Guten Abend zusammen,
ich hatte ja schon vor zwei Wochen eine Frage bezüglich meiner verspäteten Nebenkostenabrechnung gestellt.
Situation ist die folgende:
Soweit mir bekannt ist, ist es gesetzlich so geregelt, dass der Vermieter (in meinem Fall Hausverwaltung) 12 Monate nach Abrechnungszeitraum Zeit hat, um die Abrechnung zu erstellen.
Der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten erfolgte vom 1.11.2022 bis zum 31.10.2023. Vom Gesetz her, hätte die Abrechnung am 31.10.2024 bei mir eintreffen müssen (§556 BGB). Sie kam aber erst Mitte Januar an und wurde laut Datum erst Mitte Januar 2025 erstellt.
Ich hatte die Hausverwaltung bereits im November 2024 telefonisch darauf hingewiesen, dass sie im Zeitverzug ist. Das ganze ging in eine Diskussion über, ohne mir die Gründe für die Verspätung zu nennen.
Ich habe dann, nach Erhalt der Abrechnung, eine Email an die Hausverwaltung geschrieben, dass die Abrechnung verjährt ist. Darauf erfolgte keine Antwort.
Heute hat sich meine ehemalige Vermieterin gemeldet und sich erkundigt, was mit der Nachzahlung ist! Ich habe ihr erklärt, dass ich die wegen der Frist die Hausverwaltung angeschrieben, keine Antwort erhalten und daher noch nichts an sie überwiesen habe. Sie sagte mir nun, dass der Firma, die für die Heizabrechnung zu ständig ist, ein Fehler unterlaufen ist. Diesen Grund wusste ich bis heute nicht.
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss ich nun doch nach zahlen? Die Nachzahlung beläuft sich auf 121,35 €!
Schonmal vielen Dank!
LG. Widde1985