Laut Webseite von Canon gibt es für diesen Drucker keinen Windows-11-Treiber.

https://www.canon-europe.com/support/consumer/products/printers/pixma/mg-series/pixma-mg6450.html?type=drivers&os=Windows%2011

Mit Debian, OpenSuse oder MXLinux hättest Du das Problem nicht.

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Ja, das geht über den sogenannten EB-5 Prozess für ...

... Personen, die die Absicht haben, in ein bestehendes oder neu zu gründendes Unternehmen 1,05 Mio. USD (Stand Oktober 2022) zu investieren und dadurch zehn Vollzeitarbeitsplätze zu schaffen; befindet sich das Unternehmen in einer wirtschaftsschwachen Region, genügt als Investition eine Summe von 800.000 USD.

https://www.visum-usa.com/greencard.html

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Das kann Dir passieren (§25 StVG:)

In diesem ist definiert, dass bei Ordnungswidrigkeiten, was das Handy am Steuer ist, ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden kann, wenn der Verstoß eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung darstellt. Das wiederholte Nutzen des Handys kann eine solche Pflichtverletzung darstellen und so zum Fahrverbot führen.

https://www.bussgeldkatalog.org/handy-am-steuer-fahrverbot/

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Brauchst Du nicht, sagt M$:

https://support.microsoft.com/de-de/office/teilnehmen-an-einer-besprechung-ohne-konto-in-microsoft-teams-c6efc38f-4e03-4e79-b28f-e65a4c039508

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... um einen WIN-boot-Stick zu erstellen, braucht man ja laut - Windows - einen Windowsrechner.

Nö, braucht man nicht. Unter Linux habe ich das mit WoeUSB gemacht.

https://blog.desdelinux.net/de/Erstellen-Sie-USB-bootf%C3%A4hige-Windows-von-Linux-Woeusb/

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Flatpak? Einmal auspobiert und dann gekillt. Ein stabiles System ist mir wichtiger, als der heiße Scheiß aus den FOSS-Laboratorien.

Wenn Du für irgendeine Anwendung ganz dringend eine aktuellere Version benötigst als im Stable-Release verfügbar, solltest Du in den Backports suchen.

https://backports.debian.org/Packages/

Aber Du solltest keine Systemkomponenten durch Backport-Pakete ersetzen.Das kann übel in die Hose gehen.

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Die SPD hat nicht zugeschaut sondern klar dagegen gestimmt, also die Abgeordneten, die noch nicht inhaftiert waren.

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht."

... und diejeniegen, die es hätten verhindern können (das christliche Zentrum), haben brav den Steigbügel gehalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933#Debatte_im_Parlament

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Ist eine seit Jahren bekannte Masche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/culpa-inkasso-gmbh-fake-wie-sie-auf-vorgerichtliche-zahlungsaufforderungen-richtig-reagieren-234071.html

https://verbraucherschutz.de/culpa-inkasso-verschickt-falschen-mahnung/

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Warum ist der Super Bowl so berühmt ...

Weil die Sportmedien das so wollen.

Vor 40 Jahren kannte in Deutschland keine Sau den Superbowl oder hätte sich das freiwillig angetan. Ich sehe mir das auch heute noch nicht an!

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Glasfaser 300 heißt 300Mbit/sec bis zum Modem/Router. Was danach kommt ist Sache Deines (WLAN)-Netzwerkes. Damit hat der Provider nichts zu tun.

https://dein-technerd.de/unterschied-zwischen-wlan-und-internet/

Die Werte die Du nennst, sind für WLAN-Netzwerke durchaus akzeptabel. Mehr geht aber bei der Position deines Gerätes wohl nicht.

... und bitte, versuche jetzt nicht irgendwas mit Powerline zumachen. Da hast Du noch weniger Freude.

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Wer haftet für Schulden eines Verstorbenen?

Die Erben! § 1967 BGB

Hat man eine Erbschaft erst einmal angenommen, dann haftet man für die Schulden des Erblassers grundsätzlich zeitlich unbeschränkt.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/haftung-erbe-fuer-schulden.html

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Wenn ich das richtig verstehe betreibst Du ein Bankgeschäft! Hast Du dafür überhaupt eine Zulassung?

Jeder, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Zusammenfassungen/zs_mb_alle_merkblaetter_bankgeschaefte_ba.html

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Nebenkostenabrechnung zu spät! Gründe wurden mir erst jetzt mitgeteilt!?

Guten Abend zusammen,

ich hatte ja schon vor zwei Wochen eine Frage bezüglich meiner verspäteten Nebenkostenabrechnung gestellt.

Situation ist die folgende:

Soweit mir bekannt ist, ist es gesetzlich so geregelt, dass der Vermieter (in meinem Fall Hausverwaltung) 12 Monate nach Abrechnungszeitraum Zeit hat, um die Abrechnung zu erstellen.

Der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten erfolgte vom 1.11.2022 bis zum 31.10.2023. Vom Gesetz her, hätte die Abrechnung am 31.10.2024 bei mir eintreffen müssen (§556 BGB). Sie kam aber erst Mitte Januar an und wurde laut Datum erst Mitte Januar 2025 erstellt.

Ich hatte die Hausverwaltung bereits im November 2024 telefonisch darauf hingewiesen, dass sie im Zeitverzug ist. Das ganze ging in eine Diskussion über, ohne mir die Gründe für die Verspätung zu nennen.

Ich habe dann, nach Erhalt der Abrechnung, eine Email an die Hausverwaltung geschrieben, dass die Abrechnung verjährt ist. Darauf erfolgte keine Antwort.

Heute hat sich meine ehemalige Vermieterin gemeldet und sich erkundigt, was mit der Nachzahlung ist! Ich habe ihr erklärt, dass ich die wegen der Frist die Hausverwaltung angeschrieben, keine Antwort erhalten und daher noch nichts an sie überwiesen habe. Sie sagte mir nun, dass der Firma, die für die Heizabrechnung zu ständig ist, ein Fehler unterlaufen ist. Diesen Grund wusste ich bis heute nicht.

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss ich nun doch nach zahlen? Die Nachzahlung beläuft sich auf 121,35 €!

Schonmal vielen Dank!

LG. Widde1985

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Du solltest das Gesetz etwas genauer lesen:

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

§556 Abs. 3 BGB

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Na ja, wenn so ein Todesstern hier einschlägt, bleibt auch nichts mehr übrig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstern

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