Guten Tag,
das Guthaben auf dem Bankkonto meines inzwischen verstorbenen Vaters wurde ohne meine Zustimmung (einziger Erbe) von dessen Freundin auf ihr eigenes Konto transferiert und das Konto auf ihren Namen umgeschrieben. Dies erfolgte nach dem Tod meines Vaters.
Hierzu muss man wissen:
Auf Basis einer gleichberechtigten Vorsorgevollmacht (Gültigkeit über den Tod hinaus) war es rechtlich möglich möglich so und maximal bis hierhin zu handeln. Dies erfuhr ich jedoch erst zeitversetzt, siehe unten.
Mir steht als Erbe dieses Guthaben zu. Die Freundin verweigert mir sämtliche Auskünfte und ist generell nicht kooperativ. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bank meines Vaters, trotz Sterbeurkunde und Bestattungsrechnungen auf meinen Namen, einen Erbschein verlangte, um a) mir das Konto zu übertragen und b) überhaupt Kontoauszüge zu senden. Auch das ist basierend auf den Bank AGB's konform. ✔️
Nachdem ich den Erbschein dann endlich zur Bank senden konnte, antwortete mir die Bank lapidar, dass die Freundin meines Vaters das Guthaben und den Besitz auf sich übertragen, habe. Zudem sei dadurch der Nachlass abgewickelt und ich möge mich für weitere Auskünfte an den neuen Besitzer des Kontos wenden...
Hieraus ergibt sich für mich folgender Komplex:
Kann die Bank verpflichtet werden, mir als Erbe Auskünfte (Kontoauszüge) bis zur Übernahme des Kontos der Freundin zu erteilen?
Falls nein, müsste ich zwecks Geltendmachung etwaiger Guthabenansprüche die Freundin verklagen?
Ich möchte mit diesem Geld meine Schulden begleichen, die mir im Rahmen der Bestattung entstanden sind. Selber verfüge ich nur über geringe Mittel.
Mir ist klar, dass die Antwort hierzu nur grob und generell ausfällt, sowie dass durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, eine völlig andere Sacheinschätzung erfolgen kann. Auch wird eine hier stehende Antwort aller Voraussicht nach, den Weg zum Anwalt nicht ersetzen. Jeder Hinweis hilft mir.
Vielen Dank und freundliche Grüße