Schulden von meinem verstorbenen Mann.
Hallo zusammen. Es tut mir leid, dass mein Deutsch nicht gut ist. Ich bin in Schwierigkeiten. Hier ist die Sache. Mein Mann ist der Erbe seines Bruders. Mein Mann ist im Jahr 2012 verstorben. Heute erhielte ich plötzlich einen Brief von der Deutschen Bank an meinen verstorbenen Mann. Darin stand, dass der verstorbene Bruder meines Mannes dem Finanzamt im Jahr 2015 einen Betrag von 850 Euro schuldete, im Jahr 2016 waren es 2500 Euro, im Jahr 2019 waten es 750 Euro und im Jahr 2023 waren es 250 Euro. Bis Jahr 2023 insgesamt ca.4350 Eur.Ich bin die Erbin des Nachlasses meines Mannes. Das Problem ist, dass ich diese Informationen nie erhalten habe und diese 4350 Euro sind fast alle nur Zinsen. Meine Frage ist ,muss ich den vollen Betrag bezahlen?
Danke
Susan
Liebe Leute,
es war nicht klar geschrieben. Der Bruder war vor meinem Mann verstorben.
5 Antworten
Moin,
was kannst du machen: (Ansonsten schließe ich mich dem hsvfan252 an)
- Dir jemanden suchen, der einen Brief an das Amt schreiben kann.
- Insgesamt hört sich das etwas komisch an. Warum sollte die Bank nachfragen, wenn du Steuerschulden hast? Ich kenne es so, das die Bank alle Steuern selbstständig abführt. Einen Anwalt zu dem Thema befragen (in einem Kostenlosem Erstgespräch) wäre sicherlich nicht unangebracht. Zumal vielleicht auch das eine oder andere Details aus dem Brief nicht ganz zu verstehen ist.
- (Ich nehme an, das du das Geld so einfach gar nicht hast. ) Also bittest du um Stundung des Betrages! Du musst auch eine monatliche Summe anbieten, die du abzahlst. (z.B. 50€)
- Es gibt auch Ehrenamtliche Schuldenberatungen. Die kannst du natürlich auch aufsuchen. Aber ein Termin kann Monate dauern. (einfach mal für deine Stadt googeln!)
- Je nach deinen finanziellen Verhältnissen könnte sich da schon einen Privatinsolvenz "lohnen"
- ...
Grüße
Ja, als hintergebliebene Ehefrau übernimmst du das leider Automatisch.Mach eine Termin mit die Bank, suche lösungen.Du wirdst bestimmt geholfen.Und Herzlichen beileid für dein verstorbener Mann.Wü.dir viel kraft.Lg
PS: Schau mal bitte hier rein, lese alles. www.acconsis.de
Und keine Panik, deine Ratenzahlungs vorschlag würde von die Finanzamt auf jedenfall akzeptiert, wichtig ist schnell reagieren, Termin vereinbaren, Mail senden.
Kann man Schulden erben?Die kurze Antwort auf diese Frage: Ja, man kann Schulden erben. Der Grund dafür ist die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes (= Erbschaft) auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Auch die Nachlassverbindlichkeiten sind Bestandteil der Erbschaft. Dazu gehören laut Gesetz insbesondere die Schulden des Erblassers, die er im Zeitpunkt seines Todes hatte. Verstirbt eine Person, die Schulden hatte, hinterlässt diese Person also auch die Schulden – man „erbt Schulden“.
Nicht selten trifft das Problem „Schulden erben“ Kinder und/oder Ehepartner – und das oft vollkommen unvorbereitet. Im Falle einer testamentarischen Erbfolge betrifft das die Kinder oftmals erst, wenn der letzte Elternteil stirbt; denn testamentarisch ist häufig geregelt, dass das Vermögen der Eltern erst mit dem Tod des längerlebenden auf die Kinder übergeht („Berliner Testament“).
( Wenn du mal weitere fragen sorgen hast schreibe uns bitte hier, wir werden alle versuchen dir zu helfen.)
Schulden welche erst nach dem Tod des Mannes der FS durch den späteren Tod des Bruders entstanden sind gehen nicht auf die Fragestellerin über.
Die Geschichte ist viel zu wirr und da ist etwas gewaltig faul:
Das wäre das erste Mal seit die Erde erschaffen wurde, dass das Finanzamt mit einer offenen Forderung ein Jahrzehnt warten würde und sich nicht schon sehr sehr seeeehr viel früher einen vollstreckbaren Titel holt und den Gerichtsvollzieher samt Schlüsseldienst vorbei schicken würde.
Und seit wann wird eine Bank vom Finanzamt beauftragt die Schulden einzutreiben? Die können das sehr gut selbst erledigen.
Ich bin mir garnicht sicher, ob das stimmt.
Als mein Opa starb war das nicht anders. KEINER von denen die behauptet haben, sie hätten noch Ansprüche, hat irgendwas bekommen.
der Burner war mein Großonkel (Bruder von Opa), der behauptete, mein Schreibtisch, den ich von meinem Opa geerbt habe, wäre eigendlich seiner, er habe den Tisch lediglich meinem Opa geliehen.
Mein Opa ist 2012 gestrorben! erst 10 Jahre später kam der Onkel damit angeschissen.
Ich habe ihm dann gesagt, dass er wenn er das Ding wieder haben möchte, dann solle er bitte das Teil abholen lassen. er hat dann abgewunken. Ob was dran ist oder nicht, keien Ahnung, die Antwort auf diese Frage hat mein Großonkel, der zwischenzeitlich ebenfalls tot ist, mit ins Grab genommen.
Aber zurück zu deiner Problematik
- Ruf beim Finanzamt an - NICHT bei der Nummer die auf den Briefen steht such dir die Nummer aus dem Telefonbuch!
- Wenn die sagen: ja das kommt von uns, nimm dir einen Anwalt!
Dieser Brief scheint ein Betrug zu sein. Ich würde das Schreiben ignorieren und keinen Cent zahlen.
Warum sollte Dir eine Bank mitteilen, dass - wer auch immer - Schulden beim Finanzamt hat ? Das muss dann schon das Finanzamt selbst machen. Eine Bank ist kein Schuldeneintreiber für Dritte.
irgendwas stinkt hier gewaltig
Steuerschuldner, da reagiert das Finanzamt eigenständig und lässt pfänden, die brauchen da kein Gericht und Bank dafür. die sperren schlicht das Konto
Bruder vorverstorben, Ehemann schon vor 13 Jahren. das ist alles verfristet und verjährt.