Fallschirmsprung Gutschein abgelaufen - Nur 1 Jahr Gültigkeit gehabt
Hallo Leute, ich habe letztes Jahr zum Geburtstag einen Gutschein für einen Fallschirmsprung geschenkt bekommen. Ich habe es aber in diesem Sommer bisher leider nicht geschafft, den Gutschein einzulösen. Sei es Urlaub, schlechtes Wetter, mein Umzug oder Klausuren an der Uni, welche es verhindert haben. Der Gutschein hatte ein Jahr Gültigkeit. Abgelaufen ist er vorgestern. Als ich jetzt um einen Termin bat, sagte man mir, wenn ich den Sprung zeitnah mache, würde man darüber hinwegsehen, dass der Gutschein abgelaufen ist, weil es sich nur um ein paar Tage handelt. Ich fragte auch nach Termin für letzten Samstag, doch da war schon alles ausgebucht. Ich würde den Sprung gerne diesen Sonntag machen, aber da ich 1. krank bin und 2. das Wetter sicherlich so bescheiden sein wird, dass man nicht springen kann, wird das wohl auch nichts.
Ich habe nachgefragt, ob es möglich ist, den Gutschein zu verlängern. Man sagte mir, eine Verlängerung um ein Jahr würde 30€ kosten. Meine Frage: Ist das rechtens? Ich habe mal davon gehört, dass (Erlebnis-)Gutscheine mind. 3 Jahre gültig sein müssen. Oder der Veranstalter muss das Geld für den Gutschein zurückzahlen, wenn man ihn nicht einlöst, da für ihn ja kein Aufwand und somit auch keine Kosten entstanden sind.
Könnt ihr mir helfen? Viele Grüße
Tim
7 Antworten

Natürlich ist das Rechtens, der Aussteller des Gutscheins hat schon sehr kulant gehandelt indem er Dir trotz des Ablaufs noch angeboten hat den Sprung zeitnah nachzuholen, wenn Du ihn jetzt für diesen Betrag verlängern kannst ist dies auch ein ENTGEGENKOMMEN das im SINNE des GESETZES nicht VERPFLICHTEND ist... also irgendwie musst DU schon mal in die Puschen kommen, zahlen und springen wenns beliebt, oder schlicht und ergreifen PECH gehabt zu haben... es gibt übrigens KEIN GESETZ welches ERLEBNISGUTSCHEINE für 3 Jahre gültig hält.. völliger Blödsinn jeder Anbieter kann dies selbst definieren, er muss es lediglich verschriftlicht haben, so dass es für den Gutscheinerwerber ersichtlich ist, ergo.. der Gutschein gilt bis...!!!!! In Deinem Fall ist der Betreiber schon wirklich sehr kulant.. also komm aus den Puschen

ja da hast du richtig gehört
gutscheine müssen mindestens 3 jahre gültig sein und dürfen erst am ende des dritten jahres ablaufen
es gibt ausnahmen
aber ein fallschirmsprung dürfte nicht darunterfallen
und nein du hast nicht das recht dir den gutschein auszahlen zu lassen

Du hast einen Gutschein für ein Jahr gehabt, und es in dieser Zeit nicht zeitlich hinbekommen?? - Und jetzt tust Du so, als wärst Du cool? Mach den Sprung wenn Du jetzt "mal zufällig Zeit hast", aber bald! Glaub mir, ich bin kein Fallschirmspringer, aber Drachenflieger: Der schönste Moment ist, wenn du weisst, daß die Landung klappt. - Und die ist sehr wahrscheinlich! Angst gibt es gar nicht! Das ist ein Erlebnis, und danach vertraust Du der Sache auch!

<< Du hast einen Gutschein für ein Jahr gehabt, und es in dieser Zeit nicht zeitlich hinbekommen?? - Und jetzt tust Du so, als wärst Du cool? Mach den Sprung wenn Du jetzt "mal zufällig Zeit hast", aber bald! >>
Das verstehe ich leider nicht ganz, tut mir leid. Aber auf solch beknackte Antworten kann ich auch ruhig verzichten. Trotzdem: DANKE!
Sollte der zweite Teil deiner Antwort darauf anspielen, dass ich Angst haben sollte: Ich hab meine PPL und somit kein Problem mit der Höhe ;-) Aber das tangiert dich sicherlich...

Wer die Einlösung eines befristeten Gutscheins versäumt, kann bis Ende der gesetzlichen Drei-Jahres-Frist die Auszahlung verlangen.
Der Händler hat ja vom damaligen Käufer Geld für diesen Gutschein erhalten.
In dem Fall ist der Vk berechtigt, einen Teil des Betrags als Aufwandsentschädigung einzubehalten.
Verweigerte er die anteilige Auszahlung hätte er sich ungerechtfertigt bereichert.

und natürlich hat er einen Aufwand, Zeit ist Geld und jede Terminvereinbarung oder Verlängerungsdiskussion kostet Zeit, selbst das Ausfüllen der Schmuckkarte (o.ä.) kostet natürlich Zeit, dafür muss eine Kraft bezahlt werden, die Karte selbst kostet auch etwas, und er will natürlich auch nicht nur für +/- Null im Büro hocken und Gutscheine ausfüllen, abrechnen und wieder zurückrechnen...

wenn da ein Jahr drauf steht, dann ist damit auch ein Jahr gemeint.
ES liegt doch in deiner Verantwortung, ob du den Gutschein einlöst oder nicht.
Und 30 € für eine Verlängerung um 1 Jahr ist absolut angemessen, allein schon unter buchhalterischen und bilanziellen Gesichtspunkten.
Entweder willst du diesen Sprung wirklich mach - oder eben nicht.
DU entscheidest, was du willst - niemand sonst
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Verj.C3.A4hrung