Was ist der Unterschied zwischen Erben, Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch?

Ich werde aus dem ganzen nicht mehr schlau. Im Internet bekomme ich Kopfschmerzen und auch mein Rechtsanwalt.

Hier ein Beispiel.

Unser Großvater ist verstorben vor 2 Jahren und hinterließ 5 Erben. Er hinterließ einige Grundstücke. Zu Lebzeiten hat er mir (Enkel) ein Grundstück vermacht. 3 Jahre und 4 Monate stand ich im Grundbuch. Dies war eine Schenkung. Jetzt nach ganzem Hin und her Haben wir uns als Familie einen Anwalt geholt um gegen jenen außerhalb der Familie (verstorbener Onkel hat einen Sohn und der Onkel ist nicht aus dem Testament genommen worden).

Also gibt Es 2 Erbschaften

  1. Sind drei Grundstücke (Wert 100.000€)
  2. Mein Grundstück (Wert 170.000€, abzüglich der 3 Jahre 125.000€)

Der Gegnerische Anwalt (von Außerhalb der Familie) hat ein Forderung gestellt von einem Erbauseinantersetzungsanspruch von 20.000 (zu Erbschaft 1 mit den 3 Grundstücken und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch von 5000 € (zu Erbschaft 2 (Haus mit Grundstück)) gefordert.

Das ist es was ich nicht verstehe. Der Pflichtteil ist doch die Hälfte, die alle doch anfordern können (In meinen Fall 125.000€ davon die Hälfte sind 62.500€)

Diese 62500€ müsste ich auszahlen. Dann bekommt jeder pro Kopf 12.500€ von mir.

Aber warum hat der Gegnerische Anwalt denn das Erbe 1 davon mit abgezogen, sodass ich 25000 Pflichtteilsergänzungsanspruch und dann durch 5 teile und somit auf den Wert von 5000€ komme.

Gut für mich wäre es, aber danach wird bestimmt nicht still sein. Der Pflichtteil muss noch ausgezahlt werden oder nicht.

Kann mir das einer erklären? Mein Rechtsanwalt hat keine Zeit für mich in nächster Zeit auch nicht telefonisch und mich macht es langsam fertig.

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wozu hast du denn einen Anwalt, wenn er deine Fragen nicht beantwortet.

Pflichtteil bezieht sich auf das Erbe das noch da ist, d.h die 3 Grundstücke. Pflichtteilergänzungsanspruch bezieht sich auf das was verschenkt wurde, d.h das Grundstück an dich. Rechnen wird dein Anwalt doch können

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die meisten Antworten waren falsch. Das Haus gehört dem, der im Grundbuch steht, andere haben keinen Anspruch drauf. Deine Frau hat Ansruch auf den Zugewinn in Bar, d.h auf die Werststeigerung des Hauses und die reduzierten Schulden

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weder noch, sondern nur eine Getriebewerkstatt

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Wenn dein Vater kein Vermögen hatte, solltest du das erbe ausschlagen. Dazu brauchst du keinen Anwalt wie viele immer behaupten. Vermieter solltest du informieren. Waisenrente beantragen

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die meisten Antworten waren falsch. Erbschaftssteuer fällt keine an, da unter dem Freibetrag. Wenn du deine Geschwistern die Anteile abkaufst, ist es keine Erbauseinandersetzung sondern ein ganz normaler Kauf und damit Grunderwerbsteurpflichtig

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der Bruder hat keinen Pflichteilanspruch, wenn ihr ein Testament habt.

Man kann ein Haus nicht übernehmen, sondern nur erben oder kaufen oder geschenkt bekommen.

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Rentenberater der DRV sind kostenlos und beraten gut, machen aber keine Steuererklärung.

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Postfach geht nicht als Meldeadresse, aber sich bei Verwandten/Bekannten anmelden. Kontrolliert niemand und ist bei nicht Steuerpflichtigen egal. Ob einen Anmeldung in Kroation Vorteile hat muss man abklären

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Der Zündkerzenstecker soll auch keinen Zündfunken abgeben.

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Stage 1 Tuning beim W204 C200 CDI (OM646 + Automatikgetriebe) Erfahrungen & Empfehlungen?

Hallo zusammen,

ich fahre einen Mercedes Benz C200 CDI W204, Baujahr 2008, Diesel Limousine mit dem OM646811 Motor (136 PS / 100 kW, Ich weiß nicht wieviel NM Das Fahrzeug hat, das Auto hat ein 5 Gang Automatikgetriebe verbaut welches genau das ist kann evtl jemanden wissen der sich speziell dabei auskennt.

Nach allem, was man liest, ist der OM646 ein sehr robuster Motor, der auch bei höheren Laufleistungen zuverlässig ist natürlich bei regelmäßiger Wartung und Pflege. Mein Fahrzeug läuft einwandfrei, und ich überlege, ob ein Stage 1 Tuning sinnvoll wäre, um etwas mehr Durchzug und Fahrfreude zu bekommen insbesondere im mittleren Drehzahlbereich. Es geht mir nicht um extreme Leistungssteigerung, sondern um einen spürbaren, aber zuverlässigen Zugewinn im Alltag 30 - 40 PS mehr dazu.

Mich würden daher eure Erfahrungen und Meinungen interessieren:

1. Wie viel PS und Drehmoment sind bei Stage 1 realistisch drin bei diesem Motor?

2. Wie belastbar ist das Getriebe in Kombination mit einem moderaten Tuning?

3. Welche Risiken gibt es aus eurer Sicht für Motor oder Getriebe?

4. Müsste man beim Tuning auf bestimmte Komponenten (z. B. AGR, DPF, Turbo) besonders achten?

5. Würdet ihr generell zum Tuning raten – oder eher abraten bei diesem Setup?

Bin für jede Meinung, Erfahrung oder Empfehlung dankbar. Falls jemand selbst den gleichen Wagen mit Stage 1 fährt gerne melden!

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es ist billiger und technisch besser das Auto mit der gewünschten Leistung zu kaufen und das jetzige verkaufen

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2 Schrauben kosten nicht so viel

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Krankenkassenbeiträge kann man nicht erstatten lassen. Rentenbeiträge unter Umständen schon

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ich würde die Werkstatt wechseln, wenn´s geht direkt zu einer Mercedes Niederlassung und kein Händler.

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Kann ich noch einen Erbteil erwarten?

Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters das Haus bzw eine Haushälfte an meinen Bruder und mich überschrieben. Das Haus war bereits zu Lebzeiten meines Vaters durch einen Erbfall belastet. (Auszahlung des Pflichtteils an die Schwester meiner Mutter I. H. v. ca 75.000 DM).

Die Verträge bei der Bank zur späteren Tilgung dieser Belastungen, reichten letztlich nicht aus. Insbesondere konnte meine Mutter diese nach dem Tod meines Vaters nicht mehr bedienen.

Daher löste mein Bruder diese Verträge (eine Art Bausparvertrag, insgesamt 5 zwischen je 10 u d 24 TsD DM) auf und nahm ein Immobiliendarlehen über den verbleibenden Betrag auf. Fortan zahlte er 250€ monatlich. Ich nichts, da ich 2 kleine Kinder hatte und kein ausreichendes Einkommen, um mich angemessen zu beteiligen. Allerdings übernahm ich die Grundabgaben von jährlich 650 €, jetzt 800 €.

Nun ist meine Mutter gestorben. Zuvor hatte sie Niessbrauch recht, das nun erlischt. Mein Bruder und ich sind weiterhin Eigentümer. Im Grundbuch eingetragen.

Wir kennen aktuell den Wert des Hauses, das Sanierungs - und renovierungsbedürftig ist, nicht. Damals, ca. 1994 waren es 150.000 DM. Aber es wird ja trotzdem noch was wert sein. Mein Bruder wird Grundstück und Haus verkaufen wollen. Nun frage ich mich, ob mir trotz der erheblichen Zahlungen seinerseits überhaupt was vom Verkaufserlös zustehen könnte?

Die Immobilie verursacht leerstehend weiterhin etwa 250 € (Strom,Wasser muss vorläufig angeschlossen bleiben) monatlich plus Grundabgaben. Ein schneller Verkauf würde meinen Bruder entlasten, aber auch den Verkaufspreis drücken. Ich selber kann nach wie vor ausser den Grundabgaben, nicht wirklich etwas beitragen.

Natürlich kommen wir um Anwalt und Makler nicht herum, aber vielleicht ist hier jemand vom Fach, der mir eine Tendenz geben kann. Ob ich also überhaupt noch etwas zu erwarten habe. Mir geht es nicht um Gewinn, lediglich eine Chance meine eigenen Schulden - wenigstens zum Teil - zu tilgen. Ich wünsche meinem Bruder auch Entlastung und uns eine gütliche Einigung. Wir verstehen uns gut.

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dein Bruder kann das Haus nicht alleine verkaufen, wenn du Miteigentümer bist. Dir stehen 50% von Verkaufserlös zu. Was er als Ausgleich für seine Zahlungen bekommt ist eine andere Sache.

Es fallen keine 250.-- im Monat an für ein unbewohntes Haus

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wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) hast, kannst du dich bewerben. Verpflichtung 13 Jahre, dann wird entschieden ob du Berufssoldat werden kannst

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wenn die verklebt ist ist es ohne Grube /Hebebühne sehr umständlich. Aber auch bei separater Dichtung kein Vergnügen. Lass es machen für 300.--

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