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Guthabencode bei Prepaidhandy, wie lange ist er gültig?

Wenn ich mir einen Guthabencode an der Supermarktkasse hole bekomme ich einen Kassenzettel auf dem steht wie ich mein Handy auflade, bzw. wie man den Code einlöst.

Was allerdings nicht drauf steht ist, ist wie lange ich diesen Code aufbewahren kann ohne dass er verfällt.

Im Internet finde ich lediglich Angaben dazu, wann meine PrepaidKARTE verfällt, wenn ich es bis zum Datum XXX nach der letzten Aufladung nicht wieder auflade.

Ich lade meine Prepaidkarte eigentlich nur dann auf, wenn Cong Star mir eine E-Mail mit der "Androhung" schickt, die Karte zu kündigen, wenn ich bis Datum XXX keine Aufladung vornehme.

Jetzt kam die letzte "Androhung" und ich holte mir einen AufladeCODE für 15.- Euro und als ich zuhause ankam sagte mein Gefährte, er habe ebenfalls einen Aufladecode gekauft 🙈

Jetzt habe ich zwei Codes da liegen, von denen ich aber nur einen einlösen möchte, weil ich in 1,5 Jahren wieder aufladen muss.

Kann ich den zweiten Code solange "auf Halde" legen, oder muss ich beide Codes zeitnah einlösen, damit der Zweite nicht verfällt?

Mein Handyguthaben hat sich in den letzten 20 Jahren als "Spardose" erwiesen, weil ich es eigentlich nur benutze um WhattsApp zu nutzen, bzw. um ab und zu mal eine SMS an Freundinnen zu schicken, die genau solche "Dinosaurier" in der Handynutzung sind wie ich. Die 15.- Euro Aufladung sind nie verbraucht, bis ich die nächste "Kündigungsandrohung" bekomme. Die wäre dann in 18 Monaten fällig, und da hätte ich dann ja mit Glück noch den zweiten Code auf Lager und bräuchte mir keinen neuen kaufen.

Kann mir jemand sagen, wie lange so eine CODE gültig ist?

Prepaid, Verfallsdatum, Gültigkeitsdauer

Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?

Ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein im Wert von 300€ für einen Kurs im Rahmen einer Verlosung gewonnen. Die reguläre Gültigkeit des Gutscheins betrug 3 Jahre (bis 31.12.2021).

Aufgrund der Pandemie fanden während der Schließung von Kultureinrichtungen keine Kurse statt. Erst im Jahr 2021, nach Lockerung einiger Einschränkungen, wurde besagte Kurse online wieder angeboten. Ich meldete mich für einen Kurs im September 2021 an, welcher vom Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnahme kurzfristig abgesagt wurde.

Daraufhin bat ich den Veranstalter mir den Gutschein für das Jahr 2022 zu verlängern, damit ich in diesem Jahr einen Kurs besuchen konnte. Ich erhielt die schriftliche Bestätigung hierzu. Ich meldete mich zu Beginn diesen Jahres erneut für einen Kurs an, welcher aufgrund einer weiteren Stornierung wieder nicht zustande kam.

Nun ist es mir nicht mehr möglich aufgrund körperlicher Einschränkungen und derzeitiger Lebensumstände dieses Jahr noch einen Kurs zu besuchen, daher entschied ich mich den Gutschein zu verkaufen.

Auf Anfrage eines potentiellen Käufers, ob der Gutschein auch für einen anderen Kurs gültig sei, kontaktierte ich den Veranstalter mit Angabe der Gutschein Nr. und erhielt als Antwort, dass der Gutschein nur ein gesponsertes Werbegeschenk war (ich erstand den Gutschein auf einem Weihnachtsmarkt als Hauptgewinn an einer Losbude) und er daher NICHT mehr für dieses Jahr gültig sei (Originales Zitat anbei):

„… Es handelt es sich um ein gesponsertes Werbegeschenk. Wenn 2018 jemand dafür wirklich 300 € bezahlt hätte, könnte ich vielleicht noch mal mit unserer Geschäftsführung sprechen. Aber in diesem Fall, ist der Gutschein leider bereits verfallen. …“

Darf der Veranstalter nun wirklich seine schriftliche Bestätigung darüber zurückziehen, dass der Gutschein für dieses Jahr nicht mehr gültig ist?

Habe ich aufgrund der Ausfälle während der Pandemie und meiner derzeitigen Lebensumstände dennoch die Chance den Gutschein zu verlängern oder gar auszahlen zu lassen?

Gebühren, Recht, Gutschein, Verbraucherschutz, Pandemie, Rechtslage, Veranstaltung, Gültigkeitsdauer

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