Haus betreten in Erbengemeinschaft?

3 Antworten

Nein, da müsst ihr, wenn ihr nicht einvernehmlich dies klären könnt, schon das Ganze per Gesetz in die Wege leiten.

Denn ihr seid eine Erbengemeinschaft, da kann sich nicht der Eine das Recht heraus nehmen, ohne Vertrag darin zu leben. Ihr seid aber auch in der Pflicht, für den Unterhalt des Hauses euren Anteil beizutragen.

So wie das auch ein Vermieter sonst tun muss...ihr halt einfach anteilig und derjenige der das Haus bewohnt, muss euch eine entsprechende Miete zahlen und seinen Anteil an den Unterhalt des Hauses natürlich auch bezahlen.

Wenn ihr da einfach rein geht, dann ist das Hausfriedensbruch. Klärt das nötigenfalls vor dem Richter, wenn es nicht anders geht.

Günstiger wäre es, wenn ihr alle an einen Tisch sitzt, euch einigt, einen entsprechenden Vertrag aufsetzt und den gemeinsam unterzeichnet.

Eric93ab 
Fragesteller
 29.01.2024, 16:45

Leider haben wir es versucht eine Einigung zufinden diese ist aber gescheitert.

Gesetzlich werden wir auch vertreten durch einen Anwalt der auch einiges in die Wege leitet aber aufgrund dessen das das Haus von außen schon (dank des anderen erben) sehr vernachlässigt wird und wir natürlich ein persönliches Interesse haben auch mal zu wissen wie es drinnen aussieht bzw wir angst haben das eben es drinnen genau so aussieht wie draußen.

Nutzungsentschädigung wird leider auch nicht gezahlt.

Und eine Einigung wird es da wohl auch nie mehr geben da der Erbe auch auf nichts reagiert egal ob ihm mit geldbußen gedroht wird oder sonst etwas.

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Prinzessle  29.01.2024, 17:10
@Eric93ab

Das Haus gehört nicht ihm alleine...er kann euch anderen euer Erbe nicht einfach entziehen. In dem er da gratis wohnt, so geht das nicht.

Das geht dann doch unter Hausbesetzung. Wenn er auf gar nichts reagiert, dann müsst ihr wohl oder über mal bei der Polizei gehen und schauen, was sich machen lässt.

Also gröberes Geschütz auffahren, wenn er auf nichts sonst reagierte. Viel Glück.

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Eric93ab 
Fragesteller
 29.01.2024, 17:22
@Prinzessle

Richtig aber er sieht es anscheinend so als vollkommen legitim an.

So sehen wir das auch Polizei worde auch schon informiert bzw die waren auch mal vor Ort haben uns davon abgeraten da irgend etwas zumachen Anwalt sagt aber wir dürfen. nur ist eben die Fragen ja ob wir uns auch ohne das er die Haustür aufmacht einfach Zutritt ins Haus verschaffen können bzw dürfen weil so kann es ja nicht weiter gehen zumal auch sich in der Immobilie sämtliche Dokumente befinden die wir brauchen um irgendwie mal vorwärts zukommen.

Und danke 😊

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Prinzessle  29.01.2024, 17:26
@Eric93ab

Oh je, klingt ja ziemlich komisch und für mich unverständlich...dass der sich so aufführt, als wäre Alleinerbe.

Aber aufbrechen und einfach rein gehen, das geht eben schon nicht. Das wäre strafbar und den Ärger braucht ihr sicher nicht noch zusätzlich.

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Eric93ab 
Fragesteller
 29.01.2024, 17:30
@Prinzessle

Ja aber leider ist es genau so momentan am ablaufen.

Hätte ja klappen können 😅

Aber das brauchen wir dann wirklich nicht dazu den Ärger.

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Prinzessle  29.01.2024, 17:34
@Eric93ab

Eben. Es scheint so, als ob er ein Mietnomade ist....so eine fiese Zecke die man fast nicht aus dem Pelz kriegt.

Nur hier mit dem Unterschied, dass ihm eben ein Anteil des Hauses zusteht und darum wird es viel schwieriger, ihn da raus zu kriegen.

Er annektiert euren Anteil des Hauses, respektive euren Erbteil.

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den der miterbe hat dort weder noch mit uns ein Mietverhältnis oder sonst noch etwas abgeschlossen

Hatte er denn mit der verstorbenen Person ein Mietverhältnis? Das wird dann automatisch vererbt und bleibt weiterhin gültig. Auch wenn es nur mündlich, formlos oder sonstwie war.

Bist du auch Miterbe? (Das geht aus der Frage nicht hervor). Kläre erstmal, ob du durch die Erbschaft Vermieter geworden bist.

An wen wieviel Miete zu zahlen ist, ist eine ganz separate Frage.

Da dem Miterben das Haus ja zum Teil auch gehört, kannst du jedenfalls nicht einfach bei ihm einbrechen. Ihr könnt euch einvernehmlich auf einen Termin einigen.

Oder du beschreitest den ganz normalen Rechtsweg.

Eric93ab 
Fragesteller
 29.01.2024, 16:39

Nein ein Mietverhältnis besteht nicht.

Und ja ich bin auch miterbe.

Was die mietkosten frage angeht hat er auch schon ein Schreiben erhalten auf nutzungsentschädigung diese würd aber nicht bezahlt.

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soireedure  29.01.2024, 17:07
@Eric93ab
Nein ein Mietverhältnis besteht nicht

Genau genommen ist das sogar wurscht. Der Mensch ist Miterbe, sprich, ihm gehört die Immobilie (in Teilen). Er braucht kein Mietverhältnis mit sich selbst abschließen.

Wohl aber muss er die anderen Miterben monetär dafür entschädigen, dass er in der gemeinsamen Immobilie wohnt.

hat er auch schon ein Schreiben erhalten auf nutzungsentschädigung diese würd aber nicht bezahlt

Dann musst du da weiter den Rechtsweg bestreiten, d.h. das Geld einklagen.

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Nein, man darf nicht einfach Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch begehen.