Wie lange ist ein Gutschein gültig?

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Ich habe ein Reisebüro. Dieser Gutschein verfällt definitiv nicht. Kannst du auf jeden Fall noch einlösen, leider wissen das viele nicht. Ich schreibe allerdings auch immer drauf, dass der Gutschein ein Jahr gültig ist, sage aber dem Käufer dazu, dass er nicht verfällt. Das mache ich, damit der Geschenkte sich wirklich Gedanken macht und den Gutschein nicht einfach in die Ecke legt...

Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.

Eine Befristung auf einem Gutschein ist zulässig und wirksam. Allerdings kann der Aussteller lediglich nach Ablauf der Frist die Leistung verweigern, aber nicht die Rückgabe des Kaufpreises.

Sommersonne123  26.09.2008, 14:40

Ich glaube allerdings, dass die Rückgabe des Wertes (abzgl. evtl. einer Bearbeitungsgebühr) nur an den Besteller/Käufer des Gutscheins erfolgen kann. Das ist mit den 3 Jahren ist gut zu wissen.

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clausrutan  26.09.2008, 14:52
@Sommersonne123

nein - ein Gutschein ist ein Inhaberpapier wie ein Schuldschein oder ein Scheck. Wer ihn hat der hat auch alle Rechte.

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denke schon, er wurde in geld im damiligem abrechnungszeitraum erworben und somit abgerechnet. wie sollten die denn jetzt die reise verbuchen? glaube das ist normal, ein jahr und so, darum stands ja drauf

Ist lt. einem Gerichtsurteil ungültig. Es gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. Geh trotzdem zum Reisebüro und lass Dir einen neuen Gutschein ausstellen.

Meines Wissens nach muss ein Gutschein mndestens 3 Jahre gültig sein. Wenn Sie ihn nicht annehmen wende dich an den Verbraucherschutz.