Erbe ausschlagen bei nicht adoptierter Stiefmutter?
Meine beiden Eltern sind schon lange Tod. Meine Stiefmutter, die als ich drei Jahre alt war, hat damals meinen Vater geheiratet, uns aber nicht adoptiert.
Jetzt ist meine Stiefmutter auch verstorben. Bei meinem Vater musste ich ab dem Tod (innerhalb 6 Wochen) ein Erbe ausschlagen, um nicht seine Schulden zu erben.
Muss ich das jetzt bei meiner Stiefmutter, als ihr (nicht adoptierter) Stiefsohn, auch in den ersten 6 Wochen ausschlagen, oder habe ich mit dem Erbe nichts zu tun?
LG Bernd
5 Antworten
Eventuell fragst du da am besten einen Anwalt.
Aber meiner Meinung nach steht dir hier kein Erbe zu da Ihr keine offizielle Beziehung zueinander habt. Also keine Verwandtschaft und keine Adoption
Du hast, hat sie dich nicht testamentarisch bedacht, nichts mit dem Nachlass zu tun und kannst auch nicht handeln. Das müssen ihre Verwandten/ Erben machen. Auch für die Bestattung sorgen.
Grundsätzlich hast du als nicht adoptiertes Stiefkind, mit dem Erbe nichts zu tun - es sei denn du wurdest im Testament berücksichtigt.
Was jedoch sein könnte, ist das du einen Pflichtteilanspruch hast, wenn deine Steifmutter andere Erben testamentarisch bedacht hat.
Und weil das eher unklar und hier weniger definitiv zu beantworten ist, würde ich mich da dem Vorredner anschließen und zum rechtlichen Rat raten.
Meiner Meinung nach Nein.
du dürftest da nicht in einer Erb-Linie stehen, ohne adoptiert worden zu sein