Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?

2 Antworten

Durch die Tatsache, dass man Dir bis Ende 2022 die Gültigkeit des Gutscheines verlängert hat, ist es meines Erachtens extrem unseriös, dass man dies mittlerweile widerrufen hat. Zwei Mal hattest Du Dich ja für den Kurs angemeldet und es war eher nicht Deine Schuld, dass diese nicht stattfinden konnten. Grundsätzlich ist auch ein Gutschein übertragbar und aus dem Grund kann man Dir auch den Verkauf nicht verbieten.

Der Veranstalter hätte dann vor der schriftlichen Verlängerung doch selbst überprüfen müssen, ob der Gutschein gekauft oder gesponsert war.

snowflakedreams 
Fragesteller
 28.03.2022, 11:20

Vielen Dank! Ich sehe das genauso. Nur weiß ich leider überhaupt nicht, ob ich dennoch im „Recht“ bin und das auch geltend machen kann. Ich überlege gerade vom E-Mail Verkehr und sinnlosen Telefonaten mit Angestellten abzusehen und einen Brief an den Geschäftsführer zu senden. Hoffentlich mit Erfolg…

1
schwarzwaldkarl  28.03.2022, 11:24
@snowflakedreams

Mach das doch, also direkt den Geschäftsführer ansprechen, denn es gibt dann schon gewisse Angestellte, welche sich besonders schlau fühlen. Der entscheidende Punkt ist doch wohl, dass der Gutschein aus nachvollziehbaren Gründen verlängert wurde und davon kann man sich jetzt kaum mehr drücken...

2

Kann es sein, das der jetzige Beantworter den Umstand der zugesagten Verlängerung gar nicht kennt?

Ansonsten hattest du 2x versucht den Gutschein einzulösen, was aber vom Veranstalter her nicht möglich war. Ich denke schon, das hier ein Ausgleich stattfinden sollte, das ein Recht deinerseits daraus abzuleiten ist.

snowflakedreams 
Fragesteller
 28.03.2022, 11:18

Das hatte ich zuerst auch vermutet und Bezug auf die Dame genommen, die mir schriftlich zugesagt hatte, dass der Gutschein verlängert werden kann. Die Kollegin verwies mich daraufhin auf besagte Dame und auch von ihr kam die Aussage, dass der Gutschein seine Gültigkeit verloren hätte, da es sich ja um einen Gewinn handelte.

0
Maximilian112  28.03.2022, 11:24
@snowflakedreams

Ich sehe keinen Unterschied zwischen gewonnen und gekauft, vor allen bezüglich ihrer vorherigen Aussage der Verlängerung. Entweder ihr trefft euch in der Mitte oder du musst es juristisch klären lassen.

Lass dem Betrieb eine höfliche Mitteilung zukommen, das du eben nicht einverstanden bist aber zu einem Gespräch bereit bist. Es ansonsten aber anders klären lassen wirst.

Ob du diesen Schritt dann wirklich gehst ist ja eine andere Sache.

2