Kündigungsfristen ausserhalb der Probezeit sind zum Monatsende, zum Quartalsende oder zum 15. d Monats möglich = festes Ende.
Ihr hat mEn eben ohne dieses feste Ende ausgemacht. So würde ich das interpretieren
Kündigungsfristen ausserhalb der Probezeit sind zum Monatsende, zum Quartalsende oder zum 15. d Monats möglich = festes Ende.
Ihr hat mEn eben ohne dieses feste Ende ausgemacht. So würde ich das interpretieren
Jederzeit gute Qualität, stets zufrieden, mangelnde Auftragslage und passende Schlussformel!
Kein sehr gut aber in Ordnung.
Natürlich wirst du in der Kündigungsfrist noch bezahlt. Der Betrieb stellt dich von der Arbeit frei wird aber deinen Lohn weiterhin bezahlen.
Das Ganze unter Anrechnung des Resturlaubes.
Das ist genauso wahrscheinlich als wenn mein gestriger Einkauf bei dir abgebucht wird.
Die Bank, der Pc kennt doch nicht die Verwandschaftsgrade zwischen verschiedenen Kunden.
Also wenn das passiert ist dann hoffe ich mal.... siehe oben!
Ich halte es für selbstverständlich den Betrieb über das definitive Ende meiner AU zu unterrichten. Aber das ist halt meine pers. Einstellung.
Der AG wird die Abmahnung wohl nicht verwenden können. Will er bei einer Kündigung und der folgenden Klage dem Arbeitsgericht erzählen das die Gesundmeldung fehlte?!
Wenn ein Gericht entscheidet das die Kündigung nicht gerechtfertigt war wird das wohl auf eine Abfindung hinauslaufen.
Wer maßt sich an zu entscheiden, das der AN sich krankschreiben lässt?
Vielleicht hat er schon 20 Jahre dem Betrieb seine Leistung erbracht und wird jetzt zunehmend krank?!
Entgeltfortzahlung muß so bezahlt werden wie vorgesehen ist zu arbeiten.
Der Plan mit den Zusatzstunden ist schon raus, du wirst krank du mußt so bezahlt werden wie vorgesehen.
Die 21 Stunden lt Vertrag sind hier nicht relevant.
Im befristeten Vertrag muß eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart sein ansonsten ist er ordentlich nicht zu kündigen. Der Endtermin ist ja im Vertrag schon vereinbart worden.
Eine Fristlose Kündigung mit entsprechendem Anlass ist jedoch immer möglich.
Wenn der Ag denkt es ist notwendig dann kann er das durchaus verlangen. Grundsätzlich von allen Kollegen aber auch nur von einzelnen.
Warum willst Du Dir diese Mühe machen? Die ordentliche Kü hat er, also ist das absehbar.
Wenn er nicht auf Arbeit kommt gibt es kein Geld.
Selbstverständlich kann im Nachhinein auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Wenn der Betrieb einverstanden ist kann eine Frist auch verkürzt werden. Also reden!
Sich krankschreiben lassen
klingt etwas anrüchig. Der Doc entscheidet ob AUB oder nicht. Wenn die Grippe oderwasauchimmmer nicht auskuriert ist dann ist das halt so. Es gibt keine Liste für die Länge von Krankheiten.
Als AG erfährst du sowieso nicht die genaue Erkrankung. Wenn sie nicht am Betrieb liegt geht sie den AG auch nix an.
Solltest Du Zweifel an den AUB von Mitarbeitern haben wäre die KK ein Ansprechpartner.
Insolvenz bedeutet ja kein Geld mehr. Also wird es mit der Abfindung auch nix werden.
Den Urlaub wirst du in den nächsten Monaten der Kü Frist nehmen müssen. Die Frist wird für dich wohl 3 Monate betragen.
Der AG wird wohl nichts mehr zu sagen haben, Entscheidungen trifft der Konkursverwalter.
Sollte der Betrieb keine Löhne zahlen können wird es Konkursausfallgeld vom Arbeitsamt geben. Aber nur für drei Monate.
Der Verwalter wird RA sein, morgen wisst ihr mehr.
Es muß nachweisbar dort gekauft sein. Das nachweisen geht nicht nur mit Bon.
Aber ein Recht auf Rückgabe gibt es nur online. Das Geschäft kann auch nachbessern.
Der Betrieb sollte schon informiert werden das Du nicht mehr krank bist und den Urlaub antrittst.
Die Kollegen werden schon merken das niemand da ist der Bier holen geht ;-)
Mit deinem Netkey und Zugangspin kannst du dann ein neues Passwort vergeben.
Die Kinder sind Soldaten im Feld, im Krieg. Die beobachten keine Vögel...
Aber denen wird in die Suppe gespuckt (Sprichwort)
Ist es denn derzeit überhaupt notwendig Arbeitsplätze zu schaffen?!
Davon abgesehen, mach mal dein Fenster auf Kipp🤦♂️
Wenn das WE nicht zu Deiner Arbeitszeit gehört kann kein Chef darüber bestimmen.
Wenn es Arbeitszeit ist lt Vertrag dann hättest du Urlaub beantragen müssen.
Automatisch wird er vermutlich keine Abfindung erhalten. Aber das war ja nicht die Frage.
Selbstverständlich würde ich die volle Zugehörigkeit einklagen.