Eventim Gutschein nur 18 Monate gültig - geht das?

1 Antwort

Du kannst zwar die Sachleistung, die mit dem Gutschein verbunden ist, nicht mehr abfordern, aber den Wert des Gutscheins in Geld auf der Grundlage des §812  BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).verlangen.