltungssache. So wie beim Testament auch.
Die Vollmacht - auch über den Tod hinaus (wichtig) - kommt immer und nur dann zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht entscheiden oder handeln kann (z.B. Koma) . Das letzte Wort hat vorher immer der Vollmachtgeber, solange er halt kann. Die Ärzte sind dann z.B. Weisungsgebunden bei Auskünften an Dritte
Die Vollmacht ist also eigentlich wichtiger bzw. vorrangiger als das Testament, da sie vorher zu Lebzeiten Dinge regeln kann. Zudem kann unter Umständen auf einen Erbschein, der auch Geld kostet, verzichtet werden.
Beides Vollmacht und Testament können helfen, sehr viel Ärger und Kosten vermeiden zu helfen. Beides kann und sollte meiner Meinung nach bei einem Notar gemacht werden.
Ich hatte als einziger Sohn meiner Eltern ein solche (General-) Vollmacht, sie hat es mir ermöglicht, von Ärzten Auskunft zu erhalten, wenn diese es nicht wollten . (bei Fehlern z.B.) hat damals ca. 270 EUR gekostet.
alles Gute für den Vater, der mit 62 übrigens "noch nicht zum alten Eisen" gehört. ich bin auch BJ. 1962
Gruss Michael
Kontakt oder nicht ist irrelevant. Entscheidend ist rechtliche Verwandtschaft. Seine Frau und alle seine rechtlichen Kinder haben Anspruch auf ihren Pflichtteil. Das ist auch kaum zu umgehen.
Vererben kann er eigentlich an so ziemlich jeden. Er kann zum Beispiel alles eurem Briefträger hinterlassen. Die erben können dann ihren Pflichtteil einklagen.
Ohne Testament würde die Ehefrau 50% erben ..Die Kinder teilen sich due anderen 50% (nur die leiblichen Kinder)
In einem Testament kann mann alles anders regeln, die Kinder können aber ein Pflichtteil beanspruchen, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Also 4 Kinder würden je 1/8 bekommen .. Pflichtteil wäre 1/16
Möglich ist auch ein gemeinsames Testament in dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerbe einsetzen und dann einen Passus einfügen dass diejenigen die beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern dann später enterbt sind. Aber für sowas sollte ein Anwalt das Testament formulieren.
Im Normalfall reicht ein handgeschriebenes Testament in dem nur festgeschrieben wer erbt.
Dazu gibt es noch Vermächtnisse das sind Verfügungen dass Personen oder Institutionen bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge bekommen. Z.b. Frau ist Alleinerbin, aber 10000 Euro gehen an Greenpeace, drn Porsche bekommt Felix und die rolex bekommt Erwin.
"Ohne Testament würde die Ehefrau 50% erben ..Die Kinder teilen sich due anderen 50% (nur die leiblichen Kinder)"
das ist so falsch: adoptierte Kinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt
Das ist korrekt, ich gabe an Kinder in einer Patchwork Familie gedacht, die werden eher selten adoptiert vom neuen Partner.
Bei größeren Vermögen kann aber die Erwachsenen Adoption eine guter Trick zur Einsparung von Erbschaftsteuer sein.
aber:
"Daher lassen Familienrichter eine Adoption Erwachsener erst zu, wenn
- zwischen Adoptiveltern und Volljährigen ein ausreichender Altersabstand von ca. 15 Jahren vorliegt.
- sie nicht ausschließlich der Fortführung eines Adelsnamens dient.
- keine vorangegangene sexuelle Beziehung bestand.
- keinerlei steuerliche oder erbschaftsteuerliche Motive – z. B. Ersparnis von Erbschaftsteuer – der Grund für die Adoption sind.
- sie nicht dazu dient, einen Aufenthaltstitel oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer zu erlangen oder eine drohende Ausweisung zu verhindern.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, lehnen Richter Anträge gemäß § 1767 Abs. 1 BGB ab. " quelle www.advocado.de
Also könnte man theoretisch auch darein schreiben das die Kinder gar nichts Erben sollen oder? Und wenn es nach dem gesetzlichen Erbfolge geht, sind die Kinder oder die Ehefrau an erster Stelle oder sogar beide? Wird alles dann gleichermaßen Vererbt? Und wenn er nicht Verheiratet wäre und keine Kinder hätte, wer würde dann Erben????