Mein Vater ist verstorben?
Hallo, ich bin 20 und sehr unerfahren in diesen Sachen. Meine Eltern sind seit 8 Jahren geschieden gewesen, mein Vater ist jedoch vor 2 Wochen verstorben.
Ich hatte kein schlechtes Verhältnis zu ihm, aber auch nicht viel Kontakt. Ich hätte gern einige Fragen bezüglich Formalitäten
Ich habe zusammen mit meiner Mutter die Beerdigung organisiert und finanziert, das ist erledigt.
Wie ist das mit Verträgen? Da ich Bafög Beziehe und nebenbei minijobbe, werde ich das Erbe ausschlagen. Mir wurde nämlich gesagt, dass ich sonst 3 Monate weiterhin Miete bezahlen und dann noch für die Wohnungsräumung bezahlen müsste. Stimmt das?
Da die Wohnung meines Vaters zu meiner Uni in der Nähe war, war ich für 2 Monate (bzw 6 Wochen) dort gemeldet und wurde in den Vertrag mit aufgenommen. Nicht als Vertragspartner, sonder als Bewohner. Das war im letzten September, wohne aber seit November nicht mehr dort. Kann man damit trotzdem Geld von mir verlangen?
Ich gehe nächsten Dienstag zum Nachlassgericht.
Soll ich dennoch bei dem Vermieter anrufen und Bescheid geben? Was passiert mit den anderen Verträgen wie Strom etc, die am 01. hätten abgebucht werden müssen. Kann ich die kündigen, ohne das Erbe antreten zu wollen.
Ich möchte nichts falsches machen.
was die Wohnung betrifft: wie bist Du denn als Bewohner in den (Miet-)vertrag aufgenommen worden?
Vertragspartner ist mein Vater. Es gibt einen Feld im Vertrags wo steht:
"Derzeitige Bewohner:
1. Name Vater
2. Mein Name"
2 Antworten
Wenn dein Vater kein Vermögen hatte, solltest du das erbe ausschlagen. Dazu brauchst du keinen Anwalt wie viele immer behaupten. Vermieter solltest du informieren. Waisenrente beantragen
Ich gehe nächsten Dienstag zum Nachlassgericht.
Wende Dich vorher an einen Fachanwalt für Erbrecht, bevor Du durch eine Erbausschlagung ggf. einen Fehler machst.
Du kannst auch dafür einen Beratungsgutschein beim Amtsgericht erhalten.
Um einen Anwalt zu finanzieren, reicht das BAFÖG tatsächlich nicht.
Indirekt ja, es ist eine finanzielle Unterstützung: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesausbildungsf%C3%B6rderungsgesetz
Mir ist BAföG bestens bekannt.
IIst BAföG kein Geld?
Rhetorisch gemeint.
Du kannst auch dafür einen Beratungsgutschein beim Amtsgericht erhalten.
Bei Hinweisen zum Beratungsschein steht ja, ich muss Belege vorlegen, dass ich selbst bereits alles unternommen habe um das Problem zu lösen. Wie soll ich das nachweisen? Ich habe recherchiert aber wüsste nicht was sonst
Du gehst mit gültigem Personalausweis zum zuständigen Amtsgericht und sagst dort, Du möchtest Beratungshilfe beantragen.
Beimn Rechtspfleger mußt Du Deinen Antrag begründen.
Einkommensnachweise ggf. mitbringen.
Das sollte ausreichen.
Kein Geld leider, ich bin 20 und studiere mit Bafög