Eingliederungsvereinbarung "bis auf weiteres"?
Es geht um eine Eingliederungsvereinbarung, deren Gültigkeitsdauer mit "bis auf weiteres" angegeben ist.
Ich kenne es eigentlich so, daß EGVs für 6 Monate oder maximal für 1 Jahr geschlossen werden.
Ein persönliches Gespräch hat vor Erhalt der EGV nicht stattgefunden.
Sollte man sie unterschreiben?
5 Antworten
Auf keinen Fall unterschreiben. Meist sind EGV´s nur zum Nachteil des Leistungsempfängers. Weiterhin muss eine EGV zwingend mit dir persönlich besprochen und verhandelt werden. Eine EGV einfach so mal per Post zu schicken ist unzulässig.
Bei Gültigkeit bis auf Weiteres muss ebenfalls ein Absatz in der EGV vorhanden sein, dass diese nach Ablauf von 6 Monaten überprüft werden und ggf. neu verhandelt werden muss.
Die ersten beiden Sätze sind Definitionssache aber den Rest habe ich mir mittlerweile auch so angelesen.
Bis auf weiteres, wird sicher nicht gehen, denn Ziele lassen sich darin ja nicht - termingebunden - festmachen.
Wenn es sich z.B. um eine (berufliche) Ausbildung handelt, würde ich auch einen Zeitraum für die Dauer der Ausbildung als akzeptabel ansehen.
Auf keinem Fall eine Egv unterschreiben die ist nur dazu da das du xxxx Bewerbungen im Monat schreibst und wen du das nicht machst weil es zb nicht genug firmen für deinen Beruf gibt dan bist du der dumme und die dürfen Dan deine Leistung kürzten!
Ohne Egv oder Verwaltungsakt ist das ein rechtswidriges verhalten!
Außerdem darf keine EGV ohne Begrenzung der dauer Gemacht werden!
Das amt muss sich auch nicht an die Vereinbarung halten!
Du hast recht mit 6 .-12 monate und wen das so Formuliert wird niemals unterschreiben und wen sie damit dan einen Verwaltungsakt versuchen ist das Rechtswidrig!
Mit der formierlung könnten sie dich auch in 5 Jahren noch damt konfrontieren
Eine EGV muß man nicht unterschreiben und erst recht nicht wen es das nur zu deinem nachteil ist und es nur um die anzahl der Bewerbungen geht! Aber man kann auch rechtlich gegen den Verwaltungsakt vorgehen!
Was anderes kann es mit einer EGV wegen einer Massenarmee sein!
Liebe/r herakles3000,
Du schreibst meistens ziemlich emotional, was alles andere als gut ist, da man an ALG 2 - bezogene Fragestellungen sachlich herangehen sollte um sie zu kären.
Und leider entspricht vieles von dem, was Du schreibst, nach meinem besten Verständnis und Beurteilungsvermögen, nicht den Tatsachen.
Ich bin sicher, daß Du es gut meinst, aber gut meinen und gut machen sind zweierlei.
Die 6 Monate Regel wurde zwar abgeschafft aber eine unbegrenzte dauer ist weiterhin nicht möglich und eine gültigkeitsdauer "bis auf weiteres" ist nicht konkret genug. Ob du sie unterschreibst oder nicht ist deine Sache aber wenn du es nicht tust wäre ein ersetzender verwaltungsakt rechtswidrig. Denke daran das wenn du sie unterschreibst das es keinen weg zurück gibt.
Aber ich glaube, ooch nicht viele Jahre.
Gestern las ich von Änderungen bzgl. dieser Thematik. Von Änderungen aus ca. 2016.
So weit ich weiß, muss man diese Dinger unterschreiben, wenn man Leistungen beziehen will.
"Bis auf weiteres" heißt, es gilt so lange, bis die EV aktualisiert wird, das kann nach drei Monaten passieren oder eben nach einem halben Jahr.
greez
C.W.
Nein, muß man nicht. Interpretieren kann ich die Angabe "bis auf weiteres" selbst - ich frage mich ob diese Gültigkeitsdauer rechtskonform ist, was ich bezweifle.
Mir ist die Bedeutung einer Unterschrift mehr als bewußt. Ich kannte nur bislang diese "Gültigkeitsdauer" nicht.