Kammertermin Arbeitsgericht- neuer Job?

Hallo!

Ich habe im Februar die fristlose Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Er hat keinen Grund dazu, es gab nie eine Abmahnung usw, laut 2er Anwälte wird die Kündigung nicht rechtswirksam sein. Ein erster Gütetermin endete jedoch ohne Einigung. Jetzt steht im September der Kammertermin an.

Um ehrlich zu sein, möchte ich nicht zurück in den Betrieb, aber ich möchte auch nicht auf Geld verzichten, was mir zusteht. Daher habe ich mich bisher nicht um einen neuen Job bemüht. Ich wurde vor einigen Wochen aber von einem Headhunter kontaktiert und habe nun, nach unzähligen Vorstellungsgesprächen, eine Zusage für einen wirklich tollen Job. Allerdings würde ich da weniger verdienen, als in der Firma zuvor. Dennoch würde ich da eigentlich gerne anfangen.

Hat jemand Erfahrung für folgenden Fall:

Wenn im Kammertermin festgestellt wird, dass die Kündigung nicht wirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis ja eigentlich fort. Wenn ich nun aber zum 01.08. den neuen Job antrete, erhalte ich dann automatisch nur meine Gehälter bis 31.07 und man geht dann einvernehmlich auseinander?

Eine Beendigung zum 31.07 wäre jedoch nicht fristgerecht (Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Quartalsende).

Hat hier jemand Tipps, wie es um meine "Abfindung" (Auszahlung der zustehenden Gehälter) bei Unwirksamkeit der Kündigung steht, wenn der Kammertermin erst im September ist, ich aber bereits ab August einen schlechter bezahlten Job annehme?

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Kündigungsfristen sind nicht zu beachten, du bist ja gekündigt.

Bei Ansicht des Gerichtes das die Kü keinen Bestand hat erfolgt ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Zahlung des entgangenen Lohnes und Zahlung einer Abfindung.

Das du inzwischen einen neuen Job hast ist ja wohl nicht zu verdenken und kommt dir auch nicht zum Nachteil.

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Ein kleinerer Schimmelbefall.

Meinst du es lohnt sich, sich mit dem Vermieter Anwaltlich zu streiten wenn der Schimmel mit wenig Aufwand entfernt werden kann?

Ordentlicher aber gebrauchter Zustand ist gut, wenn das vertraglich so geregelt ist.

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Nach einem Aufhebungsvertrag kann man immer fragen. Er wird abgeschlossen, wenn beide Parteien dazu willens sind und mit dem Inhalt einverstanden.

Im Gegensatz zur Kündigung werden dort Vereinbarungen getroffen die nicht gesetzlich geregelt sind und wo man auch mal ein Zugeständnis machen muß.

Was schlauer ist kommt dann auf den Inhalt an.

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