Moin,

zuerst muss erstmal geklärt werden, ob es jeweils ein Testament gab.

Als nächsten muss geklärt werden, wer von den Angehörigen noch da ist.

Gab es keine Testamente gilt die Gesetzliche Erbfolge. Für deine Großmutter sollte es einen Erbschein geben. Diesen gilt es zu besorgen! Für deinen Onkel muss Ihn jemand beantragen.

Regelungen bzg. deines Onkels: (Gesetzl. Erbfolge!)

Wenn deine Oma keine weiteren Kinder hatte, und dein Opa auch schon Tod ist, erbst du anstelle =>deiner Oma/Opa=>deines Vaters (2. Ordnung) Deine Halbschwester erbt nur, wenn sie die Tochter deine Vaters ist! (Wenn sie die Tochter deiner Mutter ist und auch deine Mutter geht leer aus.)

Beide Fälle sind getrennte Erbrechtsfälle! Beschaffe dir einen Termin beim Nachlassgericht. Die werden dir einiges erklären können. Wenn es komplizierter wird, Haus/Grundstück etc. kann auch ein Anwalt oder ein Notar behilflich sein!

Es wäre vielleicht erstmal günstig einen Erbschein (Onkel) zu haben und dann zu seiner Bank zu gehen und dort die Kontovollmacht o.Ä. zu beantragen.

Sollte einer das Erbe eures Onkels ausschlagen wollen (z.B. wenn er nur Schulden hat!) muss das innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod passieren.

Wenn du auf Amt gehst, wären Geburtsurkunden und Sterbeurkunden der Betroffenen nötig. Beschaffe sie dir! (Notfalls beim Standesamt! Du brauchst immer einen Nachweis!)

etc.

Grüße

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Moin,

das kann eine Arbeitsrechtliche Konsequenz haben und auch zur fristlosen Kündigung nach der Probezeit führen.

Ich würde es einfach im Lebenslauf weglassen und wenn jemand nachfragt nicht darüber reden. Ansonsten kann man es natürlich erklären. Aussteigermonate ... H4 ... etc.

Grüße

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Moin,

jeder der sich in den Straßenverkehr begibt muss eine gewisse Verantwortung übernehmen.

Am wenigsten sicherlich Kinder und Fußgänger. Fahrradfahrer schon mehr am meisten aber PKW und LKW Fahrer. Diese müssen ja einen extra Führerschein machen.

Die Gesetze kannst du nachlesen. Es gibt sie sogar kostenlos im Internet! Es gibt auch bei Youtube Erklärvideos für Fahrradfahrer.

Vorfahrtsregelungen und die Rechte von Fahrradfahrern bzw. PKW/LKW-Fahrern sollten dir bekannt sein oder du solltest dich mit Ihnen bekannt machen. Auch Haftungsrechte zählen dazu! ...

Grüße

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Moin,

soweit ich die Regelungen kenne gehört habe, hat man auch in einem Schichtsystem Anspruch auf 2 freie Wochenenden im Monat. Wie das bei Schichtdienst genau gewertet wird oder wo es steht, weis ich aber leider nicht.

Es gibt da viele Ausnahmeregelungen. ...

(Im Gesetz steht dazu recht wenig.)

Grüße

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Moin,

ohne jetzt die anderen zu wiederholen ... Damals gab es noch keine Staaten im heutigen Maßstab. Und es was weder so genau bekannt noch überall so genau dokumentiert!

Es kamen auf einmal "Böse Menschen" und sagen ... "Dein Haus/Dorf gehört jetzt uns ... mach dich weg ansonsten bist du tot!" Also sind sie abgehauen. Egal wohin. Ein Fürst oder König konnte das nicht beschützen. Polizei und Armee wie heute gab es nicht so in dieser Form. Die Menschen sind dann zu tausenden geflohen und haben sich an anderen Stellen ein Zuhause gesucht. Vielleicht haben einige sogar wiederum andere 'schwächere' vertrieben. ...

Die betroffenen wussten nicht wo sie hingehen. Man kann nur heute sagen, wo sie gelandet sind. Es war mehr Versuch und Irrtum als auf Karte schauen und ein neues Ziel suchen!

Grüße

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Moin,

demnächst ist doch wieder Bundespräsidentenwahl (2027) da kannst du dir das doch Live anschauen ...

Also die Bundesländer bestimmen Wahlleute für die Bundespräsidentenwahl. Da sind oft auch einige Prominente dabei. z.B. kann auch A.Merkel aufgestellt werden ...

Die Bundesversammlung besteht aus den 630 Abgeordneten des Bundestags und die Länder schicken nochmal 630 Wahlleute. Die einzige Aufgabe der jeweiligen Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten!

Ich gehe davon aus, das CDU/SPD einen Vorschlag machen und die Grünen da irgendwie mit eingebunden werden. Die Linke wird bestimmt auch einen Kandidaten aufstellen. Ob die AfD das nutzen möchte ... kann ich nicht vorhersagen. (Da es ja keine Direktwahl ist, kann man damit sehr schlecht Stimmung machen!)

...

Grüße

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Es kommt drauf an, ob...

Moin,

als Junge/Mann kannst du das machen. Die anderen werden sich nur etwas über dich Lustig machen. Je nach deiner Stellung in der Klasse!

Als Mädchen/Frau solltest du das tunlichst vermeiden! ...

(Ich würde es trotzdem nicht machen!)

Ich weis jetzt auch nicht, welchen Sinn so ein Event haben soll ? Ansonsten frag doch mal deine organisierenden Lehrer. Die werden dir sagen, das du das nicht machen sollst!

Grüße

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Moin,

Zähne brauchen auch einen gewissen Gegendruck ...

Zahnarzt befragen und Angebot machen lassen:

  • Brücke
  • Implantat
  • Krone

Einiges musst du selbst bezahlen! Brücke ist eine schlechte Lösung, Krone geht so ... Implantat ist die teuerste und mMn beste Lösung. (Musst du selbst bezahlen!) Dein Zahnarzt wird dich dazu beraten!

Grüße

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Moin,

heute ist der Tag der provokanten Fragen ...

Also:

Arbeit kann:

  • Spaß machen
  • Anerkennung bringen
  • Wertschätzung ist auch vielen wichtig
  • kann erfüllend sein etwas geschafft zu haben
  • finanzielle Zusatzleistungen (Ich kenne jemanden, der bekommt eine Zulage für nicht 'Krank' sein)
  • 'Krank machen' kann auch überprüft werden. Das kann sowohl für dich als auch für den Arzt nachteilige Wirkungen haben. Dir droht eine fristlose Kündigung!

Solmeke Detektiv Krank machen (Artikel 1 Für deinen Fall)

Solmeke Detektiv Krank machen (Artikel 2 Gegen deinen Fall)

Grüße

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Erbstreit - kann die Bank zur Auskunft gezwungen werden?

Guten Tag,

das Guthaben auf dem Bankkonto meines inzwischen verstorbenen Vaters wurde ohne meine Zustimmung (einziger Erbe) von dessen Freundin auf ihr eigenes Konto transferiert und das Konto auf ihren Namen umgeschrieben. Dies erfolgte nach dem Tod meines Vaters. 

Hierzu muss man wissen:

Auf Basis einer gleichberechtigten Vorsorgevollmacht (Gültigkeit über den Tod hinaus) war es rechtlich möglich möglich so und maximal bis hierhin zu handeln. Dies erfuhr ich jedoch erst zeitversetzt, siehe unten.

Mir steht als Erbe dieses Guthaben zu. Die Freundin verweigert mir sämtliche Auskünfte und ist generell nicht kooperativ. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bank meines Vaters, trotz Sterbeurkunde und Bestattungsrechnungen auf meinen Namen, einen Erbschein verlangte, um a) mir das Konto zu übertragen und b) überhaupt Kontoauszüge zu senden. Auch das ist basierend auf den Bank AGB's konform. ✔️

Nachdem ich den Erbschein dann endlich zur Bank senden konnte, antwortete mir die Bank lapidar, dass die Freundin meines Vaters das Guthaben und den Besitz auf sich übertragen, habe. Zudem sei dadurch der Nachlass abgewickelt und ich möge mich für weitere Auskünfte an den neuen Besitzer des Kontos wenden... 

Hieraus ergibt sich für mich folgender Komplex:

Kann die Bank verpflichtet werden, mir als Erbe Auskünfte (Kontoauszüge) bis zur Übernahme des Kontos der Freundin zu erteilen? 

Falls nein, müsste ich zwecks Geltendmachung etwaiger Guthabenansprüche die Freundin verklagen? 

Ich möchte mit diesem Geld meine Schulden begleichen, die mir im Rahmen der Bestattung entstanden sind. Selber verfüge ich nur über geringe Mittel.

Mir ist klar, dass die Antwort hierzu nur grob und generell ausfällt, sowie dass durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, eine völlig andere Sacheinschätzung erfolgen kann. Auch wird eine hier stehende Antwort aller Voraussicht nach, den Weg zum Anwalt nicht ersetzen. Jeder Hinweis hilft mir.

Vielen Dank und freundliche Grüße 

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Moin,

also eine Vorsorgevollmacht ist nicht über den Tod hinaus gültig! (Konto umschreiben geht auch gar nicht!)

Erbunterschlagung ist eine Straftat. (Gefängnis!) Dein Fall sollte einem Anwalt zugetragen werden. Es kann sein, das die Freundin rechte an diesem Geld hat. Das kann man aber so pauschal nicht bewerten. Auf alle Fälle kann sie ohne dich das Konto nicht einfach schließen! Die Bank ist auf alle Fälle verpflichtet dir Angaben zu machen. Da du der einzige Erbe bist und den Erbschein hast, muss sie Auskunft erteilen.

Wenn die Freundin ein Testament hat muss sie das aber auch vorzeigen, ansonsten wäre das auch strafrechtlich relevant! ... (Die Beerdigungskosten müssen vom Erbe bezahlt werden!)

Reel, wenn es kein Testament gibt, geht die Freundin Leer aus. Du hast als Erbe selbst Anspruch auf die Gegenstände die dein Vater angeschafft hat!

Also, bei der Sparkasse ist das so, das das Konto gesperrt wird und keiner ohne Erbschein mehr darauf Zugriff hat ... (Bis alle Vollmachen eingeholt sind!)

Grüße

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Moin,

deine Aussage ist aber schon sehr provokant.

Das Sozialsystem in Deutschland ist nicht dafür da, das sich Leute, die deine Aussagen teilen darauf ausruhen können, sondern für die die wegen Firmenschließungen entlassen werden und absolut nicht weiter wissen.

Genauso sehe ich da auch Menschen, die Kündigen müssen weil gewisse Bedingungen in "Ihrer" Firma nicht passen ... (Mobbing etc.)

Leute mit so Aussagen wie:

... Zeit lang nicht mehr arbeiten will ... ist es doch cool, einfach daheim zu sein und seinen Hobbys mehr nachzugehen ... warum soll ich mich abrackern,

Wir als Gesellschaft ermöglichen dir einen besseren Neuanfang nach einen Schicksalsschlag (z.B. Pleite der Firma und Kündigung!) auch das du nicht in Obdachlosigkeit & Betteln fällst bzw. dich dem Diebstahl und Raub hingibst.

Es ist nicht für dein "Aussteigerjahr" gedacht!

Grüße

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Moin,

die "GEZ" Gebühr ist keine Steuer ... Es ist zweckgebunden. Die sogn. Haushaltsabgabe bezieht sich auf einen Haushalt. ...

Im Vergleich zu Streamingdiensten ist sie schon recht teuer. Und das Programm ist stark kritisiert und für einen großen Teil der möglichen Zielgruppen kaum geeignet. Zudem größere Teile der Bevölkerungen Erhöhungen dieser sehr skeptisch gegenüberstehen. ...

Ich bin eher für die Trennung von Firmen und Privateinkommen und die Erhöhung der Einkommenssteuer. (Wenn man schon Geld braucht!)

Grüße

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Donald Trump 🇺🇲

Moin,

das kann man nicht hart mit Zahlenwert sagen.

Ich bin da aber beim jew. US-Präsidenten. Der hat aufgrund der Amtsstruktur in seinen eigenen Land viel Macht (Bundespräsident & Bundeskanzler in einem) und über die Bündnisse zu den mächtigsten Staaten der Welt recht viel militärische und wirtschaftlicher Macht.

China ist da zwar auch aktiv, aber die Bündnisstaaten von China sind bei weitem nicht so militärisch hochgerüstet. Das Verhältnis von Russland und China ist schon lange ähnlich ambivalent wie das momentan von der EU zu Trump. (Allerdings gibts bei uns die Nato.) ...

Grüße

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Moin,

gibt es nicht. (Und selbst die ungewöhnlichsten Kombinationen würde ich in einer Hungernot verdrücken. Es sollten nur Lebensmittel sein!)

Nur mal so ein paar Tipps zum Nicht-Probieren:

  • Pudding auf Graubrot
  • Vollkornbrot mit Nutella und Haferflocken
  • Matschbrötchen
  • Vollkornbrot mit Nutella und Sauerkraut
  • Weisbrot mit Senf und Kartoffelpüree
  • ...

Grüße

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