Gutschein abgelaufen!
Ich habe einen Gutschein geschenkt erhalten. Dieser war nur für 1 Jahr und 2 Monate gültig. Ich gehe eigentlich immer davon aus, dass Gutscheine im Minimum 3 Jahre gültig sind, weshalb ich mich nicht auf das Ablaufdatum geachtet habe.
Diesen Sommer wollte ich ihn einlösen, das ging aber nicht mehr, weil er am 28. Feb 2011 abgelaufen ist. In den beigelegten AGB steht aber, dass unter bestimmten voraussetzungen der gutschein (auch abgelaufen) gegen einen anderen oder gleichen eingetauscht werden kann.
Ich hab mir also keinen Kopp gemacht und wollte die Sache um ein Jahr verschieben. Ich hab mich nun schon mal per Mail gemeldet um um einen neuen Gutschein für den Sommer 2012 zu bitten.
Sie schreiben zurück, dass die Frist für abgelaufene Gutscheine 6 Monate beträgt und der Gutschein somit verfallen ist.
Ist dieses Verhalten rechtens?
7 Antworten
die meisten geschäfte haben bei sowas auch eine gewisse kulanz, d.h. sie lassen deinen gutschein eventuell dennoch gelten ( vllt mit wertabzug) , obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet . einfach mal zum laden gehen und fragen - das ist immer am besten. Die meisten unternehmen wollen dich ja für die zukunft auch nicht als kunden wegen solcher kleinigkeiten verlieren.
Rechtlich sind die durch die AGBs abgesichert & 1 jahr und 2 monate ist ja jetzt nicht so knapp bemessen ( sprich angemessen oder "handelsverkehrs-üblich" ) .
Bei unternehmen ohne persönlichen kontakt ( nur email & telefon )ist das ganze ohne rechtliche schritte oder deren gutmütigkeit nahezu aussichtslos. (leider !)
Laut AGB's hättest du ja eigentlich anspruch drauf es sei denn diese 6 monatige frist ist wiederrum vom gesetzgeber grundsätzlich für alle diese käufe festgelegt oder steht irgendwo anders.
Was bei mir mal geklappt hat in der Richtung war , dass ich eine firma einfach täglich angerufen & emails geschickt habe um mich zu beschweren - nach einer weile haben die mir dann einen anderen gutschein geschickt. ( ich meine mich aber zu erinnern, dass der dann etwas weniger wert war )
Viel Glück - vielleicht geben die ja noch nach ;)
ja! da er schon vor langen abgelaufen ist haben sie das recht dir keinen neuen zu geben du hättest gleich reagieren sollen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein:
"Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre). Danach kann sich der Beschenkte den Wert des Gutscheins abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge auszahlen lassen."
Wäre nur noch zu klären, was in diesem Geschäftszweig als angemessen angesehen wird
also weiß zwar leider nicht wie die rechtslage ist aber normalerweiße kann ein gutschein gar nicht ablaufen weil der ja bezahlt ist. die schreiben vllt ne frist drauf weil bei vielen läden das geschäftsjahr am 28.februar endet aber selbst danach MUSS er noch gelten. versteh nicht das es immer noch läden gibt die wirklich ne frist drauf schreiben bzw das es läden gibt wo ein gutschein "ablaufen" kann
ja, ich weiss auch dass ich der idiot bin ;) aber in den AGB steht
"Klausel 8: UMTAUSCH Sie haben nach Ablauf des Gültigkeitsdatums des Geschenkgutscheins die Möglichkeit, eine neue Smartbox zu einem höheren oder entsprechenden Preis der bestellten Smartbox zu erhalten."
nun frage ich mich, ob es immer noch rechtens ist, wenn die umtauschfrist von 6 monaten nicht angegeben wird. durch die AGB wurde mir das recht ja eingeräumt, meinen Gutschein auch nach Ablauf noch einzutauschen..
nichtsdestotrotz, vor gericht gehen werde ich ja sowieso nicht, es interessiert mich halt nur. hab jetzt 2 e-mails geschrieben (freundlich), bin aber nicht zuversichtlich da ich auch schon erfahrungsberichte gelesen habe die ähnliches berichten (kundenunfreundlich, nicht kulant usw.) ;)
schade für das!