Als Enkel erben ohne Testament?

2 Antworten

 Bin ich da jetzt komplett raus als enkelin?

Ja.

Im Rahmen der Gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Kindeskinder etc. etc.) neben dem Ehepartner sofern sie da sind.

Die Abkömmlinge erben zu gleichen Teilen und Abkömmlinge die durch andere Abkömmlinge mit dem Erblasser verwandt sind werden durch diese von der Erbfolge ausgeschlossen.

Anders gesagt... dein Vater schließt dich von der Erbfolge aus. Er und sein Bruder, dein onkel, erben zu gleichen Teilen also je 1/2.

So ist es. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach sind die Söhne die Alleinerben.

Was die aber dann mit Ihrem Erbe machen, interessiert das Nachlassgericht nicht mehr.