Erbbetrug?

6 Antworten

Deine Ausführungen sind rechtlich nicht bewertbar.

Die Tanten werden wohl kaum gleichzeitig verstoben sein.

Haben die Tanten Testamente hinterlassen?

Gibt es zumindest Pflichtteilsberechtigte in Form von nicht vorverstorbenen Ehegatten und leiblichen Kindern?

Falls ja, haben Neffen keinen gesetzlichen Direktanspruch auf die Erbmasse.

Und ein Betrugsdelikt Deines älteren Bruders kann ich nach Deinen bisherigen Ausführungen beim besten Willen nicht erkennen.

Ferner bin ich höchst erstaunt, dass Du als "mittlerer" Bruder keinerlei Erbansprüche zu stellen scheinst.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

fabiki 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 22:52

Neffe 3 ten Grades haben kein Erbrecht punkt
mein älterer Bruder hat 50% und die anderen 50% sollen durch 4 Personen aufgeteilt werden. Mich haben die Tanten behaupt nicht interessiert und ich habe auch kein Erbteil erwartet.
Wenn ich im Nachlass nur mit 1 € erwähnt worden wäre , ich hätte ihn mir geholt !

Ich gehe davon aus, dass es ein Testament gibt, in dem Dein älterer Bruder zu 50% bedacht wird, dessen Ehefrau, 2 Kinder und Dein jüngerer Bruder zu je 12,5%.

Dein jüngerer Bruder kann das Nachlassgericht um Auskunft bitten, was zum Erbe insgesamt gehört und welchen Wert das hat. Wenn der ältere Bruder ihm das nicht auszahlen will, muss er sich einen Anwalt nehmen und sein Anteil einklagen.

Auf jeden Fall hat er ein Anrecht darauf, zu erfahren, was alles zum Erbe gehörte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Pädagogin, Mutter und Großmutter

Als Neffen habt ihr eh erstmal nicht wirklich einen Erbanspruch. Als erstes wäre da der Ehemann, dann Kinder auf die das Erbe erstmals verteilt wird. Danach kommen Geschwister usw. Als Neffen stehst du ganz hinten in der Erbfolge.

Auch kann der Erblasser in seinem Testament nahezu frei verfügen wer was bekommt und wer eben nichts bekommt


fabiki 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 22:53

ist alles richtig nur , die Tanten waren Kinderlos ok

Nicht zum Nachlassgericht - dies eröffnet das Testament und stellt die Erben fest. Wenn ihm einer hilft - ist dies ein Anwalt Erbrecht.


fabiki 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 22:41

ein Anwalt sagt , es wird wohl nichts nutzen !
Für mich ist das alles zu billig und man sollte die Möglichkeit haben um über einen Restbestand der Erbschaft zu erfahren ! Es müßen Belege vorhanden sein um alle Ausgaben beweisen zu können !

kabbes69  29.01.2025, 06:48
@fabiki

Zumindest eine deiner Tanten muss ein Testament hinterlassen haben - ansonsten hätten alle Nichten und Neffen den gleichen Anteil geerbt

Wenn es ein privates Testament war- muss ich einen Erbschein beantragen und dann muss ich mich als Erbe selbst kümmern und mir einen Überblick verschaffen Und dies möglichst zeitnah.

Wenn der Haupterbe eine Vorsorgevollmacht hätte - muss er keine Belege aufbewahren. Dann ist noch das über was am Schluss auf dem Konto ist. Und wenn das Krankenhaus ein Pflegeheim war - dann geht hier das Geld sehr schnell weg.

Gibt es ein Testament?


fabiki 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 22:44

ja , es ist so verfügt worden wie beschrieben. Selbst ich habe vom Gericht Bescheid bekommen obwohl mich es nichts angeht weil ich nicht drin stehe !

Rainer135  28.01.2025, 23:11
@fabiki

Was steht denn im Testament? Danach wurde doch der Erbschein erstellt. Alle darin stehenden Erben können dann bei der Bank nach ihrem Erbe fragen und es sich auszahlen lassen.

Die Banken werden das Guthaben auch nur nach Erbschein verfügen.

fabiki 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 23:17
@Rainer135

Sorry Sie werden wohl den Inhalt nicht verstanden haben. Wenn der Haupterbe sagt es ist alles weg , muß man es nicht glauben weil es logisch nicht erklärbar ist !
Es ist unmöglich das sich von einer Erbgemeinschaft 6 Personen 5 bereichen und 1 Person geht leer aus Punkt

Rainer135  29.01.2025, 01:04
@fabiki

Die Bereicherung geht aber nicht so einfach.
An Bankkonten und Immobilien kommt man nur mit Erbschein und die Bank zahlt dann nur nach Erbschein aus.
Immobilien können nur von allen Erben gemeinsam verkauft werden.
Vielleicht ist das Guthaben schon zu Lebzeiten verschenkt oder auch aufgebraucht worden.
Pflegeheime sind teuer